BT-Drucksache 18/5257

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4894 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5257
18. Wahlperiode 17.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4894 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

A. Problem
Mit dem Gesetzentwurf soll der Rahmenbeschluss 2009/829/JI des Rates vom
23. Oktober 2009 über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen
über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft (ABl. L 294
vom 11.11.2009, S. 20) umgesetzt werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/5257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4894 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5257
Bericht der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Dirk Wiese, Halina Wawzyniak
und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/4894 in seiner 106. Sitzung am 21. Mai 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den In-
nenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/4894 in seiner 51. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten
und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen.
Der Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Bundesrats-Druck-
sache 125/15 (Bundestags-Drucksache 18/4894) im Umlaufverfahren am 23. April 2015 befasst und festge-
stellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs gegeben, die Darstellung der Nachhaltigkeitsprü-
fung aber plausibel und eine Prüfbitte daher nicht erforderlich sei.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/4894 in seiner 58. Sit-
zung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. unverändert anzuneh-
men.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umriss kurz die gegenseitige Anerkennung der Vollstreckung
von Überwachungsauflagen im Rahmen eines Haftbefehls zur Vermeidung der Untersuchungshaft als Rege-
lungsmaterie des Gesetzentwurfs. Grundsätzlich sei es eine Erleichterung für die Betroffenen, Auflagen auch
in Deutschland befolgen zu können, da sie so ihr soziales Umfeld erhalten könnten. Es ergäben sich jedoch
Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Beschuldigten im Hinblick auf die unterschiedlichen Straf-
tatbestände, Strafrahmen und Verfahrensvorschriften der Mitgliedstaaten. Das Interesse der Beschuldigten
wiege in diesem Verfahrensstadium jedoch schwerer als diese rechtsstaatlichen Aspekte, so dass trotz einiger
Kritikpunkte dem Gesetzentwurf zuzustimmen sei.
Die Fraktion der SPD trug vor, dass die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zu begrüßen sei. Sie stelle
für die Betroffenen eine Verbesserung und Entlastung dar, da durch die gegenseitige Anerkennung von Über-
wachungsmaßnahmen der schwerwiegendere Eingriff der Untersuchungshaft vermieden werden könne.
Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, dass der Rahmenbeschluss und die Umsetzung in deutsches Recht
sinnvoll und ausgewogen seien. Die Rechte der Beschuldigten würden durch die Alternative der Überwachung
in einem anderen Mitgliedstaat erweitert. Daher sei dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.