BT-Drucksache 18/5328

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/4897 (neu), 18/5324 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)

Vom 24. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5328
18. Wahlperiode 24.06.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und
zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
(WoGRefG)

Bericht der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Josef Rief, Roland Claus
und Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist angesichts der zunehmenden regionalen Engpässe auf
dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten beabsichtigt, das
Leistungsniveau des Wohngeldes anzuheben.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch die Erhöhung des Wohngeldes sind folgende Haushaltsausgaben ohne Erfül-
lungsaufwand zu erwarten:

Maßnahme Gebietskör-
perschaft

Haushaltsbelastung (+) bzw. -entlastung (-)
– in Mio. Euro –

2016 2017 2018 2019

Wohngeld
Bund 358 329 320 300
Länder 358 329 320 300

Grundsicherung für
Arbeitsuchende

Bund - 36 - 36 - 32 - 32
Kommunen - 76 - 76 - 80 - 80

Grundsicherung im
Alter und bei
Erwerbsminderung

Bund - 44 - 36 - 35 - 31

Hilfe zum
Lebensunterhalt Kommunen - 4 - 3 - 3 - 3

Kinderzuschlag Bund 21 21 21 21
Leistungen für
Bildung und Teilhabe Bund 3 2 1 1

Gesamt 580 530 512 476

Drucksache 18/5328 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Von der Wohngeldreform profitieren insgesamt rund 866.000 Haushalte. Darunter
sind rund 324.000 Haushalte, die durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch
auf Wohngeld erhalten. Der Anstieg der Anzahl der Wohngeldhaushalte geht im
Wesentlichen darauf zurück, dass die Tabellenwerte (Wohngeldleistungshöhe) er-
höht werden und dass die Höchstbeträge für Miete und Belastung – also die Beträge,
bis zu denen die Bruttokaltmiete beziehungsweise die Belastung bei Eigentümern
bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird – regional gestaffelt angehoben
werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger werden 15 Vorgaben abgeschafft und acht neue
eingeführt. Schätzungsweise werden rund 379.500 Erstanträge auf Wohngeld in
Folge der Reform gestellt werden, wovon voraussichtlich rund 15 Prozent abgelehnt
werden. Im Ergebnis entsteht für die Bürgerinnen und Bürger ein einmaliger Erfül-
lungsaufwand von rund 561.100 Stunden. In den Folgejahren wird sich dieser Auf-
wand reduzieren. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich zusätzlich rund 360.500
Wohngeldanträge in Form von Wiederholungsanträgen und Erstanträgen gestellt
werden. Dieser jährliche Erfüllungsaufwand wird dann mit rund 533.100 Stunden
geschätzt.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch den Gesetzentwurf werden für die Wirtschaft drei Informationspflichten ab-
geschafft und eine neue Informationspflicht eingeführt. Im Wesentlichen entsteht
durch die zu erwartenden Wohngelderstanträge ein einmaliger Erfüllungsaufwand
in Form von Bürokratiekosten von rund 867.300 Euro. Gemessen hieran wird sich
der Erfüllungsaufwand in den Folgejahren reduzieren. Der jährliche Erfüllungsauf-
wand hierfür wird dann bei der Wirtschaft auf rund 823.900 Euro geschätzt.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund
Für die Bundesverwaltung werden keine neuen Vorgaben eingeführt, geändert oder
abgeschafft.
In anderen Bereichen (außerhalb des Wohngeldes) entsteht ein einmaliger Erfül-
lungsaufwand von rund 1,7 Mio. Euro sowie laufender Erfüllungsaufwand, der sich
von 1 Mio. Euro im Jahr 2016 auf rund 1,7 Mio. Euro in den Folgejahren erhöht.
Länder und Kommunen
Durch den Gesetzentwurf werden zwölf Vorgaben abgeschafft, vier vereinfacht und
neun eingeführt. Der Verwaltungsaufwand für Länder und Kommunen beträgt ein-
malig rund 16,1 Mio. Euro. Dieser wird im Wesentlichen durch die zu erwartende
Erhöhung der Erstanträge auf Wohngeld von rund 379.500 in Folge der Reform aus-
gelöst. Gemessen hieran wird sich der Erfüllungsaufwand in den Folgejahren redu-
zieren. Der jährliche Erfüllungsaufwand hierfür wird dann bei der Verwaltung auf
rund 13,2 Mio. Euro geschätzt.
Im Hinblick auf die Sachausgaben ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand von
rund 3,7 Mio. Euro sowie in den Folgejahren von rund 718.000 Euro.
Darüber hinaus beläuft sich der einmalige Erfüllungsaufwand in anderen Bereichen
(außerhalb des Wohngeldes) auf rund 1,5 Mio. Euro. Der jährliche Erfüllungsauf-
wand beträgt im Jahr 2016 rund 460.000 Euro, der sich auf rund 400.000 Euro im
Jahr 2017 reduziert. In den Folgejahren erhöht sich dieser jährliche Erfüllungsauf-
wand in geringem Maße.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5328
Evaluation
Die Folgen der Leistungsverbesserung im Wohngeld werden in Bezug auf Zweck
und Wirkung evaluiert werden. Darüber wird im Wohngeld- und Mietenbericht 2018
der Bundesregierung im Jahr 2019 berichtet werden (vergleiche § 39 WoGG).

Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Steffen-Claudio Lemme Josef Rief
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Roland Claus Sven-Christian Kindler
Berichterstatter Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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