BT-Drucksache 18/5305

Umsetzung des Betätigungsverbots der Organisation Islamischer Staat

Vom 19. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5305
18. Wahlperiode 19.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Betätigungsverbots der Organisation Islamischer Staat

Am 12. September 2014 wurde vom Bundesministerium des Innern ein Betäti-
gungsverbot gegen die Organisation „Islamischer Staat“ (IS) nach dem Vereins-
gesetz verhängt. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich der IS gegen die
verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung
richte. Nach der Einnahme der irakischen Großstadt Mosul im Juni 2015 hatte
die Gruppierung ein über Teile des Irak und Syrien reichendes „Kalifat“ ausge-
rufen. Unter der Herrschaft des IS kommt es dort zu Kriegsverbrechen und
schwersten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere an Angehörigen religiö-
ser und ethnischer Minderheiten sowie generell an Frauen. Auch aus Deutsch-
land haben sich hunderte Dschihadisten der Terrororganisation angeschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Strukturen verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in

der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen wurden gegen
diese Strukturen seit Verhängung des Betätigungsverbots mit welchem Er-
gebnis ergriffen?

2. Über wie viele Mitglieder, Sympathisanten und Anhänger verfügt der IS nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wo befinden sich regio-
nale Schwerpunkte ihrer Aktivität?

3. Wie viele und welche Vereine, Moscheevereine, Stiftungen und sonstige Ver-
bände und Einrichtungen, die dem IS angehören, ihn unterstützen oder von
IS-Anhängern frequentiert oder genutzt werden, sind der Bundesregierung
bekannt, und welche Maßnahmen wurden bislang gegen diese Vereinigungen
ergriffen?

4. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem Erfolg wurden von welchen
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Maßnahmen gegen
vom Ausland gesteuerte deutschsprachige bzw. auf Deutschland zielende
propagandistische Internetaktivitäten des IS ergriffen, und welche Probleme
stellten sich bislang bei einer Verfolgung derartiger Internetaktivitäten?
a) Wie viele und welche Websites, die für den IS werben und sich an ein

Publikum in Deutschland richten, sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche Reichweite haben diese Seiten nach Kenntnis der Bundesregie-

rung?
c) Aus welchen Ländern werden diese Seiten betrieben?

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d) Wie viele und welche dieser Websites wurden bereits aufgrund welcher
rechtlichen Grundlage gesperrt?

e) In welchen und in wie vielen Fällen konnten Betreiberinnen und Betrei-
ber solcher Seiten festgestellt und strafrechtlich mit welchem Ergebnis
verfolgt werden?

f) Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Verbreitung einschlägiger IS-Werbevideos über soziale Netzwerke
zu verhindern, und welchen Erfolg haben diese Maßnahmen bislang ge-
zeigt?

5. Wie viele deutsche Staatsbürger bzw. in Deutschland lebende Personen ha-
ben sich bislang nach Kenntnis der Bundesregierung dem IS angeschlossen,
wie viele von ihnen sind in das vom IS kontrollierte Gebiet in Syrien und
dem Irak ausgereist, wie viele von ihnen haben sich dort an Kampfhandlun-
gen beteiligt, wie viele von ihnen stehen im Verdacht der Beteiligung an
Kriegsverbrechen, wie viele von ihnen kamen im Nahen Osten ums Leben,
und wie viele sind wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

6. Gegen wie viele mutmaßliche IS-Mitglieder wurde und werden nach Kennt-
nis der Bundesregierung wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straf-
tatbestände geführt (bei bereits abgeschlossenen Verfahren bitte Ergebnis
benennen), wie viele Tatverdächtige halten sich derzeit in Deutschland auf,
wie viele von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft, und wie viele wer-
den im IS-kontrollierten Gebiet im Nahen Osten vermutet?

7. In welcher Form und mit welchem Erfolg rekrutiert der IS nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland neue Kämpfer sowie sonstige Unter-
stützerinnen und Unterstützer für eine Ausreise in die von ihm kontrollier-
ten Gebiete des Irak und Syriens, und welche polizeilichen und rechtlichen
Maßnahmen wurden bislang mit welchem Ergebnis gegen eine solche Re-
krutierung ergriffen?

8. Inwieweit finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Spen-
densammlungen zugunsten des IS statt, und welche Maßnahmen wurden
auf welcher rechtlichen Grundlage von welchen Behörden mit welchem Er-
gebnis dagegen eingeleitet?

9. Wie viele Strafverfahren wegen welcher (mutmaßlichen) Verstöße im Ein-
zelnen gegen das Betätigungsverbot des IS wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung bislang gegen wie viele Personen und mit welchem Ergebnis
eingeleitet?

10. In wie vielen und welchen Fällen gegen wie viele Personen wurden wann,
in welchem Zeitraum und auf Anordnung welcher Behörden nach Kenntnis
der Bundesregierung Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung
aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für
den IS eingeleitet?

11. In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf Anordnung welcher
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Durchsuchungen welcher
Objekte aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betätigungsver-
bot für den IS eingeleitet?

12. In welchen und wie vielen Fällen wurde wann nach Kenntnis der Bundes-
regierung gegen die Verwendung welcher zu welchem Anlass gezeigten
Symbole des IS im Einzelnen strafrechtlich vorgegangen?

13. In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf Anordnung welcher
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Internetseiten oder Seiten
von sozialen Netzwerken aufgrund eines Verstoßes gegen das Betätigungs-
verbot für den IS veranlasst?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5305
14. Inwieweit, in welcher Höhe und in welcher Form wurden wann und wo nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Betätigungsverbots Vermö-
genswerte des IS zugunsten des Bundes eingezogen?

15. Inwieweit, in welcher Höhe und in welcher Form wurden wann und wo nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Betätigungsverbots Sachen
Dritter beschlagnahmt und eingezogen, die durch eine Überlassung an den
IS dessen verfassungswidrige Bestrebungen in Deutschland gefördert haben
oder zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt waren?

16. Inwieweit, in welcher Höhe und Form wurden wann und wo nach Kenntnis
der Bundesregierung Forderungen Dritter gegen den IS beschlagnahmt und
eingezogen, die nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung
der verfassungswidrigen Bestrebungen des IS darstellen oder begründet
wurden, um Vermögenswerte des IS dem behördlichen Zugriff zu entziehen
oder den Wert des Vermögens des IS zu mindern?

17. Inwieweit und in welcher Form werden die Polizei- und Justizbehörden des
Bundes – und nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder im Umgang
mit und dem Erkennen von Strukturen und Symbolen des IS geschult?

18. Welche rechtlichen, politischen, organisatorischen und sonstigen Schwie-
rigkeiten und Probleme ergaben sich bislang nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bei der Umsetzung des Betätigungsverbots gegen den IS?

19. Welche Reaktionen vonseiten des IS, seiner Mitglieder, Funktionäre und
Anhänger auf das Betätigungsverbot sind der Bundesregierung wann, und
in welcher Form, und mit welchem Inhalt bekannt geworden?

20. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form von Betroffenen
von Verfolgungsmaßnahmen aufgrund des Betätigungsverbots gegen den IS
gegen das Verbot oder damit verbundene Maßnahmen juristische Schritte
ergriffen wurden?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Wirksamkeit des Betäti-
gungsverbots gegen den IS sowie weiterer gegen den IS in Deutschland ein-
geleiteter Maßnahmen, und wo sieht sie noch weiteren gesetzlichen, politi-
schen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf?

Berlin, den 18. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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