BT-Drucksache 18/543

Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vom 14. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/543
18. Wahlperiode 14.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sylvia Kotting-Uhl,
Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen
Bildung, Wissenschaft und Forschung

Bildung, Wissenschaft und Forschung „sind die Grundlage, um Teilhabe, Inte-
gration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen und unseren Wohlstand
auch für künftige Generationen zu erhalten“, heißt es in der Präambel des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages. Dieser Erkenntnis folgen unter der Kapitelüber-
schrift ,,In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung“ die ge-
planten Vorhaben der Koalition der CDU, CSU und SPD.
Nach Veröffentlichung hat die Koalitionsvereinbarung in der Wissenschaftsge-
meinschaft und auch bei Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren.
Die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis
Tepe, bemängelte in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2013, weder sei
ein Ganztagsschulprogramm verabredet noch ein weiterer Ausbau der Schul-
sozialarbeit geplant. Selbst die zwischenzeitliche Verständigung auf eine
BAföG-Reform (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) sei in letzter
Minute gestrichen worden. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemein-
schaft e. V., Prof. Dr. Peter Strohschneider, betonte in seiner Neujahrsrede vom
13. Januar 2014, es sei wichtig, mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hoch-
schulen zur Verfügung zu stellen. Finanzrahmen und Rechtsform seien aber un-
geklärt. Und der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Hamburg, Prof. Dr. Michael Stawicki, erklärte in seiner Pressemitteilung vom
29. November 2013 zur Koalitionsvereinbarung: „Selten habe ich einen Text ge-
lesen, der bei einem so wichtigen Thema wie [der] Grundfinanzierung von Wis-
senschaft derart vage Aussagen macht.“
Inwiefern sich die Bundesregierung die verabredeten Vorhaben der CDU, CSU
und SPD zu eigen machen wird oder bereits zu eigen gemacht hat, ist ebenso
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage wie die Nachfrage nach Unklarheiten und
Zeitabläufen zu Verabredungen oder auch nach Leerstellen im Koalitionsver-
trag.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekün-

digte Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro erfolgen, damit sie die „großen
Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen
und Hochschulen“ bewältigen können (bitte nach den genannten Bereichen,
Instrumenten und Projekten sowie Summen pro Jahr aufschlüsseln)?

Drucksache 18/543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie will die Bundesregierung die Länder entlasten, und wie will sie Ver-
bindlichkeit schaffen, dass die Gelder tatsächlich in Kinderkrippen, Kitas,
Schulen und Hochschulen ankommen?

3. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung mit den
Ländern über die Verteilung der Mittel, die zur Entlastung der Länder bei
der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen vor-
gesehen sind, zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen?

4. Wie soll das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern über die Mittel,
die zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen,
Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, gesetzgeberisch um-
gesetzt werden (Staatsvertrag, Grundgesetzänderung, anderer), und nach
welchem Schlüssel bzw. welchen Schlüsseln sollen nach Auffassung der
Bundesregierung diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt wer-
den?

5. In welche Instrumente und Projekte sollen in jeweils welchem Umfang aus
Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten
3 Mrd. Euro für die Forschung fließen (bitte nach Instrumenten und Projek-
ten aufschlüsseln), wie verteilen sie sich auf die einzelnen Jahre, und nach
welchem Schlüssel sollen nach Auffassung der Bundesregierung die für die
Forschung vorgesehenen 3 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer ver-
teilt werden?

6. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, mit den
Ländern über die Verteilung der Forschungsmittel zu beraten, und wie lautet
der Zeitplan dieser Verhandlungen?

7. Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitplan für die Ver-
handlungen zur Fortsetzung der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020
aus?

8. Welchen konkreten Änderungsbedarf und welche Weiterentwicklungskon-
zepte hat die Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt (bitte so-
wohl nach der ersten als auch nach der zweiten Säule des Hochschulpaktes
aufschlüsseln), und wie steht sie zu einer Verstetigung des Hochschulpaktes,
sowohl bezogen auf die erste als auch auf die zweite Säule des Hochschul-
paktes?

9. Wie sieht die Finanzplanung für die laufende zweite Phase des Hochschul-
paktes 2020 aus (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), mit welchen
jährlichen Summen rechnet die Bundesregierung – auch unter Berücksich-
tigung der strukturellen Weiterentwicklungskonzepte – für die dritte Phase
ab dem Jahr 2016 (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), und in
welchem Umfang sollen sich die Länder an der Finanzierung der einzelnen
beiden Säulen des Paktes beteiligen?

10. Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Koali-
tionsvertragforderung, „mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur
Hochschule zu eröffnen“ im Hochschulpakt aus, und ab wann soll sie be-
ginnen?

11. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Fortsetzung der Exzellenz-
initiative erfolgen?
Welche Förderlinien sollen nach welchem Auswahlverfahren, mit welchen
Mittelansätzen und mit welcher Laufzeit fortgesetzt werden (bitte nach den
Förderlinien „Graduiertenschulen“, „Exzellenzcluster“ sowie „Zukunfts-
konzepte“ aufschlüsseln)?

12. Mit welchen prozentualen Aufwüchsen soll nach Auffassung der Bundes-
regierung der Pakt für Forschung und Innovation ab dem Jahr 2015 fortge-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/543
führt werden, und macht sich die Bundesregierung die Forderung aus dem
Koalitionsvertrag zu eigen, dass der Aufwuchs allein vom Bund zu zahlen
ist?

13. Inwiefern sollten sich nach Auffassung der Bundesregierung steigende Bun-
desanteile bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungsorgani-
sationen in mehr Einfluss bei der Steuerung der außeruniversitären For-
schungsorganisationen niederschlagen?

14. Was versteht die Bundesregierung unter der Verabredung des Koalitionsver-
trages, „in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen
mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen“, und ist damit
nach Auffassung der Bundesregierung ein temporärer Einstieg in die
Grundfinanzierung der Hochschulen beabsichtigt, geht es um einen dauer-
haften Einstieg, und übernimmt die Bundesregierung gegebenenfalls bezüg-
lich der Steigerung der Grundfinanzierung die vom Wissenschaftsrat im
Jahr 2013 in dem Papier „Perspektiven des deutschen Wissenschafts-
systems“ vorgeschlagene Zielsetzung?

15. Welchen grundgesetzlichen Regelungsinhalt sieht die Bundesregierung als
notwendige Bedingung für eine Grundfinanzierung der Hochschulen durch
den Bund an, die die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Johanna Wanka, selbst als „kleine Revolution“ bezeichnet (vgl.
dpa-Meldung vom 3. Februar 2014, „Bundesforschungsministerin wirbt für
,konstruktiven Föderalismus‘ “), und wie sehen gegebenenfalls der konkrete
Vorschlag der Bundesregierung für eine Verfassungsänderung und der Zeit-
plan für die Einbringung dieser Änderung aus?

16. Welche derzeit noch nicht bestehenden Instrumente als Alternativen zur
Verfassungsänderung gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um seitens des
Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung
zu stellen?

17. In welchem Umfang (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln) soll
die Förderung des Bundes für die angewandte Forschung an Fachhochschu-
len ausgebaut werden?

18. Welchen Änderungsbedarf beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht die
Bundesregierung, in welchen Regelungen unterscheidet er sich von dem
derzeit im Bundesrat zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der Bundes-
länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, und wie ist der Zeitplan für die
entsprechende Novellierung?

19. Durch welche nationalen Neuregelungen sollen die Mobilitätsbedingungen
der Forscherinnen und Forscher im europäischen Forschungsraum verbes-
sert werden?

20. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Einstieg in eine steu-
erliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
die den Bund nach Schätzungen ca. 200 Mio. Euro kostet, denen jedoch
langfristig erhebliche Mehreinnahmen durch eine Stärkung der Wettbe-
werbsfähigkeit gegenüberstehen können?

21. Mit welchen Änderungen bzw. Neuregelungen und welchem Zeitplan ver-
folgt die Bundesregierung das Ziel, Open Access bei publizierten Ergebnis-
sen öffentlicher Forschungsförderung durch eine Ergänzung der Förderbe-
dingungen verbindlich zu machen, eine Bildungs- und Wissenschafts-
schranke im Urheberrechtsgesetz einzuführen und eine „Strategie für den
digitalen Wandel in der Wissenschaft“ zu definieren und umzusetzen?

Drucksache 18/543 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
22. Welchen internationalen Vergleichsmaßstab zieht die Bundesregierung bei
dem Ziel heran, mit „privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und
Entwicklung zu den globalen Spitzenreitern“ zu gehören, und an welche
Position im globalen Wettbewerb ordnet das Erreichen des 3-Prozent-Ziels,
wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, Deutschland in diesem interna-
tionalen Vergleichsrahmen ein?

23. Welche Forschungsagenden sollen in Zukunft durch Bürgerbeteiligung
formuliert werden, und wie wird eine entsprechende Bürgerbeteiligung aus-
gestaltet werden?

24. Welchen Weiterentwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung beim BAföG,
und für wann plant die Bundesregierung eine BAföG-Novelle?

25. Wie sehen die Pläne für die „deutlich spürbare“ BAföG-Reform aus (bitte
aufschlüsseln und Kostenannahmen nennen: Erhöhung der Fördersätze, Er-
höhung der Freibeträge, strukturelle Änderungen, Entbürokratisierung)?

26. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Länder und Schulträger
bei der Verwirklichung der schulischen Inklusion zu unterstützen, welches
Bundesministerium ist federführend, wie wird die Zusammenarbeit zwi-
schen den einzelnen Bundesressorts gewährleistet, und welche finanziellen
Mittel sind für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Hinblick auf schulische Inklusion vorgesehen?

27. In welcher Höhe wird die Bundesregierung für die Fortführung der Schul-
sozialarbeit zukünftig Mittel zur Verfügung stellen, da nun die in den Jahren
2011 bis 2013 erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft
und Heizung (KdU) und eine damit einhergehende Förderung der Schul-
sozialarbeit Ende 2013 ausgelaufen ist, und wie gedenkt die Bundesregie-
rung den derzeit betroffenen Gemeinden und Schulsozialarbeiterinnen,
deren Stellen vom Wegfall der Mittel betroffen sind, zu helfen?

28. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung mit wel-
chem Zeitplan angesichts der um ein Vielfaches höheren Nachfrage nach
Ganztagsschulplätzen gegenüber dem Angebot, um dieser Nachfrage ge-
recht zu werden?

29. Wie kann durch die Bundesregierung gewährleistet werden, dass das sich
aus den Bildungsstandards und deren regelmäßiger Überprüfung in Ver-
gleichsarbeiten ergebende Steuerungswissen zukünftig verstärkt zur Schul-
entwicklung und Weiterentwicklung des Unterrichts genutzt wird, und was
wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, oder beabsichtigt sie
konkret dazu beizutragen?

30. Wann wird das von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der
Bundestagsdebatte zu PISA 2012 (16. Januar 2014) angekündigte Bundes-
programm zur Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und
Schüler vorgestellt, welche Leistungen wird es konkret umfassen, und wie
und in welchem Umfang soll es finanziert werden?

31. Was wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern kon-
kret unternehmen, um die Leistungen der Mädchen in den MINT-Fächern
(MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die sich
laut PISA 2012 verschlechtert haben, signifikant zu verbessern?

32. Wie soll die außerschulische politische Bildung in der laufenden Legislatur-
periode konkret gestärkt werden?

33. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Abgeordneten Volker
Kauder, dass „die Abschaffung des ,unsinnigen Kooperationsverbots in der
Bildung‘ “ eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode sei
(laut SPIEGEL ONLINE vom 1. September 2013), und will die Bundes-

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regierung in dieser Legislaturperiode das Kooperationsverbot von Bund und
Ländern in der Bildung abschaffen, oder plant sie, es zumindest für einzelne
Bereiche zu lockern?

34. Durch welche verbindlichen Instrumente soll aus Sicht der Bundesregie-
rung eine „Ausbildungsgarantie in Deutschland“ geschaffen werden, die
laut Koalitionsvertrag erklärtes Ziel der Ausbildungsallianz ist, und bis zu
welchem Zeitpunkt ist die Vereinbarung der Ausbildungsallianz aus Sicht
der Bundesregierung wünschenswert, geplant bzw. realistisch?

35. In welchen konkreten Bereichen hält die Bundesregierung die Ziele des
Ausbildungspaktes für weiterentwicklungsfähig, und für wie wichtig hält es
die Bundesregierung dabei, dass sich einerseits die Gewerkschaften an der
Allianz für Aus- und Weiterbildung beteiligen und sich andererseits die
Arbeitgeberseite durch die verbindliche Zusage einbringt, die Anzahl der an
der Ausbildung beteiligten Betriebe zu erhöhen?

36. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für eine Überprüfung der
Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher Ausbil-
dung, in welchen Gremien und in welchen Prozessschritten soll die Beteili-
gung der Länder an dieser Prüfung erfolgen, und welchen grundsätzlichen
Reformbedarf am heute bestehenden Übergangssystem wird die Bundes-
regierung in diesen Prozess einbringen?

37. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu
evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, und wenn ja, durch welche
Informationen und Erfahrungen wird dieser Bedarf begründet, auf welche
Regelungen des BBiG bezieht er sich, und bis zu welchem Zeitpunkt sollten
eine derartige Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung nach Einschät-
zung der Bundesregierung erfolgen?

38. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer flächendeckenden Be-
rufsberatung an Schulen bei, inwiefern können solche flächendeckenden
Angebote passgenaue und tragfähige Übergänge aus der Schule ins Berufs-
leben erleichtern, und inwiefern sind vor dem Hintergrund des Koopera-
tionsverbots solche flächendeckenden Angebote – unabhängig von der
Schulform und von der finanziellen Ausstattung vor Ort – spätestens ab
Klasse 7 vom Bund förderbar?

39. Was wird die Bundesregierung tun, um künftig gerade Jugendlichen aus
dem Ausland bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Einstieg
in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, und wel-
che Rolle können nach Auffassung der Bundesregierung dabei Unterneh-
men spielen, die von Menschen geführt werden, die keine Erfahrung mit
einem dualen Ausbildungssystem haben?

40. Wie hoch ist in Deutschland der Anteil an Ausbildungsabbrechern unter den
Jugendlichen, die seit dem Jahr 2008 im europäischen Ausland durch spe-
zielle Programme angeworben wurden, wie will die Bundesregierung diese
Quote verringern, und durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregie-
rung nicht nur die Willkommenskultur für junge Menschen, sondern v. a.
auch die Bleibekultur erhöhen?

41. Welches Bundesministerium ist nach Auffassung der Bundesregierung
federführend für eine Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, und welche
Instrumente sollen, innerhalb oder ergänzend zur Weiterbildungsallianz, in
der 18. Wahlperiode eingesetzt werden (bitte nach Ressortzuständigkeit auf-
teilen)?

42. Welche offiziellen Gesprächstermine und organisatorischen Schritte haben
bisher im Rahmen der nationalen Plattform zur Energieforschung mit
welchen Akteuren im Rahmen jeweils welcher Säule („Energiesysteme der

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Zukunft“, „Forschungsforum Energiewende“, Koordinierungskreis der For-
schungseinrichtungen) stattgefunden, und welche Ergebnisse und weiteren
Planungsschritte wurden dabei jeweils festgehalten (bitte in Listenform be-
antworten und Ergebnisse als Stichpunkte ausführen)?

43. Ab welcher Höhe (bitte beziffern) der absehbar eintretenden Mehrkosten
(Expertengruppenbericht des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung, „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“ [ITER – Inter-
national Thermonuclear Experimental Reactor] vom 28. Oktober 2013) – zu-
sätzlich zu den derzeit eingeplanten 6,6 Mrd. Euro (europäischer Anteil an
der Finanzierung von ITER) – hält die Bundesregierung eine Fortführung
des Projektes ITER für nicht mehr gerechtfertigt?

44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Expertenbericht
zur „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“, und mit welchem
Zeitplan wird die Bundesregierung gegebenenfalls mit welchem Ziel tätig
werden?

45. Wie wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebene
Fortführung der Fusionsforschung im 7. Energieforschungsprogramm finan-
ziell ausgestalten (bitte möglichst detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren)?

46. Welche konkreten finanziellen Umwidmungen wird die Bundesregierung
von der Förderung der Fusionsforschung in die Erforschung der erneuer-
baren Energien vornehmen (sowohl betreffend die nationale Haushaltspoli-
tik als auch das durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanzierte Kern-
fusionsprojekt ITER), folgend aus der Ankündigung von Bundesministerin
Prof. Dr. Johanna Wanka vom 27. Januar 2014, die Energieforschung kom-
plett auf die Energiewende auszurichten?

Berlin, den 14. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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