BT-Drucksache 18/5964

Entwicklungsperspektiven für den Bahnverkehr im westlichen Bodenseeraum

Vom 7. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5964
18. Wahlperiode 07.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Agnieszka Brugger, Harald Ebner,
Christian Kühn (Tübingen), Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir,
Tabea Rößner, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungsperspektiven für den Bahnverkehr im westlichen Bodenseeraum

Der Bodenseeraum stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort, eine beliebte
Tourismusregion und einen wertvollen Naturraum dar. Aufgrund der kulturellen
und sprachlichen Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland, der Schweiz und Ös-
terreich bestehen starke grenzüberschreitende Verflechtungen. Leistungsfähige,
umweltfreundliche, öffentliche Verkehrsverbindungen sind daher für diese
Region von besonderer Bedeutung. Für eine nachhaltige Entwicklung ist dabei
ein besonderes Augenmerk auf die Schienenwege für die Gewährleistung der lo-
kalen, regionalen aber auch überregionalen sowie grenzüberschreitenden Mobi-
lität von Berufspendlern sowie von Erholungsuchenden zu richten.

In der westlichen Bodenseeregion gibt es folgende Bahnverbindungen mit nach-
folgend skizzierten Merkmalen:

1. Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen (Kursbuchstrecke 751)

Die Elektrifizierung der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen ist schon
lange ein Thema (siehe die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/1257, 18/5349 und 18/5503). Mit ei-
ner Elektrifizierung kann der Lokwechsel in Ulm entfallen und die Reisezeit zwi-
schen Stuttgart und Friedrichshafen verkürzt werden. Zudem eröffnet sich die
Möglichkeit, Züge über Lindau nach Österreich durchzubinden. Das Land Ba-
den-Württemberg hat den Ausbau und die Elektrifizierung der Südbahn auch für
den kommenden Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Bundesregie-
rung gibt sich zwar optimistisch für eine Unterzeichnung des Finanzierungsver-
trages noch im laufenden Jahr und einen baldigen Baubeginn. Wegen der Verzö-
gerungen durch den Bund muss sich die dringend notwendige Elektrifizierung
aber einer erneuten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des neuen Bun-
desverkehrswegeplans unterziehen (Bundestagsdrucksache 18/5503).

2. Bodenseegürtelbahn am nördlichen Bodenseeufer (Kursbuchstrecke 731)

Die Bodenseegürtelbahn (in dieser Kleinen Anfrage geht es um den Abschnitt
zwischen Friedrichshafen und Radolfzell) zwischen Friedrichshafen-Stadt und
Stahringen ist eingleisig, was deren Kapazität beschränkt und sich nachteilig auf
die Pünktlichkeit der Züge auswirkt. Doppelspurabschnitte auf dieser Strecke
fehlen gänzlich. Es sind lediglich Ausweichstellen in Friedrichshafen-Manzell,
Salem, Überlingen-Therme und Ludwigshafen Bodensee vorhanden. Jedoch sind
gleichzeitige Einfahrten aus beiden Richtungen wegen fehlender Durchrutsch-

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wege nicht möglich. Dadurch entstehen Wartezeiten, die die Reisezeiten verlän-
gern und zu Verspätungen führen können, wodurch der Bahnverkehr für die
Fahrgäste unattraktiver wird. Bereits mit punktuellen Streckenausbauten und
Modernisierungen von Anlagen lassen sich positive Auswirkungen auf die Fahr-
plangestaltung und Fahrzeitgewinne erzielen. Das Land Baden-Württemberg hat
die Bodenseegürtelbahn (im Rahmen der ABS Basel-Schaffhausen-Singen-
Friedrichshafen) für die Elektrifizierung nebst partiellem Doppelspurausbau für
den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.

Die auf dieser Strecke seit langem überwiegend verkehrenden Regionalbahnen
(RB) entsprechen nicht modernen Standards. So verfügen sie nicht über Fahrt-
zielanzeigen. Die Fenster dieser RB-Züge erweisen sich bei Regen als undicht
und erschweren noch dazu durch ihre Konstruktion den Blick auf die teilweise
landschaftlich einmalig schöne und touristisch bedeutsame Landschaft. Entlang
dieser Strecke verfügen zahlreiche Stationen nicht über auf 55 cm aufgehöhte
Bahnsteige. Friedrichshafen weist Bahnsteighöhen von lediglich 36 bis 38 cm
auf (Hinweis: Nach § 13 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahn-
steighöhen von unter 38 cm unzulässig.). Weitere Stationen wie die in Markdorf
oder Ludwigshafen weisen ebenfalls Bahnsteighöhen von lediglich 38 cm auf.
Sie sind damit von einer Barrierefreiheit weit entfernt und stellen für Menschen
mit Mobilitätseinschränkung, aber auch für Reisende mit Gepäck und Fahrrä-
dern, erhebliche Hürden dar. Dabei stellt der Streckenabschnitt zwischen Über-
lingen-Therme und Ludwigshafen einen der schönsten Bahnstrecken Deutsch-
lands dar, da sich den Fahrgästen aus allernächster Nähe ein guter Blick auf den
Bodensee eröffnet.

Für die Zukunft des Bahnverkehrs auf dieser Strecke ist auf den Erhalt und den
leistungsfähigen Ausbau der überregionalen und durchgehenden Anbindung an
Basel und Ulm zu achten. Dafür bedarf es einer durchgehenden Elektrifizierung
der Strecke.

3. Seehäsle zwischen Radolfzell und Stockach (Kursbuchstrecke 732)

Der eingleisige Abschnitt zwischen Stahringen und Stockach ohne Kreuzungs-
möglichkeit wurde im Jahr 2012 durch den Landkreis Konstanz der DB Netz AG
abgekauft. Die Zu- und Ausstiege sind an allen Stationen barrierefrei möglich.
Diese Strecke wird ausschließlich von Zügen des Nahverkehrs genutzt. Gravie-
rende Defizite auf dieser Strecke sind nicht bekannt.

4. Seehas zwischen Konstanz und Engen

Die Strecke ist durchgehend zweigleisig und elektrifiziert. Es verkehren der
„Seehas“ mit seinen sehr modernen Zügen, der von der Schweizerischen Bun-
desbahn betrieben wird, Regionalzüge der Deutschen Bahn (DB) AG (RE und
IRE) sowie an Wochenenden Intercity-Züge (IC) der DB AG.

Viele Stationen entlang dieser Strecke verfügen jedoch über unzureichend aus-
gebaute Bahnsteige. So verfügen die Stationen Reichenau und Hegne mit Bahn-
steighöhen von 20 bis 32 cm noch nicht einmal über die Mindesthöhe von 38 cm
nach § 13 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Einige Bahnsteige sind auch
nicht mit einem festen Belag versehen, sondern mit Sand und Schotter (Stationen
in Reichenau und Hegne). Die beiden Bahnsteige in Böhringen-Rickelshausen
sind nur 14 cm bzw. 38 cm hoch. Noch dazu sind die Bahnsteige nicht mit einem
festen Belag versehen, sondern mit einem Sand- und Schotterbelag, der an den
Fahrbahnkanten Stolperfallen aufweist. Eine grundlegende Sanierung ist vorge-
sehen. Die Stationen in Mühlhausen und Engen verfügen über Bahnsteige mit
einer Höhe von lediglich 18 bzw. 38 cm.

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5. Gäubahnstrecke zwischen Singen und Stuttgart

Diese Hauptbahnstrecke verläuft von Singen bis Hattingen (Baden) auf den bei-
den Gleisen der Schwarzwaldbahn. Im weiteren Verlauf ist die Strecke bis Horb
am Neckar eingleisig mit Ausweichmöglichkeiten in den Unterwegsbahnhöfen.
Durch die Einstellung des Neigetechnik-ICE sind Verschlechterungen bei Ser-
vice und Fahrtzeiten eingetreten, die den jahrelangen Fahrgastverlust im Fern-
verkehr auf dieser Strecke mitverursacht haben (mündlicher Bericht der DB AG
bei der Verbandsversammlung des Interessenverbands Gäu-Neckar-Bodensee-
Bahn am 13. Juli. 2015 in Stuttgart). Auf Initiative des Landes Baden-Württem-
berg werden ab Ende des Jahres 2017 zwischen Singen und Stuttgart alle Nah-
verkehrstickets in den Fernverkehrszügen anerkannt, was einen Stundentakt für
alle Nahverkehrskunden auf dieser Achse ermöglicht (Südkurier vom 9. April
2015). Der Ausbau der Zweigleisigkeit bzw. die Schaffung von Doppelspurinseln
sowie die Begradigung des Kurvenverlaufs an einigen Stellen könnte die Pünkt-
lichkeit der Züge sowie die Leistungsfähigkeit auf dieser Strecke erhöhen und
Fahrtzeiten verkürzen und damit Fahrgäste zurück gewinnen. Das Land Baden-
Württemberg hat den Bau/Ausbau von Doppelspurabschnitten für den Bundes-
verkehrswegeplan 2015 angemeldet. Im Vertrag von Lugano von 1996 hat sich
die Bundesregierung gegenüber der Schweiz verpflichtet, die Zweigleisigkeit der
Strecke Stuttgart-Zürich auf deutschem Gebiet herzustellen und die Reisezeit auf
zwei Stunden und 15 Minuten zu verkürzen (Südwestpresse vom
12. Oktober 2011). Tatsächlich liegt die Reisezeit aber bei rund drei Stunden.

Einige Haltestellen entlang der Strecke – speziell auf dem Schwarzwaldbahnab-
schnitt – sind weit von einer Barrierefreiheit entfernt, so die in Mühlhausen und
Engen (18 bzw. 38 cm). Bezüglich des Bahnhofs in Singen liegen den Fragestel-
lern Beschwerden von Bahnkunden wegen der sehr kleinen Aufzüge an den öst-
lichen Bahnsteigenden vor.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich überwiegend auf die im Eigentum der
Deutschen Bahn AG befindliche Infrastruktur. Die Bundesregierung ist grund-
sätzlich verpflichtet – dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entschei-
dung vom 1. Juli 2009, 2 BvE 5/06, erneut bekräftigt – die vom Parlament an sie
gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine eigen-
mächtige Einschränkung auf Aspekte, die die Bundesregierung beantworten will,
ist nicht zulässig.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Steht nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen ein konkreter Termin
für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die Elektrifizierung
der Südbahn fest (siehe Bundestagsdrucksache 18/5642)?

2. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie bereits vor Abschluss der Be-
wertungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan davon ausgeht, dass „bei
der Südbahn die verkehrlichen Wirkungen wiederum die Kosten übersteigen
werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/5642)?

3. Wird der Finanzierungsanteil des Bundes für die Elektrifizierung der Süd-
bahn im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2016 enthal-
ten sein, und wenn ja in welcher Höhe?

4. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fernverkehrsangebot
der Deutschen Bahn AG für Friedrichshafen mit dem nächsten Fahrplan ver-
ändern, und welche Verbesserungen sind für Friedrichshafen mit der Fern-
verkehrsoffensive der DB AG vorgesehen?

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5. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Bahnhofssanierungs-
programms nach Kenntnis der Bundesregierung am Bahnhof Friedrichshafen
Stadt vorgesehen, wann soll die Sanierung beginnen, und wann soll diese
abgeschlossen werden, welche Kosten sind dafür veranschlagt, und wie sol-
len diese finanziert werden?

6. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es inzwischen üblich geworden
ist, dass Kommunen sich an der Finanzierung von Kosten für die Sanierung
von Verkehrsstationen beteiligen müssen (wie z. B. Aufhöhung von Bahn-
steigen, Errichtung von Aufzügen auf Bahnsteigen, Sanierung von Unterfüh-
rungen mit Zugängen zu Bahnsteigen), damit es überhaupt zu baulichen Ver-
besserungen kommt, obwohl die Kommunen dafür überhaupt nicht zuständig
sind?

7. Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahn-
steighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Friedrichs-
hafen Stadt und Radolfzell vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen,
Umsetzungszeiträume, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung ange-
ben)?

8. Welche Pünktlichkeitswerte für die Züge der DB AG sind der Bundesregie-
rung für die Bodenseegürtelbahn bzw. konkret die Strecke zwischen Fried-
richshafen und Radolfzell bekannt?

9. Welche Pläne für eine Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zwischen
Friedrichshafen und Radolfzell sind der Bundesregierung bekannt, und in
welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine Elektrifizierung dieser
Strecke für realistisch?

10. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung für eine Elektrifizierung der
Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell aus?

11. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein die Entwicklung von Hybrid-
fahrzeugen für den Einsatz auf nur teilelektrifizierten Strecken nach den
Gesichtspunkten von

a) Anschaffungskosten,

b) Betriebskosten und

c) technischer Zuverlässigkeit?

12. Welche Pläne für die Herstellung von Doppelspurinseln auf der eingleisigen
Strecke zwischen Friedrichshafen und Stahringen sind der Bundesregierung
bekannt, und welchen Zeitraum für die Herstellung hält die Bundesregierung
dafür für realistisch?

13. Welche Ergebnisse hat die sma-Studie von April 2015 (www.bodensee-
kreis.de/verkehr-wirtschaft/bus-bahn/bodenseeguertelbahn.html) für einen
30-Minuten-Takt auf der Bodenseegürtelbahn, die im Auftrag des Bodensee-
kreises erstellt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht? Welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Studie, und welche
Verbesserungen im Bahnverkehr hält sie aufgrund dessen für realistisch?

14. Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass sich auf der bestehenden Infra-
struktur der Bodenseegürtelbahn halbstündige Regionalbahnen und schnelle
IRE-Verbindungen grundsätzlich gegenseitig ausschließen? Wie soll nach
Ansicht der Bundesregierung mit diesem Zielkonflikt umgegangen werden?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen, die Gleise 1 und 2 am
Bahnhof in Radolfzell auf Stumpfgleise zurückzubauen unter betrieblichen
Gesichtspunkten und mit Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen der
Bahn in der Bodenseeregion?

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16. Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahn-
steighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Radolfzell
und Engen vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeit-
räume, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)?

17. Welche Pünktlichkeitswerte für die Züge der DB AG (getrennt nach Regio-
nal und Fernverkehr) sind der Bundesregierung auf der Gäubahnstrecke
bekannt?

18. Welche Ausbaumaßnahmen entlang der Gäubahn zur Herstellung weiterer
abschnittsweiser Zweigleisigkeiten bzw. Doppelspurinseln sind nach Kennt-
nis der Bundesregierung vorgesehen (bitte mit Zeitplan, voraussichtlichen
Kosten und Finanzierung angeben)?

19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vor der
Volksabstimmung in Baden-Württemberg über den Finanzierungsanteil des
Landes am Bahnprojekt Stuttgart 21 mehrfach geäußerten Versprechen von
Befürwortern des Projektes, wonach mit Stuttgart 21 ein zweigleisiger
Ausbau der Gäubahnstrecke komme (Südkurier vom 7. Oktober 2011)?

20. Hält die Bundesregierung am Vertrag von Lugano fest, in dem Deutschland
die Herstellung der Zweigleisigkeit auf deutschem Gebiet zugesagt hat sowie
eine Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich von 2 Stunden und 15 Minuten,
und wenn ja, was wird sie wann konkret unternehmen, um der vertraglichen
Verpflichtung nachzukommen?

21. Welche baulichen Maßnahmen zur Begradigung einzelner Kurven mit dem
Ziel einer Erhöhung der fahrbaren Geschwindigkeiten sind der Bundesregie-
rung bekannt (bitte Zeitplan, voraussichtliche Kosten und Finanzierung
angeben)?

22. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zielkonzept für die Zeit nach
der Fertigstellung von Stuttgart 21 vor? Liegen die geplanten Ausbauten
nach Einschätzung der Bundesregierung noch an den optimalen Stellen?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob nach Umsetzung
des neuen Verkehrskonzeptes ab Dezember 2017 mit Zulassung von
Fahrkarten des Nahverkehrs in IC-Zügen der DB AG (Presseerklärung
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom
6. Februar 2014) in diesen IC-Zügen auch weiterhin alle Sparangebote der
DB AG gelten werden?

24. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DB AG vorgesehen, auf
dieser Strecke wieder ICE-Züge verkehren zu lassen?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen, wieder
(wie bis 1990) durchgehende Zugverbindungen zwischen Konstanz (der
größten Stadt am Bodensee) und Stuttgart zu schaffen (ggf. mit Flügelung
der Züge in Singen)?

26. Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahn-
steighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Radolfzell
und Konstanz vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeit-
räume, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)?

27. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fernverkehrsangebot
der DB AG nach Konstanz mit dem nächsten Fahrplan verändern, und sind
Verbesserungen mit der Fernverkehrsoffensive der DB AG zu erwarten?

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28. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass auf der Strecke Radolfzell –
Lindau (Deutschland) im Vergleich zur Strecke Schaffhausen – Rorschach
(Schweiz) bei vergleichbarere Streckenlänge von rund 80 Kilometern, ein-
gleisigen Streckenführungen und einer auf schweizer Seite größeren Anzahl
an Haltestellen die Fahrtzeit in Deutschland bei 2:08 h und in der Schweiz
bei 1:47 h liegt?

29. Welche infrastrukturellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
den Bahnverkehr auf der deutschen Seite des Bodensees für die Fahrgäste
attraktiver zu gestalten?

30. Welche Ausbaumaßnahmen entlang dieser Strecke für die Herstellung zu-
mindest abschnittsweiser Zweigleisigkeiten sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung vorgesehen (bitte mit Zeitplan, voraussichtlichen Kosten und
Finanzierung angeben)?

31. Welche Pläne für eine Elektrifizierung dieses Streckenabschnitts sind der
Bundesregierung bekannt, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregie-
rung eine Elektrifizierung dieser Strecke für realistisch?

32. Von welchen Kosten für die Elektrifizierung dieser Strecke geht die Bundes-
regierung aus?

33. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass es nach
einer möglichen Elektrifizierung der Hochrheinstrecke nicht zu massiven
Verschlechterungen für die Fahrgäste, insbesondere auf der Relation
Basel – Ulm, kommt, wenn die Bodenseegürtelbahn nicht gleichzeitig eben-
falls elektrifiziert wird?

34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – wenn eine zeitgleiche
durchgehende Elektrifizierung nicht möglich ist – nach einer Elektrifizierung
der Hochrheinstrecke die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn rasch
folgen muss, und wenn ja, wie wird sie sicherstellen, dass zwischen beiden
Maßnahmen möglichst wenig Zeit vergeht?

Berlin, den 7. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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