BT-Drucksache 18/6135

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3210 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Vom 24. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6135
18. Wahlperiode 24.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3210 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

A. Problem

Der Gesetzentwurf zielt auf die Aufhebung des § 17 des Versorgungsausgleichs-
gesetzes (VersAusglG). Diese Vorschrift regelt besondere Fälle der externen Tei-
lung von Betriebsrenten. Nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN führt die Norm zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes, der
eine notwendige Folge des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie, der
Gleichberechtigung von Männern und Frauen und des Schutzes der während der
Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworbenen Versorgungsansprüche sei. Diese Ver-
letzung gehe vor allem zu Lasten von Frauen. Sie erhielten durch die externe Tei-
lung keine eigenständige Versorgung mit vergleichbarer Wertentwicklung, son-
dern deutlich weniger als die Hälfte der in der Ehezeit verdienten Versorgung.
Damit stelle § 17 VersAusglG eine planwidrige Abweichung der vom Gesetzge-
ber gewollten höheren Teilungsgerechtigkeit des neuen Versorgungsausgleichs-
rechts dar.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/6135 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3210 abzulehnen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Berichterstatterin

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6135
Bericht der Abgeordneten Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Sonja Steffen, Jörn Wunder-
lich und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3210 in seiner 76. Sitzung am 18. Dezember 2014
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 18/3210 in seiner 49. Sitzung am
23. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 18/3210 in seiner
42. Sitzung am 23. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3210 in seiner 40. Sitzung
am 4. Februar 2015 anberaten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die er in seiner 49. Sit-
zung am 25. März 2015 durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Dr. Ingo Budinger aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersver-
sorgung e. V., Berlin

Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Sozialrecht und Bürgerliches Recht

Dr. Volker Hansen BDA Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Berlin
Leiter Soziale Sicherung

Jörn Hauß Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V., Berlin
Ausschuss Familienrecht
Rechtsanwalt

Hartwig Kraft PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH, Idstein

Ingo Schäfer Arbeitnehmerkammer Bremen

Michael Triebs Richter am OLG a. D., Augsburg
Vorsitzender der Versorgungsausgleichskommission
des Deutschen Familiengerichtstags e. V.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 49. Sitzung am 25. März 2015 mit den
anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3210 in seiner 65. Sitzung
am 23. September 2015 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs.

Drucksache 18/6135 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in den Beratungen insbesondere auf Erkenntnisse aus der
Anhörung. Es habe sich gezeigt, dass unstreitig Handlungsbedarf bestehe. Die Regelung im Versorgungsaus-
gleichsgesetz führe im Zusammenspiel mit der aktuellen Zinslage – entgegen der ursprünglichen Intention des
Gesetzgebers – zu einer Vernichtung von Betriebsrenten in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe. Dies
könne am konsequentesten durch die ersatzlose Streichung und den Verzicht auf die entsprechende externe Tei-
lung bei Scheidungen erreicht werden. Dies sei jedoch nur ein erster Schritt; die Fraktion würde ausdrücklich eine
weitergehende Reform des Versorgungsausgleichsrechts und Maßnahmen wie das gesetzliche Rentensplitting,
das in den Beratungen von der Fraktion der SPD angesprochen worden sei, begrüßen. Von der Bundesregierung
und den Koalitionsfraktionen wollte die Fraktion wissen, ob und wann regierungsseitig Lösungen im Versor-
gungsausgleichsrecht zu erwarten seien.

Die Fraktion der CDU/CSU stimmte dem insoweit zu, als die Anhörung Probleme aufgezeigt habe, die es zu
lösen gelte. Mit einer kompletten Streichung werde dies allerdings nicht erreicht, da es dann immer zu internen
Teilungen und damit durchaus erheblichen Schwierigkeiten für mittlere und kleine Unternehmen kommen werde.
Diese müssten unternehmensfremde Berechtigte als Anspruchsinhaber verwalten, was zu Eingriffen in die unter-
nehmerische Freiheit führe. Dies wiederum könne zu einer grundsätzlichen Gefahr für die betriebliche Altersver-
sorgung werden. Man müsse zudem zur Kenntnis nehmen, dass die aufgezeigten Probleme – anders als bei der
Reform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 abzusehen – mit einer Veränderung der Zinssätze zusammen
hingen. Man sei hier noch nicht am Ende der Überlegungen angekommen.

Diesen Ausführungen schloss sich die Fraktion der SPD dem Grunde nach an. Im Versorgungsausgleichsrecht
gebe es in der Praxis immer wieder Ungerechtigkeiten und Unwägbarkeiten, auf die zu reagieren sei. Zutreffend
sei auch, dass häufiger Frauen als Männer von dem hier beschriebenen Problem betroffen seien, da Männer wie-
derum häufiger höhere Anwartschaften aus Betriebsrenten erwerben würden. Sie plädiere allerdings dafür, derzeit
laufende Gerichtsverfahren und in deren Abschluss die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
Dann könne im Zuge einer umfassenden Reform zum Beispiel überlegt werden, Anwartschaften von Beginn an
zu teilen, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen. Gegebenenfalls werde eine Lösung zu finden sein, die weniger
von Markt- und Zinsentwicklungen abhängig sei als das derzeitige Modell.

Die Fraktion DIE LINKE. nimmt ebenfalls Bezug auf die ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzes.
§ 17 VersAusglG habe eine Ausnahmevorschrift bleiben sollen. Die damit verbundene Belastung der Betriebe sei
bekannt gewesen. Die unstreitig vorhandenen Schwierigkeiten ließen sich auf die derzeitige Zinsentwicklung zu-
rückführen. Diese Probleme, die insbesondere geschiedene Frauen beträfen, könne man nur durch eine ersatzlose
Streichung des § 17 VersAusglG lösen; die Fraktion folge insoweit den weiteren Ausführungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Bundesregierung erklärte, dass man zunächst abwarten wolle, welche Grundsätze der Bundesgerichtshof in
entsprechenden Verfahren zur Bewertung von Anwartschaften aufstellen werde, um dann zu entscheiden, inwie-
fern gesetzgeberische Vorgaben nötig und sinnvoll seien.

Berlin, den 23. September 2015

Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Berichterstatterin

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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