BT-Drucksache 18/5946

Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg

Vom 7. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5946
18. Wahlperiode 07.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Agnieszka Brugger, Harald Ebner,
Christian Kühn (Tübingen), Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir,
Tabea Rößner, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg

Bahnhöfe und Haltepunkte sind als Zugang für Fahrgäste zum System Eisenbahn
von elementarer Bedeutung. So sollen sie durch geeignete bauliche Ausführung
allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen gewähren und
können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attrak-
tivität des Schienenverkehrs steigern. Leider sieht die Realität an vielen Ver-
kehrsstationen jedoch anders aus. Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht
noch immer an zahlreichen Stationen kein barrierefreier Zugang vom öffentli-
chen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. Zügen. Weiterhin sind viele Stati-
onen durch Verschmutzungen und bauliche Mängel alles andere als einladend.

Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der
Deutschen Bahn AG und dem Bund wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um
die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen
wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt.

Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktio-
nalität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berück-
sichtigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahn-
steige sowie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen
aktiven Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden
anschließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für
die einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz addiert (vgl. LuFV An-
lage 13.2.2).

Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den techni-
schen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen gewährleisten. Zur Berechnung
werden die einzelnen Vekehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grob-
müll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. baulicher Zu-
stand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung der
Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die
Optische (vgl. LuFV Anlage 13.2.4).

Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller in Erfahrung bringen, wie es
um den Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg steht.

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Drucksache 18/5946 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Hierzu fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche Qualitätskennzahl (QKZ) der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“
erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei
der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2014 (IZB 2014) sowie
bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Ver-
kehrsstation, differenziert nach Namen der Verkehrsstation, Punktezahl der
Station bei der ersten Erfassung der QKZ, Punktezahl der Station bei der Be-
wertung für den IZB 2014, aktuell maximal erreichbare Punktezahl der Sta-
tion, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station und geographi-
sche Koordinaten der Station angeben)?

2. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“
(QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württem-
berg jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2014 so-
wie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Ver-
kehrsstation, differenziert nach Namen der Verkehrsstation, QKZ BAQ der
Station bei der ersten Erfassung der QKZ, QKZ BAQ der Station bei der
Bewertung für den IZB 2014, technische Note der Station bei der Bewertung
für den IZB 2014, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB
2014, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station und geographi-
sche Koordinaten der Station angeben)?

3. Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in ganz Baden-Württemberg
in den letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen
Bahn AG im Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?

4. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanie-
rungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Baden-Württemberg vorgesehen
(bitte tabellarisch, differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanie-
rungsbeginn und -dauer, darstellen; Hinweis: Ähnliche Fragen wurden von
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2329 bzw. 18/5505
nicht im Sinne der aktuellen Fragestellung beantwortet)?

5. Wie beurteilt es die Bundesregierung, Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen
bzw. anderen technischen Einrichtungen zur Gewährung von Barrierefreiheit
an Verkehrsstationen in die Ermittlung der Qualitätskennzahl „Funktionalität
Bahnsteige“ mit einzubeziehen und so einen Anreiz für schnelle Entstörung
bzw. geringe Störanfälligkeit zu bieten?

6. Sieht die Bundesregierung durch die Qualitätskennzahlen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung auch im Bereich der Verkehrsstationen Fehlallo-
kationen beim Einsatz der Bundesmittel durch die Deutsche Bahn AG
(vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zustand
der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg“, Bundestagsdrucksache
18/920), und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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