BT-Drucksache 18/6243

Bausparkassenänderungsgesetz

Vom 30. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6243
18. Wahlperiode 30.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke,
Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke und
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bausparkassenänderungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 25. September 2015 dem Bundesrat einen Entwurf
zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vorgelegt (Drucksache 436/15).
Die Bundesregierung schreibt: „Ohne entsprechende Änderungen bestünde ins-
besondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem anhaltend
niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwirken können.“
Das Gesetz sei alternativlos. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Bundesregierung
im Folgenden gebeten werden, genauere Angaben zur Situation der Bausparkas-
sen zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Bausparkassen gibt es in Deutschland?
2. Wie viele Bausparkunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert eines durch-

schnittlichen Bausparvertrages?
4. Wie hoch ist die Bilanzsumme aller Bausparkassen?
5. Welche Bilanzsumme hat die größte, die mittigste (Median) und die kleinste

Bausparkasse in Deutschland?
6. Wie hoch ist das Eigenkapital aller Bausparkassen?
7. Wie hoch ist die Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva

(nach Basel III)?
8. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichte-

ten Anlagen (RWA; die höchste, die mittige – Median – und die niedrigste)?
9. Wie hoch ist die Eigenkapitalquote auf die ungewichteten Aktiva (leverage

ratio nach Basel III)?
10. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die RWA (die

höchste, die mittige –Median – und die niedrigste)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenkapitalrendite der

Branche?
12. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalrendite (die höchste, die mittige – Me-

dian – und die niedrigste)?
13. Liegen der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-

aufsicht (BaFin) oder der Bundesbank Stresstests, Szenarienrechnungen oder

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andere Prognoserechnungen der Bausparkassen vor, die eine zukünftige Ent-
wicklung der Branche simulieren?
a) Wenn ja, wie wird sich, je nach den unterschiedlichen untersuchten Sze-

narien, die Eigenkapitalrendite der Branche (im Durchschnitt sowie un-
terschieden in die Gruppe der besten drei und der schlechtesten drei Insti-
tute) entwickeln?
Gibt es Szenarien, gemäß derer Bausparkassen in Deutschland Solvenz-
probleme bekommen?
Welche Szenarien sind dies, und welche Faktoren spielen hier zentrale
Rollen?
Wie viele Bausparkassen mit welchem Marktanteil bekommen in wel-
chem Szenario Solvenzprobleme?

b) Wenn nein, auf welcher Datenbasis kommt die Bundesregierung zum
Schluss, „Ohne entsprechende Änderungen (des Gesetzes) bestünde ins-
besondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem an-
haltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwir-
ken können.“ (Bundesrat Drucksache 436/15)?
Was meint die Bundesregierung genau mit „nicht hinreichend“, und von
welchen „Belastungen“ ist die Rede?
Wenn mit „nicht hinreichend“ nicht hinreichend zur Überlebensfähigkeit
gemeint sein sollte, warum sollten den Bausparkassen dann neue risiko-
reichere Geschäftsfelder erlaubt werden?

14. Was veranlasst die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass ihr Ge-
setz alternativlos sei?
Wurden andere Alternativen untersucht und verworfen?
Wenn ja, welche, und warum funktionieren sie nicht?
Wenn nein, warum ist die Bundesregierung dann sicher, dass es keine Alter-
nativen gibt?

15. Wie groß ist der Fonds für bauspartechnische Absicherung?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Branchendurchschnitt

der Anlagegrad, also das Verhältnis von klassischen Bauspardarlehen zu den
Bausparguthaben (also die Größe, die laut Geschäftsbericht vom 31. Dezem-
ber 2014 bei der Schwäbisch Hall mit 8,9 Prozent und bei Wüstenrot mit
17,1 Prozent angegeben wird)?

17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Streuung dieses Quotienten?
18. Wie hat sich der Anlagegrad in der Vergangenheit (bitte eine Zeitreihe über

die letzten zehn Jahre angeben) entwickelt?
19. Auf welche Anlageklassen verteilen sich die Aktiva der Bausparkassen, die

keine zugeteilten Bauspardarlehen sind?
20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen und die An-

zahl der Baufinanzierungen, bei denen das Darlehen durch einen anzuspa-
renden Bausparvertrag getilgt werden soll?

21. Hat die BaFin untersucht, ob es sich bei diesen gekoppelten Geschäften um
Geschäfte zum Vorteil der Kunden handelt, und wenn ja, mit welchem Er-
gebnis?

22. Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag?
23. Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag und nicht

gleichzeitig einem Gewinnabführungsvertrag?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6243

24. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die geplante Anordnung der Un-
wirksamkeit von Beherrschungsverträgen zum Auslaufen der Haftung führt,
die für beherrschende Unternehmen hinsichtlich der Verbindlichkeiten von
abhängigen Bausparkassen besteht?

25. Wie wird das Zinsänderungsrisiko für Bausparkassen überwacht?
26. Vor dem Hintergrund, dass Bausparkassen einen Festzins für Bauspardarle-

hen nach einer langen Ansparphase garantieren, wie modelliert die BaFin das
Risiko einer langanhaltenden Niedrigzinsphase mit anschließendem abrup-
tem Zinsanstieg?

27. Zu welchem Grad sind die Festzinszusagen für Bauspardarlehen der Bau-
sparkassen im Markt abgesichert, bzw. zu welchem Grad verlassen sich die
Bausparkassen auf ihre internen Modelle und sichern das Zinsrisiko nicht bei
fremden Dritten extern ab?

28. Welche Sicherungssysteme greifen zugunsten der Kunden im Falle der Zah-
lungsunfähigkeit einer Bausparkasse?
Wie funktioniert die Absicherung der Kunden im Einzelnen?

29. Wird auch das Zinsversprechen der Bausparer abgesichert?

Berlin, den 30. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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