BT-Drucksache 18/6381

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6172 - Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz)

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6381
18. Wahlperiode 14.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/6172 –

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und
Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
(Entlastungsbeschleunigungsgesetz)

A. Problem

In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur
Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hatte der Bund sich unter anderem
dazu bereit erklärt, Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe
von jährlich 500 Millionen Euro zu entlasten. Diese Zusage hatte der Bund mit
Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kom-
munen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 umgesetzt.

In einem neuerlichen gemeinsamen Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik
hatten sich Bund und Länder am 18. Juni 2015 unter anderem darauf verständigt,
dass der Bund seine für das Jahr 2016 zugesagte und mit dem Gesetz zur Förde-
rung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Län-
dern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
bereits umgesetzte pauschale Hilfe für die Länder und Kommunen in Höhe von
500 Mio. Euro auf das Jahr 2015 vorzieht. Diese Vereinbarung sollte mit diesem
Gesetz umgesetzt werden.

Für den Zeitraum ab 2016 hatte der Bund zugesagt, sich strukturell, dauerhaft und
dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit
von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Am
15. Juli 2015 haben Bund und Länder Gespräche aufgenommen, in denen im
Lichte der Umsetzung der weiteren am 18. Juni 2015 vereinbarten Schritten die
genauen Regelungen bis zum Herbst gemeinsam festgelegt werden sollen.

B. Lösung

Mit der ursprünglich durch das Entlastungsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte der Bund im Jahr 2015 geringere
Einnahmen und im Jahr 2016 höhere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe
von jeweils 500 Millionen Euro erhalten. Für die Länder sollten hieraus entspre-
chende Mehr- bzw. Mindereinnahmen resultieren.

Drucksache 18/6381 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Da sich Bund und Länder zwischenzeitlich auf eine modifizierte Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes durch Artikel 8 des Asylverfahrensbeschleunigungsge-
setzes (Drucksache 18/6185) verständigt haben, kann von einer Verabschiedung
des vorliegenden Gesetzentwurfs abgesehen werden.

Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6381
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6172 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende und Berichterstatterin

Eckhardt Rehberg

Berichterstatter
Johannes Kahrs

Berichterstatter
Sven-Christian Kindler

Berichterstatter

Drucksache 18/6381 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch
und Sven-Christian Kindler

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6172 in seiner 127. Sitzung am 1. Oktober
2015 beraten und an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6172 sollte § 1 Satz 5 des Finanzausgleichsgesetzes neu gefasst wer-
den. Der in Satz 5 zugunsten des Bundes festgelegte Festbetrag für das Jahr 2015 sollte um 500 Millionen Euro
vermindert und im Jahr 2016 um 500 Millionen Euro erhöht werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage 18/6172 in seiner 52. Sitzung am 14. Oktober 2015
beraten und einvernehmlich empfohlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage 18/6172 in seiner 45. Sitzung am
14. Oktober 2015 beraten und einvernehmlich empfohlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/6172 in seiner 64. Sit-
zung am 14. Oktober 2015 beraten und einvernehmlich empfohlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache
18/6172 in seiner 30. Sitzung am 23. September 2015 befasst und in seiner gutachtlichen Stellungnahme festge-
stellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht gegeben ist. Eine Prüfbitte ist aus daher aus
Sicht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung nicht erforderlich.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6172 am 14. Oktober 2015 in seiner 58. Sit-
zung abschließend beraten und empfiehlt dem Bundestag einvernehmlich, den Gesetzentwurf für erledigt zu er-
klären.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6381

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Eckhardt Rehberg

Berichterstatter
Johannes Kahrs

Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch

Berichterstatterin
Sven-Christian Kindler

Berichterstatter

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