BT-Drucksache 18/620

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/477, 18/619 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines ... Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/620
18. Wahlperiode 19.02.2014

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Drucksachen 18/ 18/619

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und
eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Anja Hajduk, Bernhard Schulte-Drüggelte und
Johannes Kahrs
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene und vom Ältestenrat eingesetzte „Unabhängige Kommission
zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ hat am 18. März 2013 Empfehlungen unter anderem zum Anpassungs-
verfahren für die Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung der Abgeordneten sowie zur An-
rechnung von Renten auf die Abgeordnetenentschädigung und zu Funktionsvergütungen vorgelegt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Durch die Erhöhung der Grundentschädigung auf einen der Besoldungsgruppe R 6 BBesG entsprechenden
Betrag und die Gewährung von Funktionsvergütungen an Ausschussvorsitzende werden Mehrbelastungen
des Bundeshaushaltes entstehen, die für das Jahr 2014 ca. 1,7 Mio. Euro und für das Jahr 2015 weitere ca.
3,5 Mio. Euro betragen.
Bei den Versorgungsaufwendungen stehen den zu erwartenden Mehrbelastungen langfristige Einsparungen
gegenüber, die sich aus der Streichung des § 19 Absatz 3 Satz 2 AbgG und der Absenkung des Höchstbe-
messungsbetrages in § 20 Satz 3 AbgG-E ergeben.
Die Absenkung des Anrechnungsbetrages in § 29 Absatz 2 Satz 2 und 4 AbgG-E i. V. m. § 55 Absatz 1
Satz 2 BeamtVG wird zu Mehrbelastungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Zusatzver-
sorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes führen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 19. Februar 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Roland Claus Anja Hajduk
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Bernhard Schulte-Drüggelte Johannes Kahrs
Berichterstatter Berichterstatter

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