BT-Drucksache 18/5224

NATO-Drohnen im Programm Alliance Ground Surveillance

Vom 15. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5224
18. Wahlperiode 15.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold
(Havelland), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

NATO-Drohnen im Programm Alliance Ground Surveillance

Vor sechs Jahren hatten 13 NATO-Mitglieder (NATO – Organisation des Nord-
atlantikvertrages) die Einrichtung des „Alliance Ground Surveillance“ (AGS)
auf Sizilien vereinbart (Bundestagsdrucksachen 17/14571 und 18/1794). Das
Programm basiert auf Drohnen und besteht aus einem Luft- und einem Boden-
segment. Zusammen bilden sie den Kern des neuen Systems, das sogenannte
AGS Core. Zunächst war geplant, acht Drohnen des Typs „Global Hawk“ zu be-
schaffen, die Anzahl wurde nunmehr auf fünf reduziert. Am Boden werden
Anlagen zur Steuerung und Flugkontrolle errichtet. Hierzu gehören Relaissta-
tionen für die Satellitenkommunikation. Der Vertrag aus dem Jahr 2009 enthält
auch Absprachen zur Verteilung der Kosten. Die anvisierten Investitionen von
1,45 Mrd. Euro verteilen sich demnach prozentual auf 13 Beschaffungsnationen.
Viele Mitgliedstaaten hatten sich bereits zu Beginn – meist aus finanziellen
Gründen – zurückgezogen. Nicht an Bord sind Belgien, die Niederlande, Grie-
chenland, Dänemark und Spanien. Kanada ist mittlerweile endgültig ausgestie-
gen. Großbritannien und Frankreich wollen indes von der Möglichkeit Gebrauch
machen, statt Geld lieber eigene Drohnen beizusteuern. Übrig bleiben außer
Deutschland, Italien, Luxemburg und Norwegen vor allem osteuropäische Län-
der, darunter alle drei baltischen Staaten sowie Bulgarien, die Tschechische
Republik, Rumänien, die Slowakei und Slowenien.
Die NATO-Drohnen können von der Basis in Sigonella gesteuert werden. Die
Sammlung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten erfolgt – so-
weit bekannt – ebenfalls in Sizilien. Dort wird auch eine Trainingseinheit für Pi-
loten und Auswerter untergebracht. Möglich ist aber auch der Einsatz von mo-
bilen, transportfähigen Bodenstationen. Diese würden dann per Satelliten mit
der Anlage in Sizilien verbunden. Wo diese mobilen Anlagen im Friedensfall
stationiert werden, ist unklar. Wegen der hohen Reichweite der „Global Hawk“
erfordert der Datenaustausch mit der Auswerte- und Steuereinheit breitbandige
Datenrelaissatelliten, die überdies gegen Ausfall gesichert werden müssen. Aus
Sicherheitsgründen müssen solche Anlagen stets doppelt vorgehalten werden.
Weil auch dies nicht ausreicht, werden vor allem für die Übermittlung der Auf-
klärungsdaten kommerzielle Satellitenkapazitäten angemietet. Nach einer
Marktsichtung im Jahr 2014 soll im Jahr 2015 mit dem Aufbau der Satelliten-
kommunikation in Sigonella begonnen werden. Bis zur Fertigstellung könnte
die NATO die bereits vorhandenen Anlagen der dortigen US-Basis nutzen.
Auch die Bundeswehr will von Northrop Grumman Corporation große Drohnen
beschaffen. Geplant war der Kauf von vier Drohnen des Typs „Euro Hawk“,

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allerdings scheiterte das Projekt an hohen Folgekosten für Zulassungsverfahren
(Bundestagsdrucksache 18/3663). Ein bereits gelieferter Prototyp soll nun für
Tests der mitgeführten Abhörtechnologie genutzt werden. Das Bundesministe-
rium der Verteidigung (BMVg) favorisiert nun die Drohne „Triton“, ebenfalls ein
Derivat der „Global Hawk“, jedoch in einer aktuelleren Baureihe. Die Bundes-
wehr hat eine Studie zur möglichen Zulassung der Drohne beauftragt und arbeitet
an einer technischen Bewertung. Das US-Militär muss in derartige Kaufabsich-
ten eingebunden werden, für die „Triton“ ist dort die Marine zuständig. Ein ent-
sprechendes Planungsverfahren hat die Bundeswehr bereits eingeleitet.
Es ist unklar, wann die an die NATO gelieferten „Global Hawk“ erstmals im Re-
gelbetrieb aufsteigen können, womöglich müssen für die Einsätze zeitraubende
Einzelgenehmigungen beantragt werden. Zwar besitzen die Drohnen eine Zulas-
sung durch US-Behörden. Für ihre Integration in den militärischen Luftraum
über Sigonella ist aber eine militärische Zulassungsstelle des italienischen Ver-
teidigungsministeriums verantwortlich. Laut der Bundesregierung gibt es keine
Anhaltspunkte, wonach der Zulassungsprozess des NATO AGS ernsthaft gestört
sei. Allerdings sei offen, wann mit der planmäßigen Durchführung eines Erstflu-
ges begonnen werden kann.
Vor einem Jahr führte die NATO im Rahmen einer in Norwegen abgehaltenen
Übung erste, umfangreiche Tests mit den Riesendrohnen durch (Bundestags-
drucksachen 18/2938 und 18/1794). Auch die US-Luftwaffe hat bereits zwei
„Global Hawk“ in Sigonella stationiert. Die Übungsleitung der NATO griff auf
diese beiden Drohnen zurück und ließ sie auf mehreren Flugrouten von
Sigonella nach Norwegen fliegen. Gesteuert wurde die Übungsmission von
einer Kontrollstation auf einer Basis in den USA. Über welche Satelliten oder
Relaisstationen der Flug geführt wurde, ist nirgends dokumentiert. Denkbar
wäre, dass die Signale zur Steuerung über Anlagen in Ramstein oder Sigonella
übertragen wurden. Die Drohnen flogen in 16 Kilometern Höhe und waren mit
fast 600 km/h unterwegs. Entlang der Streckenführung wurden in den überflo-
genen Ländern zeitlich befristete Gebiete mit Flugbeschränkungen eingerichtet.
Für deren Beantragung war die US-Luftwaffe zuständig. Auch Deutschland
sollte ursprünglich überflogen werden, allerdings hatte die Regierung des eben-
falls für die Streckenführung vorgesehenen Österreichs keine Überfluggenehmi-
gung erteilt. Schließlich entschied sich die NATO für eine Flugroute über Frank-
reich und Großbritannien. Trotzdem hatte sich die Bundeswehr auf den Überflug
vorbereitet und ein entsprechendes Verfahren in Gang gesetzt. Zuständig ist die
Wehrtechnische Dienststelle 61, die zunächst eine flugbetriebliche und techni-
sche Bewertung vornahm. Auf dieser Basis hatte das BMVg dann eine entspre-
chende Genehmigung erteilt, allerdings mit der Auflage, alle mitgeführten An-
lagen zum Abhören oder Aufklären über Deutschland auszuschalten. Der ei-
gentliche Überflug wäre dann von der Deutschen Flugsicherung geführt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an

die NATO übergeben werden?
a) Welche Tests und flugbetrieblichen Verfahren müssen nach der Ausliefe-

rung und vor dem Regelbetrieb der Drohnen durchgeführt werden?
b) Wer ist hiermit beauftragt?

2. Wann könnte nach derzeitigem Stand mit der planmäßigen Durchführung ei-
nes Erstfluges begonnen werden?

3. Inwiefern hat die für Anfang April 2014 in Sigonella geplante, jedoch ver-
schobene „Spatenstichzeremonie“ (Bundestagsdrucksache 18/1794) inzwi-
schen stattgefunden, und wer nahm daran teil?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5224
4. Sofern diese „Spatenstichzeremonie“ nicht wie angekündigt stattgefunden
hat, was ist der Bundesregierung über die Gründe des Verzugs bekannt?

5. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan des Zulassungsprozesses der
Drohnen des NATO AGS bekannt?
a) Was ist der Bundesregierung über die Risiken des Zulassungsprozesses

bekannt, die nach ihrer Auskunft seitens Italiens als „beherrschbar ange-
sehen werden“, weshalb „das Thema Zertifizierung“ derzeit kein „Show-
stopper“ sei (Bundestagsdrucksache 17/14571)?

b) Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungspro-
zesses der Drohnen des NATO AGS bekannt?

6. Welche Behörden welcher Länder gehören dem „RPAS Airspace Integra-
tion Integrated Project Team“ der NATO an, und worin bestehen dessen
Aufgaben (Bundestagsdrucksache 18/5022)?

7. Inwiefern ist das anlässlich des NATO-Manövers „Unified Vision“ für die
„anlassbezogene Nutzung“ des deutschen Luftraums durch die US-Drohnen
„Global Hawk“ von der Bundeswehr entwickelte betriebliche Verfahren aus
Sicht der Bundesregierung auch auf die „Global Hawk“ der NATO übertrag-
bar, bzw. welche Anpassungen wären hierfür erforderlich?

8. Welche Firmen sind mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb des Luft-
und Bodensegments (inklusive der Auswertungs- und Kommunikations-
komponenten) im Rahmen des NATO AGS beauftragt (bitte für die einzel-
nen Maßnahmen aufschlüsseln)?

9. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in der
Republik Tschechien angesiedelten Hersteller von Überwachungstechnik
ERA, T-CZ, ELDIS, RAMET und RETIA in die Umsetzung des NATO
AGS eingebunden?

10. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von „www.
tagesschau.de“ (5. Juni 2015) berichtet, zu, dass die Firma RETIA mit dem
Rüstungskonzern Airbus mobile Bodenstationen für das NATO AGS ent-
wickelt, und welche konkreten Beiträge erbringt die Firma hierfür?

11. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer für Februar 2014 ge-
planten Marktsichtung im Rahmen des NATO AGS zu „Voraussetzungen
für die Satellitenkommunikation (Leasing, Leistungszeitraum November
2015 bis Dezember 2037)“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/14571)?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, wie geplant, in
diesem Jahr mit dem Aufbau der Satellitenkommunikation in Sigonella be-
gonnen worden ist?

13. Wo außer in Sizilien könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Samm-
lung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten erfolgen?
a) Wie viele mobile, transportfähige Bodenstationen sollen nach derzeiti-

gem Stand beschafft werden?
b) Wo würden diese mobilen, transportfähigen Bodenstationen nach derzei-

tigem Stand stationiert?
14. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich oder sogar ge-

plant, die durch den NATO AGS „Global Hawk“ erfassten Daten nach ihrer
„Übertragung mittels Datenrelaissatelliten und einer Breitband-Datenver-
bindung (Line of Sight), an die entsprechenden NATO AGS Bodenstatio-
nen“ ohne Zeitverzug mit fiberoptischen Kabeln an andere Lagezentren
oder Steuerungszentralen weiterzuleiten?

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15. Welche technischen Erläuterungen kann die Bundesregierung machen, in-
wiefern für ein solches Verfahren aus ihrer Sicht Relaisstationen genutzt
werden könnten oder müssten?

16. Inwiefern wäre ein solches Verfahren nicht nur für die Auswertung von Da-
ten, sondern auch für die Steuerung der Drohnen „mittels Funk“ denkbar?

17. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die in Sigonella
stationierten NATO-Drohnen auch von Basen in anderen Kontinenten steu-
ern zu können?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern für Starts, die Steu-
erung oder die Auswertung von Daten der NATO-Drohnen (auch nur vorü-
bergehend) Anlagen der US-Streitkräfte in Sigonella genutzt werden könn-
ten oder dies sogar vorgesehen ist?

19. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige
NATO-Staaten wie die Bundesregierung „nationale Beistellungen“ für die
NATO AGS beschaffen, und worum handelt es sich dabei nach derzeitigem
Stand?

20. Was ist der Bundesregierung über einen neuen Stand des Angebots Großbri-
tanniens und Frankreichs bekannt, statt ihres finanziellen Beitrages eine so-
genannte contribution in kind beizustellen und hierfür Drohnen des Typs
„Sentinel“ und „Heron TP“ anzubieten?

21. Wie viele deutsche Soldaten sind derzeit auf welchen Dienstposten unmit-
telbar mit dem NATO-Programm AGS befasst, und worin besteht deren je-
weilige Aufgabe?

22. Wie viele deutsche Soldaten sind derzeit als Piloten und bzw. oder Ausbil-
der für die Drohnen „Euro Hawk“, „Global Hawk“ und „Triton“ qualifiziert
und zertifiziert (bitte aufschlüsseln), und welche weiteren Soldaten sollen
diese Zertifizierung perspektivisch erhalten?

23. Was haben Angehörige der Bundesregierung auf dem siebten Treffen der
Nutzergruppe „European MALE RPAS Community“ hinsichtlich der Aus-
und Weiterbildung bzw. dem Lizenzerhalt von Piloten vorgetragen (Bundes-
tagsdrucksache 18/5022)?

24. Welche Drohnen welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der NATO-
Übung „Unified Vision“ zum Einsatz gekommen (www.pinterest.com/pin/
46936021091988339)?
a) Wo fanden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Flüge

statt?
b) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

gesteuert?
c) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für

die Steuerung oder Kommunikation genutzt?
d) Wo wurden die Aufklärungsdaten der Drohnen ausgewertet?

25. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver
„Unified Vision“ darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich
„keine zeitgerechte Überfluggenehmigung“ für die „Global Hawk“ erlangt
werden konnte?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5224
26. Inwiefern hält die Bundesregierung es für notwendig oder wenigstens wün-
schenswert, einen „nationalen Beobachter“, der überdies Pilot und Flug-
lehrer der Drohnen „Euro Hawk“ und „Global Hawk“ sowie Bediener der
Überwachungssensorik der Drohnen ist, darin einzuweisen, ob die von ihm
verfolgte Steuerung einer Drohne über Europa über fiberoptische Kabel
oder über Satelliten vorgenommen wird (Plenarprotokoll 18/108)?

27. In welche technischen Abläufe der Flüge der Drohne „Global Hawk“ von
Sigonella nach Norwegen wurde der anlässlich des NATO-Manövers „Uni-
fied Vision“ als „nationaler Beobachter“ in eine Luftwaffenbasis in den
USA entsandte Offizier überhaupt einbezogen?

28. Welche Zwischenfälle hat der im Rahmen des NATO-Manövers „Unified
Vision“ in die einzig für die Flüge zuständige Missionskontrollstation in der
Beale Air Force Base (USA) entsandte deutsche nationale Beobachter do-
kumentiert?

29. Welche weiteren Störungen oder kritischen Vorfälle werden in der Übungs-
auswertung von „Unified Vision“ beschrieben?

30. Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreit-
kräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“
bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) zum Ein-
satz gekommen?
a) Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen

der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich statt-
gefunden?

b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen?
c) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

gesteuert?
d) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für

die Steuerung oder Kommunikation genutzt?
e) Wo wurden die Aufklärungsdaten der Drohnen ausgewertet?

31. Welche „fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ sind derzeit in die Entscheidung über das weitere Vorgehen
und die mögliche Weiterverwendung des „Euro Hawk Full Scale Demons-
trators“ eingebunden?
a) Inwiefern ist, wie von der Bundesregierung für frühestens „Ende März

2015“ skizziert, die „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden
Vertragsverhältnisses“ mit den Auftragnehmern des „Euro Hawk Full
Scale Demonstrators“ (Bundestagsdrucksache 18/2729) inzwischen er-
folgt?

b) Sofern eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung noch nicht er-
folgte, welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen?

32. Was ergab die bis Ende März 2015 angekündigte Überprüfung des „ak-
tuelle[n] luftfahrzeugtechnische[n] Zustand“ der seit Dezember 2013 still-
gelegten Drohne „Euro Hawk“ (Bundestagsdrucksache 18/3663)?
a) Welchen Stand haben die „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro

Hawk“, und wann könnten diese Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen?
b) Welche notwendigen Arbeiten für die Erlangung einer eine neuen vorläu-

figen Verkehrszulassung wurden als „wirtschaftlich sinnvoll“ bewertet
und werden mithin durchgeführt?

Drucksache 18/5224 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aus-
sage zur Zulassbarkeit der Drohne „MQ-4C Triton“ mitteilen, die für das
dritte Quartal 2015 angekündigt war (Bundestagsdrucksache 18/3663)?
a) Auf welche Weise ist die US-Navy in die Arbeit an einer entsprechenden

Zulassungsstudie eingebunden?
b) Welche Angaben macht der im Jahr 2014 gemeinsam mit der US-Navy

geschlossene Regierungsvertrag hinsichtlich einer Prüfung der Zulass-
barkeit der Drohne (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 80 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 9. Juni 2015 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5161)?

c) Inwiefern zeigen sich US-Behörden sowie der Hersteller der Drohne
„MQ-4C Triton“ aus Sicht der Bundesregierung kooperativ hinsichtlich
der Herausgabe aller für die Prüfung einer militärischen Zulassung zum
Flugbetrieb erforderlichen Dokumente und technischen Unterlagen?

Berlin, den 12. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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