BT-Drucksache 18/4987

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3269 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz LSR-AufhG)

Vom 21. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4987
18. Wahlperiode 21.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan
Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3269 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Achten Gesetzes
zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
(Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz – LSR-AufhG)

A. Problem
Der Gesetzentwurf zielt auf die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Pressever-
leger. Das Leistungsschutzrecht wurde in der 17. Wahlperiode eingeführt. Es gibt
Presseverlegern das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwe-
cken zu veröffentlichen. Ausnahmen werden für einzelne Wörter und kleinste Text-
ausschnitte gemacht; auch die bloße Verlinkung ist weiterhin möglich. Insbesondere
Suchmaschinen sollen danach nur noch nach einer bezahlten Genehmigung Verlags-
inhalte Dritter im Internet nutzen können. Dies gilt auch für die so genannten Snip-
pets. Eine Evaluation der Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts steht noch aus.
Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründen ihren Ge-
setzentwurf damit, dass die Frage, wie Journalismus im Internet zukünftig finanziert
werden kann, mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht zufriedenstel-
lend beantwortet sei. Der Ansatz des Leistungsschutzrechts sei wenig sinnvoll: Ge-
rade Suchmaschinen gäben Verlagen die Chance, Mehreinnahmen zu erzielen, denn
sie verweisen die Leser auf die Seiten der Verlage. Zudem schaffe das geltende
Recht mehr Verwirrung als Klarheit, unter anderem im Hinblick auf das Schutzgut
des Leistungsschutzrechts.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/4987 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3269 abzulehnen.

Berlin, den 20. Mai 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Christian Flisek
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4987
Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Christian Flisek, Halina Wawzyniak
und Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Kultur und Medien sowie den Ausschuss Digitale Agenda
zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 40. Sitzung am
20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 33. Sitzung am
20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss Digitale Agenda hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 38. Sitzung am
20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 35. Sitzung
am 17. Dezember 2014 anberaten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die er in seiner
44. Sitzung am 4. März 2015 durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilge-
nommen:

Prof. Dr. Eva Inés Obergfell Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz
und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

Philipp Otto iRights.info, Berlin
Redaktionsleiter und Gründer Verlag iRights.Media

Prof. Dr. Felix Hey Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
Geschäftsführender Gesellschafter

Prof. Dr. Gerald Spindler Georg-August-Universität Göttingen
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht

Dr. Sebastian Doedens Hubert Burda Media Holding KG, München
Head of Public Affairs
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4987 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 44. Sitzung am 4. März 2015 mit den
anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3269 in seiner 55. Sit-
zung am 20. Mai 2015 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.
Die Fraktion DIE LINKE. warb für den Gesetzentwurf. Das 2013 beschlossene Leistungsschutzrecht für
Presseverleger sei innovationsfeindlich. Kleinere Suchmaschinen-Anbieter hätten aufgegeben oder angefan-
gen, die Webseiten bestimmter Presseverlage auszulisten. Große Suchmaschinen hingegen nutzten ihre Markt-
macht, um das Leistungsschutzrecht zu ignorieren. Es gebe inzwischen wissenschaftliche Untersuchungen, die
belegten, dass der Zugriff auf Webseiten von Presseverlagen vor allem über Suchmaschinen und Newsaggre-
gatoren erfolge. Sie betonte die Diskrepanz zwischen der Möglichkeit der rechtmäßigen Verbreitung von In-
halten aus Printmedien und der Verbreitung von Presseinhalten im Internet. Zudem würfen die Regelungen
zum Leistungsschutzrecht immer noch Fragen auf. So sei unklar, was ein „Snippet“ sei, wie in diesem Zusam-
menhang der Begriff„gewerbsmäßig“ zu definieren sei, inwieweit die Urheber an den Einnahmen beteiligt
würden sowie welche verlagstypischen Leistungen überhaupt geschützt werden sollten. Da sowohl die Erfah-
rungen der Praxis als auch die Ergebnisse der Anhörung gegen das Leistungsschutzrecht sprächen, müsse eine
Evaluation nicht abgewartet werden, vielmehr sei das Leistungsschutzrecht jetzt aufzuheben.
Die Fraktion der SPD äußerte Verständnis für die kritische Haltung der einbringenden Fraktionen zum Leis-
tungsschutzrecht, die sie im Gesetzgebungsverfahren bei der Einführung des Leistungsschutzrechts geteilt
habe. Die Koalitionsfraktionen hätten sich jedoch im Koalitionsvertrag auf eine Evaluierung des Gesetzes ge-
einigt. Zudem seien ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie Gerichtsverfahren
anhängig, deren Ergebnisse abgewartet und in die Evaluierung einbezogen werden sollten.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, mit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger sei eine
ordnungspolitische Entscheidung getroffen worden, die nicht mehr in Frage zu stellen sei. Dass einzelne As-
pekte des Gesetzes streitbehaftet seien, sei nicht untypisch. Hier gelte es, die Klärung einzelner Rechtsbegriffe
im Rahmen von Schieds- und Gerichtsverfahren abzuwarten. Auch unter der Geltung des Leistungsschutz-
rechts sei es möglich, Geschäftsmodelle zu entwickeln. Einzelheiten bedürften gegebenenfalls der gerichtlichen
Klärung unter den Beteiligten. Ihres Erachtens habe die Anhörung differenzierte Ergebnisse erbracht, die nicht
eindeutig grundlegend gegen das Leistungsschutzrecht sprächen.

Berlin, den 20. Mai 2015

Ansgar Heveling

Berichterstatter

Christian Flisek

Berichterstatter

Halina Wawzyniak

Berichterstatterin

Renate Künast

Berichterstatterin
Thomas Stadler Rechtsanwalt, Freising

Prof. Dr. Malte Stieper Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums
und Wettbewerbsrecht
(GRUR-Stiftungsprofessur)

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