BT-Drucksache 18/5147

Sicherungsverfilmung und Digitalisierung von Kulturgut im Barbarastollen

Vom 10. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5147
18. Wahlperiode 10.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherungsverfilmung und Digitalisierung von Kulturgut im Barbarastollen

Der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, der Barbarastollen
in Oberried bei Freiburg, dient als kulturelles Gedächtnis der Nation. Er ist das
einzige Objekt in Deutschland, das unter Sonderschutz nach den Regeln der
Haager Konvention steht. Verwaltet wird der Stollen vom Bundesamt für Bevöl-
kerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Um der völligen Vernichtung von
Kulturgütern im Katastrophenfall entgegenzuwirken, werden diese im Barbara-
stollen durch Sicherungsverfilmungen gesichert. Die Sicherung der Kulturgüter
richtet sich nach Dringlichkeitsstufen und wird in Verfilmungsstellen beim
Bundesarchiv, beim Geheimen Staatsarchiv und bei Landesarchiven nach fest-
gelegten technischen Standards durchgeführt. Die Fragesteller fragen in dieser
Kleinen Anfrage nach den technischen Verfahren der Sicherungsverfilmung und
ob dabei Digitalisate entstehen. Außerdem möchten die Fragesteller wissen, ob
es eine Verbindung zum Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Art von Kulturgütern wird im Barbarastollen dokumentiert und archi-

viert (bitte mit Auflistung nach Gattung)?
2. Wo werden die Materialien sicherungsverfilmt (bitte unter Angabe der Ver-

filmungsstellen)?
3. Gibt es ein Gremium, das die zu verfilmenden Inhalte auswählt (bitte unter

Angabe der Namen der Mitglieder des Gremiums)?
4. Nach welchen Kriterien werden die zu verfilmenden Materialien ausgewählt,

und gibt es bundeseinheitliche Standards?
5. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, worin der von den Richtlinien für

den Schutz von Kulturgütern vorgeschriebene repräsentative Querschnitt in
zeitlicher, regionaler und sachlicher Hinsicht jeweils bei den landesweit exis-
tierenden Kulturgütern besteht, und werden die Belange kultureller Minder-
heiten angemessen berücksichtigt?

6. Wie sind die die Reihenfolge der Sicherungsverfilmung bestimmenden
Dringlichkeitsstufen definiert?

7. Warum werden aktuell nur Materialien der Dringlichkeitsstufe 1 verfilmt
(www.bbk.bund.de zur Sicherungsverfilmung)?

8. Welche finanziellen und technischen Voraussetzungen müssten erfüllt wer-
den, damit auch Materialien der Dinglichkeitsstufe 2 oder 3 verfilmt würden?

Drucksache 18/5147 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Was kostet die Sicherungsverfilmung derzeit pro Jahr, und wer übernimmt
diese Kosten (bitte unter Angabe der Kostenträger und Haushaltstitel)?

10. Welche Kosten verursacht der „Betrieb“ des Barbarastollens jährlich, und
wer trägt diese Kosten?

11. Wie viele Edelstahlbehälter sind aktuell im Barbarastollen eingelagert, und
für wie viele weitere Behälter bietet der Stollen Platz (bitte mit Angabe, wie
viele Mikrofilme in einen Edelstahlbehälter passen)?

12. Nach welchen technischen Standards werden die Materialien sicherungs-
verfilmt?

13. Wird aktuell nur schwarz-weiß mikroverfilmt, oder werden inzwischen
auch Farbmikrofilme verwendet?
Wenn ja, seit wann werden Farbmikrofilme hergestellt, und mit welchem
Verfahren?

14. Entstehen bei der Sicherungsverfilmung Digitalisate der Objekte, bevor sie
auf Mikrofilm ausbelichtet werden?

15. Wenden die Verfilmungsstellen die vom Fraunhofer-Institut für Physikali-
sche Messtechnik im Rahmen des InnoNet-Programms ARCHE entwickelte
Archivierungstechnologie namens „ArchiveLaser“ an, und wenn nein, wa-
rum nicht?

16. Wenn die Verfilmungsstellen die im ARCHE-Projekt entwickelte Belich-
tungstechnologie verwenden, ermöglicht dies einen Arbeitsablauf, der Digi-
talisierung und Belichtung auf Mikrofilm vereint?
Archivieren die Verfilmungsstellen die so entstandenen Digitalisate, und
wenn nein, warum nicht?

17. Plant die Bundesregierung, für den Fall, dass derzeit bei der Sicherungsver-
filmung keine Digitalisate entstehen, zukünftig die Materialien parallel zu
digitalisieren und zu verfilmen?

18. Werden bei der Sicherungsverfilmung entstehende Digitalisate der Öffent-
lichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung gestellt (wenn
nein, bitte begründen)?

19. Plant die Bundesregierung, die bereits vorhandenen Verfilmungen, welche
alle von hoher Qualität und auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft sind,
zu digitalisieren und der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Biblio-
thek zur Verfügung zu stellen?

20. Werden die verfilmten Materialen dokumentiert?
Wenn ja, nach welchen Standards geschieht dies (Metadatenformate, Kata-
log-, Inventarisierungs- und Verzeichnungsregeln)?

21. Sollten die verfilmten Materialen in einer Datenbank erfasst sein, ist es ge-
plant, diese öffentlich zugänglich zu machen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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