BT-Drucksache 18/4977

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksachen 18/4768, 18/4965 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) vom 15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4977
18. Wahlperiode 20.05.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die
Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der
Sicherheits

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett Eckhardt Rehberg
Dr. Tobias Lindner

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der Deut-
sche Bundestag der von der Bundesregierung am 29. April 2015 beschlossenen Be-
teiligung von bewaffnetem Einzelpersonal an der Mission der Vereinten Nationen
UNMIL in Liberia zustimmen solle.

Es können bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein Man-
dat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung von bewaffnetem Einzel-
personal an der Mission UNMIL werden bis zum 31. Dezember 2016 rund 0,6 Mio.
Euro betragen und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 bestritten.
Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2015 rund 0,2 Mio. Euro und auf das Haus-
haltsjahr 2016 rund 0,4 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2015 wurde im Bundeshaushalt 2015 Vorsorge getroffen. Für die ein-
satzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Eckwertebeschluss
des Bundeskabinetts für den Bundeshaushalt 2016 im Einzelplan 14 Vorsorge ge-
troffen.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregierung mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss vorge-
legten Beschlussempfehlung.
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Drucksache 18/4977 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 20. Mai 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Doris Barnett Eckhardt Rehberg
Vorsitzende Berichterstatterin Berichterstatter

Michael Leutert Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter Berichterstatter

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