BT-Drucksache 18/5731

Bundeswehr-Werbung im Sportbereich

Vom 5. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5731
18. Wahlperiode 05.08.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. André Hahn,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald
Petzold (Havelland), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Bundeswehr-Werbung im Sportbereich

Die Bundeswehr versucht, Jugendliche gezielt mit Werbemaßnahmen im Sport-
bereich anzusprechen, um ihr Rekrutierungsproblem zu lösen. Dazu gehören vor
allem Kooperationen mit Sportvereinen, die etwa Bandenwerbung, Schaltung
von Werbespots auf Stadionleinwänden, Anzeigen in Fanmagazinen usw. vor-
sehen. Der Umfang dieser Kooperation hat sich im Vergleich der Jahre 2012
(253 000) und 2014 (500 000) verdoppelt (Bundestagsdrucksachen 17/14703
und 18/4525).
Hinzu kommen weitere, teilweise von der Bundeswehr selbst initiierte Werbe-
„Events“ im Sportbereich, wie etwa Veranstaltungen des Formats „Bw
Beachen“, „Bw-Olympix“ und ähnliche. Dabei werden den umworbenen Ju-
gendlichen „jede Menge Fun und Party“, „krasse Wasserwettkämpfe“ usw. in
Aussicht gestellt. Die Bundesregierung erklärte in der Vergangenheit dazu, diese
Veranstaltungen würden „grundsätzlich den gesellschaftlichen Dialog fördern“
(Bundestagsdrucksache 17/14067, Antwort zu Frage 8c). Die Fragesteller sehen
darin allerdings eher den Versuch, sportbegeisterte Jugendliche fürs Militär zu
rekrutieren. Eine umfassende Aufklärung über Sinn oder Unsinn der von der
Bundeswehr geführten Kriegseinsätze im Ausland ist jedenfalls nicht vorgese-
hen: Zu den Gesprächspartnern der Jugendlichen bei diesen Veranstaltungen ge-
hören weder bei den Einsätzen verletzte Soldaten noch etwa verletzte Afghanin-
nen und Afghanen (Bundestagsdrucksache 17/14067, Antwort zu Frage 4). Das
bestätigt den Eindruck der Fragesteller, dass es sich bei solchen Werbeformaten
um schlichte Militärpropaganda handelt. Dass diese gezielt unter Jugendlichen
gestreut wird, ist aus Sicht der Fragesteller besonders fragwürdig.
Bislang wurde nicht transparent gemacht, nach welchen Kriterien die Bundes-
wehr bestimmte Vereine als Kooperationspartner auswählt. In der „taz.die tages-
zeitung“ vom 28. September 2014 wird ein Sprecher der Bundeswehr mit den
Worten zitiert, die Auswahl erfolge durch die regional zuständigen Karrierecen-
ter der Bundeswehr, und richte sich unter anderem nach „betriebswirtschaft-
lichen Parametern“. In dem Artikel wird aber ausgeführt, dass ein- und derselbe
Trainer (J. K.), der in mehreren Sportvereinen tätig war, dort jeweils Koopera-
tionsabkommen mit der Bundeswehr organisiert hat (Pritzwalker FHV 03, MSV
1919 Neuruppin, FC Rostock). Auch andere Sportvereine berichten darüber,
dass die Vereinbarungen mit der Bundeswehr von früheren Bundeswehrangehö-
rigen vermittelt worden seien.

Drucksache 18/5731 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Sportvereinen hat die Bundeswehr im Jahr 2014 Kooperations-

vereinbarungen unterhalten?
a) Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?
b) Welcher Leistungskatalog war dabei jeweils vereinbart (bitte vollständig

wiedergeben)?
c) Welche Titelbezeichnungen hat sich die Bundeswehr dabei erworben (wie

etwa „Sponsor“, „Partner“, „Supplier“, „Förderer“ usw.)?
d) Welche Nebenabreden wurden dabei getroffen?

2. Mit welchen Sportvereinen hat die Bundeswehr für das Jahr 2015 und später
Kooperationen vereinbart (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten
und zusätzlich angeben, welche Laufzeit jeweils vereinbart wurde)?

3. Welche Sportarten sind vom Personalmarketing der Bundeswehr erfasst?
4. Wie viele Personen werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch

die Kooperation mit Sportvereinen erreicht (bitte Zahlen oder gegebenenfalls
Schätzungen für die Jahre seit 2010 angeben)?

5. Welche Zielgruppe wird bei den Kooperationen mit Sportvereinen zu er-
reichen versucht, und inwiefern ist diese relevant für das Personalmarketing?
Inwiefern wird dabei bedacht, dass etwa unter Besuchern eines Fußballspie-
les ein hoher Anteil von Personen sein dürfte, die älter sind als 30 Jahre sowie
ein relevanter Personenanteil, der minderjährig ist?

6. Welche Aussagen der Bundeswehr stehen bei der Platzierung von Werbung
im sportlichen Umfeld im Vordergrund?

7. Welche Bedeutung hat die Kooperation mit Sportvereinen für die Bundes-
wehr, und wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Kooperation
ein?
a) Auf welche Indikatoren stützt sie sich bei dieser Einschätzung?
b) In welcher Hinsicht hält die Bundesregierung eine Modifikation der

Kooperation mit Sportvereinen für angezeigt, und bis wann soll diese er-
folgen?

8. An welchen Kriterien orientiert sich die Bundeswehr bei der Auswahl kon-
kreter Vereine als Kooperationspartner (aus immerhin über 80 000 Sportver-
einen in Deutschland) und vereinbarter Leistungskataloge?
a) Welche Rolle spielen dabei Faktoren, wie die geographische Lage, die So-

zialstruktur vor Ort, die Arbeitslosenrate und andere soziale Daten?
b) Welches sind die „betriebswirtschaftlichen Parameter“, nach denen sich

die Entscheidung über Kooperationsvereinbarungen richten?
c) Inwiefern liegen der Entscheidung zur Auswahl von Kooperationspart-

nern empirische Erfahrungen, Annahmen oder persönliche Kontakte zwi-
schen den Zuständigen im Bundeswehr-Karrierecenter und Vertretern der
jeweiligen Vereine zugrunde?

d) Welche Überlegungen führen dazu, dass unter der Liste der Kooperations-
partner jedenfalls in der Vergangenheit überwiegend Vereine aus Zweit-,
Dritt- und Regionalligen waren?

e) Welche Überlegungen führen dazu, dass zumindest bei den Fußballverei-
nen im Profibereich bevorzugt Männervereine ausgewählt wurden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5731

f) Welche Rolle spielten die persönlichen Kontakte von Bundeswehrange-
hörigen zum Trainer des Rostocker FC, J. K., bei der Vereinbarung der
Kooperationen?

9. An welchen Veranstaltungen Dritter mit sportlichem Bezug hat sich die
Bundeswehr im Jahr 2014 im Rahmen der Personalwerbung und Öffent-
lichkeitsarbeit (bitte differenzieren) beteiligt?
a) Welcher Art war diese Beteiligung jeweils?
b) Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?
c) Wie viele Personen wurden dabei jeweils erreicht?
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zielgruppe machen?
e) An welchen Kriterien orientiert sich die Bundeswehr bei der Auswahl

solcher Veranstaltungen?
10. An welchen derartigen Veranstaltungen hat sich die Bundeswehr im Jahr

2015 bereits beteiligt, bzw. an welchen will sie sich in diesem Jahr oder in
der Zukunft noch beteiligen (bitte, soweit möglich, nach dem Schema von
Frage 9 beantworten)?

11. Welche Bedeutung hat die Beteiligung an Veranstaltungen Dritter mit sport-
lichem Bezug für die Bundeswehr?

12. Welche eigenen Veranstaltungen hat die Bundeswehr im Sportbereich im
Jahr 2014 unternommen?
a) Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?
b) Wie viele Jugendliche (soweit möglich, bitte ungefähre Altersgruppen

angeben) haben sich daran jeweils beteiligt?
c) Wie viele Personen (soweit möglich, nach Altersgruppen aufteilen) wur-

den im Zusammenhang mit den Veranstaltungen jeweils erreicht (durch
Bewerbung, Onlinekontakte, Facebook-Kontakte, Klicks auf Seiten
bzw. advertorials usw.)?

13. Welche Sportveranstaltungen hat die Bundeswehr im Jahr 2015 bereits
durchgeführt?
a) Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?
b) Wie viele Personen (soweit möglich, bitte ungefähre Altersgruppen an-

geben) haben sich daran jeweils beteiligt?
c) Wie viele Personen (soweit möglich, nach Altersgruppen aufteilen) wur-

den im Zusammenhang mit den Veranstaltungen jeweils erreicht (durch
Bewerbung, Onlinekontakte, Facebook-Kontakte, Klicks auf Seiten
bzw. advertorials usw.)?

14. Welche Sportveranstaltungen wird die Bundeswehr im Jahr 2015 noch
durchführen (bitte jeweils Charakter, Zeitraum und Ort angeben)?

15. Welche Bedeutung hat die Durchführung eigener Veranstaltungen im Sport-
bereich für die Bundeswehr?

16. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg und die Werbewirkung der Be-
teiligung an Veranstaltungen Dritter sowie der Durchführung eigener Sport-
veranstaltungen ein, und auf welche Indikatoren stützt sie sich dabei?

Drucksache 18/5731 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

17. Wie viele Personen haben in der Vergangenheit im Zusammenhang mit
Werbemaßnahmen der Bundeswehr in die Speicherung ihrer Interessenten-
daten bei der Bundeswehr eingewilligt (bitte die Angaben für die Jahre seit
2010 aufschlüsseln)?
a) Welche Daten werden dabei jeweils erfasst?
b) Wie häufig werden die Interessenten pro Jahr angeschrieben, und wie

viele Anschreiben (auf dem Postweg oder per E-Mail) hat es in der Ver-
gangenheit jeweils gegeben?

c) Welches Material wird den Interessenten zugeschickt?

Berlin, den 5. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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