BT-Drucksache 18/530

Die Ausbildungsmarktsituation 2013 und die Umsetzung der berufsbildungspolitischen Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Vom 12. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/530
18. Wahlperiode 12.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Die Ausbildungsmarktsituation 2013 und die Umsetzung der berufsbildungs-
politischen Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Die Lage am deutschen Ausbildungsmarkt verschärft sich wieder zusehends.
Laut einer Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) fiel die Zahl
der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf 530 715 und damit auf den
niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Er sank damit stärker als die Zahl
der Ausbildungsinteressierten. Im Vergleich zum Vorjahr sank das Ausbildungs-
platzangebot um 20 283 auf 564 249. Nur noch gut ein Fünftel aller Betriebe bil-
den überhaupt noch aus. Eine duale Berufsausbildung nehmen nur noch zwei
Drittel der insgesamt 816 000 ausbildungsinteressierten jungen Menschen auf.
Ungeachtet dessen wird das deutsche duale System der Berufsausbildung welt-
weit als Erfolgsmodell gepriesen und als Exportschlager vermarktet. Dabei gibt
die Umsetzung des dualen Systems in Deutschland häufig genug Anlass zur
Kritik. Die grundlegende Herausforderung ist die mangelnde Integrationsfähig-
keit des Systems. Gründe hierfür liegen darin, dass offene Stellen und Bewerbe-
rinnen und Bewerber oft nicht zusammenfinden. Im Jahr 2013 standen 33 275
unbesetzte Ausbildungsplätze 21 034 unversorgten Bewerberinnen und Bewer-
bern – einschließlich derer mit „Alternative“ sind es 83 564 – gegenüber. Auch
die Bereitschaft der Betriebe, junge Menschen mit einem schlechteren oder ohne
Schulabschluss auszubilden, ist nur in Ansätzen vorhanden. Und in vielen
Regionen gibt es schlichtweg zu wenig Ausbildungsplätze. Diese Probleme wer-
den nur unzureichend angegangen, auch wenn es punktuelle Verbesserungen
gibt. Die Zahl der jungen Menschen, die sich in Maßnahmen am Übergang
Schule-Beruf befinden und die zu keinem Berufsabschluss führen, sank inner-
halb von fünf Jahren um ca. 100 000 auf 266 000 im Jahr 2013. Sie ist aber im-
mer noch viel zu hoch. Darüber hinaus hat die Ausbildungsmisere der vergan-
genen Jahre dazu geführt, dass fast 2,2 Millionen junge Menschen zwischen
20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung haben (BiBB-Daten-
report 2013).
Vor diesem Hintergrund will die Große Koalition in der neuen Legislaturperiode
einen Schwerpunkt auf die Stärkung der beruflichen Bildung legen. Jedoch las-
sen die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD viele
Fragen offen. So bleibt unklar, wie mittels einer „Allianz für Aus- und Weiter-
bildung“ als Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes das Ziel einer Ausbil-
dungsgarantie verwirklicht werden kann. Darüber hinaus möchte die Koalition
die Qualität von Ausbildung „in den Blick nehmen“ sowie beratende, assistie-
rende und begleitende Angebote ausbauen. Trotz der teilweise ambitionierten
Zielsetzung im Koalitionsvertrag fehlt ein klares Bekenntnis zu wirkungsvollen

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(gesetzlichen) Rahmenbedingungen, um beispielsweise ein auswahlfähiges An-
gebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu sichern, die Attraktivität und die
Durchlässigkeit von Ausbildung zu steigern und Missbrauch zu verhindern.
Eine dringend benötigte Kurskorrektur, die alle Bereiche der beruflichen Bil-
dung umfasst, ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe für die kontinu-

ierlich sinkende Zahl an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, und welche
Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Negativtrend zu stoppen?

2. Erachtet es die Bundesregierung in Hinblick auf das regional teilweise stark
variierende Ausbildungsplatzangebot als sinnvoll, ein bundesweites aus-
wahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen anzustreben, um
allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen die Chance auf einen
betrieblichen Ausbildungsplatz zu gewähren?

3. Wie möchte die Bundesregierung wieder mehr Betriebe für die Ausbildung
gewinnen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausbildungsbereit-
schaft von kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu erhöhen?

5. Wann soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbildungsgarantie umge-
setzt werden, und wie soll diese nach Meinung der Bundesregierung aus-
gestaltet sein?
Wird die Ausbildungsgarantie einen verbindlichen Rechtsanspruch beinhal-
ten, um die Aufnahme einer Ausbildung tatsächlich zu garantieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form wird dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert
und gegenüber wem kann der Rechtsanspruch geltend gemacht werden?

6. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung außerbetrieblichen Ausbil-
dungen bei, und welche Funktion soll diese Form der Ausbildung zukünftig
einnehmen?
Wird sich die Bundesregierung für einen Aus- oder Abbau der außerbetrieb-
lichen Ausbildungen einsetzen?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die duale Berufsaus-
bildung zu stärken?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die duale Berufsausbil-
dung mittels einer solidarischen Umlagefinanzierung, wie sie beispielsweise
in der Baubranche praktiziert wird, zu stärken?

8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der hohen Zahl der Vertragslösungen sowie der hohen Misserfolgsquote
bei Prüfungen in einigen Branchen (vgl. Berufsbildungsbericht 2013), und
welche Gründe sieht sie dafür?

9. Hält die Bundesregierung eine Mindestausbildungsvergütung für ein geeig-
netes Mittel, um die Attraktivität einer Ausbildung zu erhöhen?
Wenn ja, wie hoch sollte eine Mindestausbildungsvergütung sein, und nach
welcher Berechnungsgrundlage sollte sie ermittelt werden?

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10. Wann und unter welchen Voraussetzungen soll der „Nationale Pakt für Aus-
bildung“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt
werden?
a) Welche Funktion nehmen die Gewerkschaften in der neuen „Allianz“

ein?
Werden sie gleichberechtigt zu den bisherigen Paktpartnern und von
Beginn an in die Entwicklung der „Allianz“ eingebunden?
Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?

b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Zielsetzung der
„Allianz“ ebenfalls weiterentwickelt wird?
Wenn ja, in welchen Bereichen sieht sie konkreten Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

c) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der „Allianz“ dafür einset-
zen, dass nicht nur neue, sondern zusätzliche betriebliche Ausbildungs-
plätze geschaffen werden?
Wenn nein, warum nicht?

d) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Partner der
„Allianz“ nicht mehr am Begriff der Ausbildungsreife festhalten?
Wie passt nach Meinung der Bundesregierung das Paktziel, die Poten-
ziale aller Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung auszuschöpfen,
mit der Ausbildungsreife und ihrem aussortierenden Charakter zusam-
men?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder Mensch ausbil-
dungsreif ist (bitte begründen)?

11. Plant die Bundesregierung eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)?
Wenn ja, wann strebt die Bundesregierung welche Änderungen an, und wo
sieht sie den größten Handlungsbedarf?
Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Anpassung
des BBiG eine Stärkung der Ausbildungsqualität erreicht werden?

12. Werden gemäß einer Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB die
Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf allen Zeug-
nissen der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2014 ausgewiesen?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer flächendeckenden Auswei-
sung zu rechnen?

13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der Jugendgaran-
tie vereinbarten Finanzmittel der Europäischen Union zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit in Europa zum 1. Januar 2014 gewährt?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Ausschüttung an die betref-
fenden Länder zu rechnen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und an welche Länder und Institutionen sind
diese Mittel geflossen?

14. Wie viele junge Menschen haben bisher durch die Förderung der Initiative
„The Job of my Life“ bzw. des Programms „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jun-
gen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ eine duale Berufsausbildung in
Deutschland aufgenommen (bitte nach Branchen, Berufen und Bundes-
ländern auflisten)?

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a) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden vorzeitig wieder aufgelöst,
und welche Gründe gab es dafür (bitte nach Branchen, Berufen und Bun-
desländern auflisten)?

b) Wie viele der im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel wurden tat-
sächlich abgerufen?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der unter 25-jährigen
Ratsuchenden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im entsprechenden
Erhebungszeitraum der vergangenen drei Ausbildungsjahre bundesweit
war?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung in diesem Falle dafür einsetzen, dass die BA
diese Zahlen zukünftig wieder veröffentlicht?

16. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der assistierten Ausbildung
bei, und welche Perspektive sieht sie für dieses Modell?
a) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der assistierten

Ausbildung als Regelleistung im Sozialgesetzbuch?
Wenn ja, wann und in welcher Form?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von ausbildungsbeglei-
tenden Hilfen?
Sieht sie einen dringenden Handlungsbedarf, zusätzlich zu dieser Regel-
leistung nach § 75 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) eine
weitere Regelleistung zu etablieren, um einen Ausbildungsprozess zu
begleiten bzw. zu assistieren?

c) Sieht die Bundesregierung in der Jugendberufshilfe (und seinen Trägern)
einen geeigneten Partner, um sowohl das „Ausbildungsmanagement“ der
Betriebe (Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, Unterstützung
während der Ausbildung etc.) zu übernehmen, als auch junge Menschen
vor und während der Ausbildung zu begleiten?

d) Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Betriebe, um
zum Gelingen einer Ausbildung, von der Aufnahme bis zum erfolg-
reichen Abschluss, beizutragen?

e) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung die drei Akteure (Auszu-
bildende bzw. Ausbildungsinteressenten, Betriebe und Träger) zusam-
menfinden?

17. In welchem Umfang soll das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung nach
§ 421s SGB III ausgebaut werden?
a) Sind bereits Vereinbarungen getroffen worden, um die für die Regelleis-

tung nach § 421s SGB III notwendige Kofinanzierung zu erhalten, wenn
die Förderung durch den Bund Ende 2014 ausläuft?
Wenn ja, welche?

b) Wie viele Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten,
bezahlen ihre Angestellten nach dem für die Aus- und Weiterbildungs-
branche gültigen Tarifvertrag?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der für die Branche
gültige Mindestlohn nicht gezahlt wird?
Wenn ja, wie viele?

c) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Begleitern
mit befristeten Arbeitsverträgen, und für welchen Zeitraum werden diese
Arbeitsverträge durchschnittlich ausgestellt?

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d) Hält die Bundesregierung eine (kurzzeitige) Befristung von Arbeitsver-
trägen bei Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern
für vereinbar mit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung so-
wie dem Aufbau persönlicher Bindungen zwischen Jugendlichen und
den Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern?

e) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufs-
einstiegsbegleitern, deren Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, von
welcher Dauer ist das Arbeitsverhältnis einer Berufseinstiegsbegleiterin
bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters durchschnittlich, und worin liegen
nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für eine vorzeitige
Lösung des Arbeitsverhältnisses?

f) Wie viele Jugendliche wurden in den Jahren 2012 und 2013 von Berufs-
einstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern insgesamt beglei-
tet, wie vielen gelang die Aufnahme einer Ausbildung bzw. eines weiter-
führenden schulischen Angebots, und wie viele Austritte aus welchen
Gründen sind zu verzeichnen?

18. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung künftig dem Instrument der
Einstiegsqualifizierung (EQ) bei?
a) Wie viele EQ wurden in den zurückliegenden drei Jahren von der Bun-

desagentur für Arbeit bewilligt (bitte nach Schulabschlüssen, Alter der
Teilnehmenden und gesondert nach Jahren aufschlüsseln)?

b) Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen Teilnehmende
einer EQ nicht auf eine bevorstehende Berufsausbildung (gemäß § 26
BBiG) vorbereitet wurden?
Wenn ja, wie viele (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre auf-
schlüsseln)?

c) In wie vielen Fällen wurden Teilnehmende einer EQ gemäß landesschul-
gesetzlicher Bestimmungen in den vergangenen drei Jahren vom Betrieb
für eine Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet, und in wie vie-
len Fällen nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus der Anzahl der am Berufsschulunterricht Teilnehmenden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Teilnahme am
Berufsschulunterricht während einer EQ ein?

d) Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vergütung einer oder eines
Teilnehmenden einer EQ unter Einbeziehung der nach § 54a SGB III ge-
währten Zuschüsse (bitte gesondert nach den vergangenen drei Jahren
aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Vergütung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus der Höhe der Vergütung, falls nach Ablauf der EQ keine Auf-
nahme einer Berufsausbildung erfolgt bzw. vom Arbeitgeber nicht
erwünscht ist?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen Teilneh-
menden nach Abschluss der EQ die ihnen vermittelten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten zertifiziert wurden, und in wie vielen nicht
(bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln)?

f) Welche Perspektive sieht die Bundesregierung für das Instrument EQ?

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19. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Voll-
zeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Ausbildungsberufen, die
nicht verkürzbar und vollzeitschulisch organisiert sind, langfristig zu ge-
währleisten?
Wenn ja, wie und welche?
Wenn nein, warum nicht?
Für welche nichtverkürzbaren vollzeitschulischen Ausbildungsgänge exis-
tieren bereits bundesrechtliche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung
landesrechtliche Regelungen, um die Finanzierung für die gesamte Maß-
nahmedauer zu gewährleisten, und für welche nicht (bitte nach Art der Aus-
bildung und Bundesländern sowie der jeweiligen Anzahl der Teilnehmen-
den in den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)?

20. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Voll-
zeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den nichtverkürzbaren
Ausbildungsgängen der Pflegeberufe über das Jahr 2015, dem Auslaufen
der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Pflege, hinaus zu ge-
währleisten?
Wie viele Personen nahmen eine solche Maßnahme zur Ausbildung bzw.
Umschulung in den Pflegeberufen in den vergangenen fünf Jahren auf?

Berlin, den 11. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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