BT-Drucksache 18/4951

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4600 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Vom 21. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4951
18. Wahlperiode 21.05.2015
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4600 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
(Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

* Die Beschlussempfehlung wird als Drucksache 18/4950 gesondert verteilt.

Drucksache 18/4951 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Johannes Kahrs, Dr. Gesine
Lötzsch und Sven-Christian Kindler

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Die Bundesregierung hat am 17. April 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 – Nachtragshaushaltsgesetz 2015 – dem Deutschen Bun-
destag vorgelegt. Dieser hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4600 in seiner 100. Sitzung am 23. April
2015 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Eine Mitberatung hat der Deutsche Bun-
destag nicht vorgesehen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2015 sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für
die Umsetzung des von der Bundesregierung im November 2014 für die Jahre 2016 bis 2018 in Aussicht ge-
stellten 10-Milliarden-Euro-Paketes für Zukunftsinvestitionen unter anderem für die öffentliche Infrastruktur,
den Klimaschutz, die Energieeffizienz und den Hochwasserschutz geschaffen werden. Im Rahmen der parla-
mentarischen Abschlussberatungen des Bundeshaushalts 2015 wurde hierfür eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 7 Mrd. Euro ausgebracht. Der Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2015 nebst Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 enthält die
erforderliche Aufteilung auf die einzelnen Politikbereiche.
Des Weiteren sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Auf-
nahme und Unterbringung von Asylbewerbern auf Drucksache 18/4653 (neu) geschaffen werden. Die Bundes-
regierung beabsichtigt, mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ein Son-
dervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zu errichten und dieses mit 3,5 Mrd. Euro auszustatten.
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die entsprechende ein-
malige Zuweisung geschaffen werden.
Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und
Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Danach sollen die Länder
und Kommunen im Jahr 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer entlastet werden. Die
Verständigung sieht eine hälftige Refinanzierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Beträge über einen
Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder vor. Dementsprechend sollen 500 Millionen Euro nicht benötigte
Mittel des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ zur Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern (Titel-
gruppe 02 des Wirtschaftsplans) dem Bundeshaushalt zugeführt werden.
Auf der Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) am 2. Dezember 2014 hat Deutsch-
land eine Programmdeklaration zu dem ESA-Vorhaben „Ariane 6“ gezeichnet. In diesem Zusammenhang ist
vorgesehen, den entsprechenden Ansatz im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um
87 Millionen Euro zu erhöhen.
Ferner soll der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse um 550 Millionen Euro angehoben werden, die
gemäß dem Postpersonalrechtsgesetz Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die derzeit rund 273.000 Ver-
sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost
erbringt.
Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Deutschland einen Beitrag in Höhe
von knapp 25 Millionen Euro zu dem neu geschaffenen „Catastrophe Containment and Relief Trust“ (CCR)
leisten kann.
Ebenso sieht der Nachtrag 2015 eine Erhöhung des Beitrages des Bundes für israelische Verteidigungssysteme
um 30 Millionen Euro sowie eine Aufstockung des Anteils des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bun-
desbank um 500 Millionen Euro vor.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4951
Zur technischen Umsetzung der Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe durch die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungen (§ 12 Absatz 8 HG 2015) werden im Kapitel 6002 zudem zwei Leertitel ausgebracht.
Schließlich werden im Nachtragshaushaltsgesetz 2015 auch Anpassungen bei den Zinseinnahmen und -ausga-
ben vorgenommen. Diese Änderungen ergeben sich aus der bisherigen Haushaltsentwicklung im laufenden
Jahr.

III. Stellungnahme des gutachtlich beteiligten Parlamentarischen Beirates

Die nachfolgende Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung wurde entspre-
chend der Regelung nach § 95 Absatz 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung ein-
bezogen:
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) am 23. April 2015 mit dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nach-
tragshaushaltsgesetz 2015) (Drucksache 18/4600) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstra-
tegie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgenden Indikators:
Für den Gesamthaushalt:
Managementregel (7) Öffentliche Haushalte generationengerecht aufstellen
Indikator (6) Staatsverschuldung – Haushalt konsolidieren und Generationengerechtigkeit schaffen
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Der Entwurf des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung. Die im Rahmen des Nachtrags vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben führen nicht zu
einer Erhöhung der Nettokreditaufnahme. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel wird weiterhin strikt
eingehalten. Der Nachtrag zum Bundeshaushalt steht somit im Einklang mit dem Ziel, einen strukturell ausge-
glichenen Bundeshaushalt zu erreichen.“
Wie schon beim Haushaltsgesetz 2015 festgestellt, ist eine Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung des kompletten
Haushaltsplanes in allen Einzelplänen nicht möglich. Es sollte dazu eine Lösung gesucht werden. Das ist noch
nicht erreicht. Es kann daher nur eine allgemeine Bewertung durchgeführt werden, wonach die Darstellung der
Nachhaltigkeitsprüfung insoweit plausibel ist.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den ihm am 23. April 2015 vom Deutschen Bundestag zur Beratung überwiesenen
Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2015 auf Drucksache 18/4600 in seiner 46. Sitzung am 6. Mai
2015 erstmalig beraten. In der mehrstündigen Aussprache nutzte der Ausschusses die Gelegenheit, sich von
den Bundesministern und der Bundesministerin derjenigen Ressorts, deren Einzelpläne maßgeblich durch die
im Nachtragshaushaltsgesetz 2015 vorgesehenen Veränderungen betroffen sind, über die geplante Verwendung
der ihrem Ressort künftig zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel berichten zu lassen.
Die abschließende Beratung und anschließende Beschlussfassung nahm der Haushaltsausschuss in seiner
48. Sitzung am 20. Mai 2015 vor.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) nebst Gesamtplan auf
Drucksache 18/4600 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4950 – mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/4951 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Besonderer Teil

I. Überblick

Mit dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) nebst Gesamtplan –
Drucksache 18/4600 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung steigen die Ausgaben des Bun-
deshaushalts 2015 gegenüber dem Soll des Jahres 2014 um 1,7 Prozent auf 301,6 Mrd. Euro.
Der Bundeshaushalt schließt somit in Einnahmen und Ausgaben mit 301,6 Mrd. Euro ab.
Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 sieht keine Nettokreditaufnahme vor. Damit wird die nach der Schul-
denregel zulässige Neuverschuldungsgrenze deutlich unterschritten. In die Berechnung der für die Schulden-
regel relevanten Nettokreditaufnahme ist neben der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts auch der Finan-
zierungssaldo der Sondervermögen einzubeziehen.
Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes sind
damit eingehalten.
Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwiesen.

II. Beratungen im Haushaltsausschuss

1. Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss
Einzelplan 32 – Bundesschuld
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung
In seiner 46. Sitzung am 6. Mai 2015 diskutierte der Ausschuss mit dem Bundesministerium der Finanzen über
die haushaltsrechtlichen Auswirkungen des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015. Dabei stand im
Vordergrund, dass trotz der geplanten Erhöhung der Ausgaben von 299,1 Mrd. Euro auf 302,6 Mrd. Euro der
Bundeshaushalt weiterhin ohne Nettokreditaufnahme auskommen soll und damit die „Schwarze Null“ gehalten
werden kann. Die Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen betonten, dass diese Entwicklung durch eine
Anpassung an die Einnahmeentwicklung bedingt durch die weiterhin stabile wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland und den infolgedessen sehr hohen Beschäftigungsstand sowie die historisch niedrigen Zinsen
möglich werde.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD hoben in der Aussprache hervor, dass mit der Aufteilung der
im Bundeshaushalt 2015 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7 Mrd. Euro im Rahmen
des von der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 aufgelegten 10 Milliarden-Euro-Paket für Zukunfts-
investitionen auf die einzelnen Politikbereiche ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands
geleistet werde.
Von den Oppositionsfraktionen wurde kritisch angemerkt, dass die Ausbringung dieser Verpflichtungsermäch-
tigungen in einer neuen Titelgruppe (Titelgruppe 03 – Zukunftsinvestitionen) im Einzelplan 60 (Allgemeine
Finanzverwaltung), Kapitel 6002 (Allgemeine Bewilligungen) zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen
werde. Sie verwiesen darauf, dass die Bewirtschaftung der Verpflichtungsermächtigungen durch die zuständi-
gen Ressorts durch den daraus resultierenden Abstimmungsbedarf mit dem Bundesministerium der Finanzen
erheblichen behindert werden könnte.
Des Weiteren meldeten die Oppositionsfraktionen Zweifel an, ob das mit 3,5 Mrd. Euro ausgestattete neu er-
richtete Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Förderung von Investitionen finanz-
schwacher Kommunen ausreichend sein werde, um den Investitionsstau der vergangenen Jahre tatsächlich ab-
bauen zu können. Unabhängig von diesen kritischen Anmerkungen wurde die geplante zusätzliche Förderung
der Kommunen durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Ent-
lastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern von allen
Fraktionen grundsätzlich begrüßt.
Ein weiterer zentraler Punkt in der Aussprache war die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass die vom
Bund in dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereitgestellten Mittel in voller Höhe
bei den Kommunen ankommen würden. Bereits in der zu diesem Gesetzentwurf vom Haushaltsausschuss in
seiner 45. Sitzung am 4. Mai 2015 veranstalteten öffentlichen Anhörung hatten die im Haushaltsausschuss

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4951
vertretenen Fraktionen mit den anwesenden Sachverständigen diese in Artikel 104b Grundgesetz geregelte
Problematik ausführlich erörtert.
Im Anschluss an die generelle Aussprache über das Nachtragshaushaltsgesetz 2015 beriet der Ausschuss mit
den betroffenen Bundesministern bzw. der Bundesministerin über die in ihren Ressorts geplanten Maßnahmen.
Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
In der Aussprache zum Einzelplan 09 wies der Bundeswirtschaftsminister auf die stabile Konjunktur und das
hohe Beschäftigungsniveau in Deutschland hin. Er betonte, dass das von der Bundesregierung für die Jahre
2016 bis 2018 aufgelegte Investitionsprogramm die Voraussetzungen dafür schaffe, dieses Niveau auch in den
kommenden Jahren zu halten und gleichzeitig durch eine gezielte Förderung – wie durch den Nationalen Ak-
tionsplan Energieeffizienz (NAPE) – Maßnahmen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz maßgeblich
zu unterstützen. Darüber hinaus profitierten aber auch die Länder und Kommunen in ganz erheblichem Umfang
von den im Nachtragshaushaltsgesetz veranschlagten Entlastungsleistungen. Abschließend ging der Bundes-
wirtschaftsminister auf die weiteren, ebenfalls im Einzelplan 09 veranschlagten Einzelmaßnahmen des Nach-
tragshaushaltsgesetzes 2015 ein, wie bspw. die Aufstockung des Beitrags bzw. der Leistungen an die Europä-
ische Weltraumorganisation (ESA) in Paris für das Vorhaben „Ariane 6“.
Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Der Bundeslandwirtschaftsminister erinnerte an die durch die Hochwasser der vergangenen Jahre entstandenen
immensen Schäden und betonte die Notwendigkeit des von der Bundesregierung aufgelegten und finanzierten
Sonderrahmenplans für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbes-
serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Trotz der grundsätzlichen Zuständigkeit der Bundesländer
für den Hochwasserschutz sehe sich der Bund für den präventiven Hochwasserschutz in Zusammenarbeit mit
den Ländern in der Verpflichtung. Daher sei die Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen im Nach-
tragshaushaltsgesetz 2015 für diese Maßnahmen sehr wichtig gewesen.
Die Oppositionsfraktionen machten ihre Bedenken hinsichtlich der Veranschlagung und Bewirtschaftung der
Mittel und Verpflichtungsermächtigungen in unterschiedlichen Einzelplänen deutlich. Auch wurde angemahnt,
dass neben dem ökologischen der technologische Hochwasserschutz gefördert werden müsste.
Einzelplan 12 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Der Bundesverkehrsminister stellte heraus, dass vereinbarungsgemäß ein ganz erheblicher Teil des von der
Bundesregierung aufgelegten 10 Milliarden-Euro-Investitionspakets in die Verbesserung und den Ausbau der
Infrastruktur fließen werde. Er rief den von ihm angekündigten Fünf-Punkte-Investitionshochlauf in Erinne-
rung, der u. a. durch eine Verstärkung der Haushaltsmittel, aber auch durch den Ausbau der Öffentlich-Priva-
ten-Partnerschaften (ÖPP) im Straßenbau und die Einführung der Infrastrukturabgabe, finanziert werden solle.
Mit den im Nachtragshaushaltsgesetz 2015 veranschlagten zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen werde
dieser Investitionshochlauf entscheidend unterstützt. Der nachhaltige Ausbau der Infrastruktur werde u. a. in
dem flächendeckenden Breitbandausbaus realisiert. Des Weiteren würden haushaltsrechtliche Spielräume für
weitere Investitionen in Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege in den kommen-
den Jahren geschaffen.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten die Verteilung der diesem Einzelplan durch das Nachtragshaushaltsge-
setz 2015 zusätzlich bereitgestellten finanziellen Möglichkeiten. Auch wurde kritisch darauf hingewiesen, dass
bei den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen immer noch an der althergebrachten Verteilung der Mittel zugunsten
des Neubaus und zulasten des Erhalts festgehalten werde.
Einzelplan 16 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit
Die Bundesumweltministerin betonte, mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 würden die Programmhaushalte
des Einzelplans 16 entscheidend unterstützt. Die in den Jahren 2016 bis 2018 zusätzlich bereitgestellten Mittel
würden nahezu hälftig für die Realisierung der Ziele der Nationalen Klimaschutzinitiative und für Investitionen
in nationale Projekte des Städtebaus sowie das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ und das Modellvorha-
ben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende eingesetzt. Darüber hinaus würden auch Mittel für
den VN-Standort Bonn und für Auenrenaturierungen an Bundeswasserstraßen zur Verfügung gestellt. Die Mi-
nisterin zeigte sich erfreut, dass mit diesen dem Einzelplan mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 zur Ver-
fügung gestellten zusätzlichen Haushaltsmitteln ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaschutz-
ziele getan werde. Beim nationalen Hochwasserschutzprogramm seien Maßnahmen besonders bei den großen
Flüssen wichtig, die Ländergrenzen überschreiten würden.

Drucksache 18/4951 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Oppositionsfraktionen bemängelten eine ungleiche Verteilung der den Ländern und Kommunen im Osten
und Westen zukommenden Mittel. Diese Kritik wurde auch nach dem Hinweis aufrechterhalten, dass die Ver-
teilung der Mittel antragsabhängig sei. Auch wurde an die internationalen Verpflichtungen Deutschlands beim
Klimaschutz erinnert und zu größeren Anstrengungen aufgerufen.
In der abschließenden Beratung in seiner 48. Sitzung am 20. Mai 2015 lagen dem Haushaltsausschuss zu dem
Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 88 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
und sechs der Fraktion DIE LINKE. sowie ein interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte darüber hin-
aus keine weiteren Änderungsanträge eingebracht.
Einleitend beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und
im Übrigen mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen, die Bundesregierung aufzufordern,
für die Berichterstattergespräche zum Bundeshaushalt 2016 die Mittel für die Globale Mehrausgabe „Zukunfts-
investitionen“, die sich aus der Auflösung der sogenannten „Betreuungsgeld-GMA“ ergeben, in den jeweiligen
Titeln der Etats deutlich kenntlich zu machen. Die Darstellung soll nachvollziehbar dazu dienen, den geforder-
ten investiven Charakter der aus der Globalen Minderausgabe (GMA) zur Verfügung gestellten Mittel zu ver-
deutlichen.
Zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen brachten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD zahlreiche Änderungsanträge ein, mit denen zusätzliche Ressourcen im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt)
und im Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern) in den Haushalt eingestellt wurden. Die Veränderungen
im Einzelplan 05 bezogen sich auf eine Aufstockung der personellen Ausstattung im Ausland. Die Verände-
rungen im Einzelplan 06 betrafen das Kapitel 0603 (Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene),
das Kapitel 0625 (Bundespolizei) und das Kapitel 0633 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Zusätzlich
zur Verbesserung der Sachmittelausstattung wurde im Kapitel 0633 auch die personelle Ausstattung des Ge-
schäftsvolumens Asyl maßgeblich aufgestockt. Diese Änderungsanträge wurden mit Ausnahme der Anträge,
die das Kapitel der Bundespolizei betrafen, vom Ausschuss einvernehmlich angenommen.
Im Kapitel 0601 – Gesellschaft und Verfassung – beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
einen neuen Titel „Bundeszuschüsse im Zusammenhang mit der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen
Spiele“. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss einvernehmlich angenommen.
Auch im Kapitel 0613 – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – wurden
von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt. Nach dem
zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ausgeglie-
dert und zum 1. Januar 2016 eine unabhängige, eigenständige oberste Bundesbehörde mit eigenem Einzelplan
(Einzelplan 21) werden. Dazu mussten noch im Jahr 2015 haushaltsrechtliche Vorkehrungen geschaffen wer-
den. Der Ausschuss machte sich diese Anträge einvernehmlich zu eigen.
Aufgrund eines interfraktionellen Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde im Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0801 – Wiedergutmachungen des Bundes
– Titelgruppe 02 – Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen – ein neuer Titel „Leistungen für ehemalige
sowjetische Kriegsgefangene“ mit dem Hinweis ausgebracht, dass ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen
ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung bzw. eines Rechtsgrundes ein symbolischer finanzieller Aner-
kennungsbeitrag gewährt werden solle. Die Ausgaben wurden mit einer qualifizierten Sperre belegt. In diesem
Zusammenhang wurde auf die zu diesem Thema vom Haushaltsausschuss in seiner 47. Sitzung am 18. Mai
2015 durchgeführte öffentliche Anhörung hingewiesen. Der interfraktionelle Antrag der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen angenommen.
Weitere Anpassungen wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Kapitel 1101 –
Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen – in der Titel-
gruppe 01 – Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – bei den Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit vorgenommen. Die Koalitionsfraktionen wiesen auf einen Mehrbedarf an Verpflichtungsermächtigun-
gen bei den Eingliederungsleistungen aufgrund der Festlegung der jährlichen Fördertranchen für die Durch-
führung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ hin. Die Umsetzung von Urteilen des
Bundessozialgerichts zur Anwendung der Regelbedarfsstufe 3 führt zu einem Mehrbedarf bei der Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Mehrbedarf enthält auch die Nachzahlung für die Jahre 2013
und 2014. In diesem Sinne beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Kapitel 1102 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4951
Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – bei Titel „Beteiligung des
Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ eine Aufstockung der Mittel. Beide An-
träge wurden vom Ausschuss einvernehmlich angenommen.
Im Einzelplan 12 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – wurde
im Kapitel 1214 – Deutscher Wetterdienst – aufgrund eines weiteren Änderungsantrags der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD der deutsche Beitrag an dem ozeanographischen Satellitenprogramm Jason-CS
von EUMETSAT zur Fortsetzung der derzeitigen operationellen Altimeterserie aufgestockt. Auch dieser An-
trag wurde einvernehmlich gefasst.
Im Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit) beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN im Kapitel 1606 – Wohnungswesen und Städtebau – die
Ausbringung eines neuen Titels „Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention
durch Einbruchsicherung“.
Im Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
machte sich der Ausschuss einvernehmlich den Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zu
eigen, im Kapitel 1702 – Kinder- und Jugendpolitik – bei Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke
an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“ den Mittelansatz zu erhöhen.
Im Einzelplan 23 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung – wurden im Kapitel 2304 – Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken – auf Antrag der Koaliti-
onsfraktionen der CDU/CSU und SPD einvernehmlich die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe
aufgestockt.
Ein erheblicher Teil der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betrafen Anpas-
sungen im Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung –, die aufgrund der Steuerschätzung von Mai 2015
notwendig geworden waren. Diese Anträge wurden mit einer Ausnahme einvernehmlich angenommen.
Im Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – beschloss der Ausschuss bei der Titelgruppe 01 – Verstärkung
von Ausgaben im Personalsektor – bei Titel „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 für ziviles Über-
hangpersonal im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ auf Antrag und mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Mittelaufstockung.
Die von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zu der im Nachtragshaushaltsgesetz 2015 im Kapi-
tel 6002 neu ausgebrachten Titelgruppe 03 – Zukunftsinvestitionen – vorgelegten Änderungsanträge wurden
mit einem Mehrbedarf für Sicherheit der Auslandsvertretungen sowie einer neuen Priorisierung bei den Maß-
nahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
begründet. Die Änderungsanträge wurden bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfrak-
tionen mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Im Einzelplan 32 – Bundeschuld – passte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD im Kapitel 3205 – Verzinsung – den Titel „Zinsen für Bundesanleihen“ aufgrund der aktuellen Mark-
tentwicklung, insbesondere der Renditeentwicklung nach unten an.
In ihren Anträgen forderte die Fraktion DIE LINKE. eine Verdopplung der in dem Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen
bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehenen Mittel. Den von der Bundesregierung
beabsichtigten Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel lehnten sie hingegen ab. Bei den
geplanten Investitionen in die Verkehrsträger machte sich die Fraktion DIE LINKE. für eine neue Priorisierung
zugunsten der Bundesschienenwege und der Bundeswasserstraßen zulasten der Bundesfernstraßen stark.
Keiner dieser Anträge konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD durchsetzen.
2. Nachtragshaushaltsgesetz 2015
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD stellten heraus, dass mit dem Nachtragshaushalt 2015 die erfolgrei-
che, solide und weitsichtige Haushaltspolitik der Koalition fortgesetzt werde. Es werde zusätzlich investiert
und finanzschwache Kommunen erhielten Unterstützung. Hierfür stelle der Bund über die nächsten Jahre ins-
gesamt 15 Mrd. Euro zur Verfügung.

Drucksache 18/4951 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machten deutlich, dass mit dem Nachtrag nicht auf eine schlechte
konjunkturelle Entwicklung reagiert werden müsse. Der Nachtrag diene einzig der Bereitstellung von Milliar-
den für Zukunftsinvestitionen und zur Entlastung der Kommunen. Diese Haushaltspolitik sei zukunfts- und
gemeinwohlorientiert, werde der gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes gerecht und sei ausgerichtet auf
zusätzliche Wachstumsimpulse.
Mit dem Nachtragshaushalt 2015 werde die Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitio-
nen umgesetzt, das im November 2014 angekündigt worden sei. Für Zukunftsinvestitionen in Höhe von 7 Mrd.
Euro erfolge die Aufteilung der bisherigen globalen Verpflichtungsermächtigung des Bundeshaushalts 2015
auf die konkreten Politikbereiche. Damit bestehe für die verantwortlichen Ressorts die Möglichkeit, die kon-
krete Umsetzung schon im laufenden Jahr anzugehen.
Besonders profitieren werde vor allem die Verkehrsinfrastruktur, in die über 3 Mrd. Euro zusätzlich investiert
würden. Insgesamt 1,1 Mrd. Euro zusätzlich flössen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandaus-
baus.
Ein weiterer Schwerpunkt sei der Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Für den Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz stünden rd. 700 Millionen Euro zusätzlich bereit, für das Marktanreizprogramm Energieeffi-
zienz rd. 500 Millionen Euro, für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 200 Millionen Euro und für die Na-
tionale Klimaschutzinitiative 450 Millionen Euro.
Weitere wesentliche Maßnahmen seien der Hochwasserschutz mit 300 Millionen Euro, das Nationale Innova-
tionsprogramm „Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ mit 161 Millionen Euro, die Gemeinschafts-
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit 72 Millionen Euro und die Städte-
bauförderung mit rd. 85 Millionen Euro.
Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass man damit noch einmal deutlich hinausgehe über die prioritä-
ren Maßnahmen des Koalitionsvertrags, mit denen man bereits eine Verstärkung der Verkehrsinvestitionen um
5 Mrd. Euro sowie der Städtebauförderung um 600 Millionen. Euro für diese Legislaturperiode vorgenommen
habe. Dies zeige, dass diese Koalition ihre finanziellen Spielräume für wichtige Zukunftsfelder nutze und zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands beitrage. Über diese 10 Mrd. Euro Investitionsmittel hinaus
würden auch die Kommunen mit 5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur unterstützt.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hoben die kommunalfreundliche Politik dieser Regierungskoalition
hervor und verwiesen auf die einzelnen Maßnahmen des Kommunal-Pakets.
- Die Länder und Kommunen würden bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-
werbern in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro entlastet.
- Es werde ein kommunaler Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für die Jahre 2015 bis
2018 geschaffen. Der Fonds werde speziell für finanzschwache Kommunen aufgelegt.
- Zusätzlich zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastung der Kommunen von insgesamt 3 Mrd. Euro
bis 2017 und 5 Mrd. Euro jährlich ab 2018 werde die Investitionskraft der Kommunen mit weiteren 1,5 Mrd.
Euro im Jahr 2017 gestärkt.
Zudem reagierten die Koalitionsfraktionen mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auf die aktuelle Flücht-
lingsentwicklung in Richtung Deutschland. So werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit zu-
sätzlichen 750 Plan-/Stellen ausgestattet, um die steigenden Asylbewerberzahlen bewältigen zu können. In
diesem Zusammenhang wurden auch im Auswärtigen Amt 29 neue Stellen geschaffen und Finanzmittel für
31 lokale Beschäftigte vor Ort zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren sei ein Mittelaufwuchs von 25 Millionen Euro auf rd. 270 Millionen Euro bei den Integrations-
kursen vorgesehen. Auch die Bundespolizei profitiere von zusätzlichen Personalmitteln in Höhe von 5 Millio-
nen Euro.
Die Koalitionsfraktionen betonten im Hinblick auf die Zinsausgaben in Höhe von gut 23,2 Mrd. Euro, dass
dies das Ergebnis und damit letztlich die Dividende einer soliden und verantwortungsvollen Haushaltspolitik
sei. Gleichzeitig hoben sie hervor, dass trotz des Ausgabenanstiegs um 2,5 Mrd. Euro auf rd. 301,6 Mrd. Euro
die Aufnahme neuer Schulden unterbliebe.
Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, die Bundesregierung habe auf Drucksache 18/4600 einen Gesetzent-
wurf zu einem Nachtrag für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Danach sollten die Ausgaben des Bundes 2015
auf 302,6 Mrd. Euro steigen. 3,5 Mrd. Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats seien für ein Sondervermögen
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (Drucksache 18/4653(neu)) vorgesehen. Über dieses Sondervermö-
gen solle der Bund den Ländern in den Jahren 2015 bis 2019 Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4951
Kommunen geben. Wie diese Mittel auf die Bundesländer verteilt würden, solle das Gesetz zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme
und Unterbringung von Asylbewerbern (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) regeln. Zur Operationalisie-
rung der Finanzschwäche der Kommunen solle zu gleichen Teilen auf die Einwohnerzahl, die Höhe der Anteile
an Kassenkrediten und die Zahl der Arbeitslosen des Bundeslandes abgestellt werden. Mit dem Nachtragshaus-
halt solle außerdem festgelegt werden, in welche Projekte 7 Mrd. Euro des angekündigten 10 Milliarden-Euro-
Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollten. Der größte Teil mit 4,35 Mrd. Euro solle in die
Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen (davon: Investitionen in die Straße: 1,9 Mrd. Euro,
Investitionen in die Schiene: 1 Mrd. Euro). 1,19 Mrd. Euro seien für den Nationalen Aktionsplan Energieeffi-
zienz vorgesehen, 0,45 Mrd. Euro sollten für die Nationale Klimaschutzinitiative und 0,3 Mrd. für den Hoch-
wasserschutz ausgegeben werden. Hinzu kämen die Mittel, die sich aus der Auflösung der Globalen Minder-
ausgabe für das Betreuungsgeld in Höhe von 3 Mrd. Euro ergeben würden. Zur Entlastung von Ländern und
Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sollten Mittel
in Höhe von jeweils 0,5 Mrd. Euro in 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt, dass die Bundesregierung die Unterfinanzierung der Kommunen anerkannt
habe und mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versuche, finanzschwache Kommunen in die Lage zu verset-
zen, nötige Investitionen in die kommunale Infrastruktur vorzunehmen. Erforderlich sei insbesondere eine Un-
terstützung von Kommunen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation notwendige Investitionen etwa für In-
standhaltung und Sanierung sowie zum nachhaltigen, energieeffizienten Umbau der örtlichen Infrastruktur in
vielen Fällen bisher nicht oder nur schwer hätten finanzieren können.
Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass sich die Bundesregierung darauf beschränkt, die Symptome dieser
Unterfinanzierung – vor allem die Vernachlässigung der Infrastruktur – zu mildern, jedoch auf eine Beseitigung
der strukturellen Ursachen verzichte. Der durchaus zutreffenden Bestandsaufnahme des Problems der finanz-
schwachen Gemeinden in der Gesetzesbegründung folge keine Ableitung einer nachhaltigen, strukturell wir-
kenden Problemlösung. Diese könne nur in einer dauerhaften Neujustierung der Einnahmen, insbesondere auch
der Steuerverteilung, zugunsten finanz- und strukturschwacher Länder und Kommunen bestehen.
Die Fraktion DIE LINKE. wolle ein Zukunftsprogramm für öffentliche Investitionen, mit dem die Infrastruktur
modernisiert und auf ein leistungsfähiges Niveau gehoben werde. Damit solle die Versorgung der Bevölkerung
verbessert, Massenerwerbslosigkeit bekämpft und der Sozialstaat wieder gestärkt werden. Die Fraktion DIE
LINKE. wolle die öffentliche Daseinsvorsorge ausbauen – durch Investitionen in Bildung, Krankenhäuser und
Pflege –, die Energiewende sozial gerecht gestalten und den öffentlichen, barrierefreien Personenverkehr ver-
bessern. Zusätzliche sollte tariflich geschützte Beschäftigung geschaffen werden. Das schaffe bessere Lebens-
bedingungen für die Zukunft, Arbeit, Einkommen und soziale Sicherheit. Insgesamt beliefen sich die von der
Fraktion DIE LINKE. geplanten Investitionen auf 100 Mrd. Euro jährlich. Die Ausgaben dieses Zukunftspro-
gramms seien durch ein Konzept zur Umverteilung gedeckt.
Wer ein zukunftsfähiges Deutschland wolle, müsse mehr Soziales wagen, Bildung und Klimaschutz fördern,
investieren. Das von der Bundesregierung vorgelegte Investitionsprogramm von 10 Mrd. Euro und der geplante
Kommunalinvestitionsförderungsfonds würden den Investitionsstau nicht auflösen. Die öffentliche Infrastruk-
tur verfalle – die Investitionen reichten nicht einmal für den Erhalt der öffentlichen Bauten und Verkehrsnetze,
die Energiewende, als ein Kernprojekt der ökologischen Erneuerung, drohe unter die Räder zu kommen. Über
sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften organisierten Bundesregierung und Koalition überteuerte pri-
vate Finanzierung von Infrastrukturprojekten, um Konzernen über viele Jahre hinweg hohe Gewinne zu ver-
schaffen – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Bei der Verteilung der Mittel aus dem geplanten Kommunalinvestitionsförderungsfonds wolle die Bundesre-
gierung nicht den sonst üblichen Königsteiner Schlüssel verwenden. Mit dem von ihr vorgeschlagenen Vertei-
lungsschlüssel verfolge die Bundesregierung offensichtlich das Ziel, das Bundesland Nordrhein-Westfalen zu
begünstigen. Das benachteilige Bundesländer wie Thüringen, die mit dem Finanzierungsinstrument Kassenk-
redite verantwortungsvoller umgingen als Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE sollten
Indikatoren entscheiden, die die tatsächlichen Lasten und Investitionserfordernisse des kommunalen Sektors
besser widerspiegelten – die Steuerkraft, die wirtschaftliche und demographische Entwicklung, die Höhe der
Sozialausgaben.
Hinsichtlich der weiteren finanziellen Unterstützung der Kommunen im Jahr 2017 weist die Fraktion
DIE LINKE. darauf hin, dass die Bundesregierung zugesagt habe, in dieser Legislaturperiode ein neues Bun-
desteilhabegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe

Drucksache 18/4951 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ablöse. Die Länder hätten die Bundesregierung mehrfach an ihre Zusage erinnert, dass mit Inkrafttreten des
Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliede-
rungshilfe erfolgen müsse. Die Länder seien dabei davon ausgegangen, dass diese Entlastung spätestens im
Jahr 2017 greifen werde. Insofern bleibe der in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Entlastungsbe-
trag hinter der Zusage der Bundesregierung zurück.
Die von der Bundesregierung geplante Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unter-
bringung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in Höhe von jeweils 0,5 Mrd. Euro zusätzlich in 2015
und 2016 sei vollkommen unzureichend. Hier bedürfe es einer gesetzlichen Lösung, wie der Bund seiner Ver-
pflichtung dauerhaft nachkommen wolle. Die Bewältigung des aktuellen Anstiegs der Asylbewerberzahlen sei
eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Ihre Einschätzung des vorgelegten Entwurfs für einen Nachtragshaushaltgesetz 2015 habe die Fraktion
DIE LINKE. auch in sechs Änderungsanträgen deutlich gemacht. In diesen Anträgen fordere DIE LINKE unter
anderem mehr Bundesmittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie eine Umgewichtung bei den Investitionen in die Verkehrs-
träger zugunsten der Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, statt Antworten auf zentrale Zukunftsfragen zu geben,
lasse die Bundesregierung große Leerstellen. Ihre Investitionen kämen spät, fielen klein aus und setzten auf
falsche Schwerpunkte. Die Bundesregierung verschleudere Milliarden mit unsinnigem Straßenbau und dem
Betreuungsgeld, statt auf Aufbruch in Bildung und Forschung zu setzen und den Kampf gegen die Klimakrise
aufzunehmen. Mit einem grünen Investitionspaket könnte dieser Aufbruch gelingen.
Damit aus Ideen Innovationen würden, die auch in Zukunft gutes Leben in Deutschland möglich machten,
müsse heute investiert werden. In Köpfe, die heute und morgen diese Ideen entwickelten, in mehr Chancen für
jeden einzelnen und in gute Strukturen – in schnelles Internet, nachhaltige Mobilität und unsere Stromnetze.
Und in Ideen, die die Klimakrise wirksam angehen und das Projekt Europa stark machen würden. Diese Inves-
titionen hätten eine Dividende, die in Zukunft alle erhielten und deshalb Deutschland gerechter machen würde.
Die finanzielle Ausgangslage des Bundes für notwendige Investitionen sehe kurzfristig gut aus. Stabile Kon-
junktur mit entsprechend guten Steuereinnahmen und niedriger Arbeitslosigkeit sowie die historisch niedrigen
Zinsen würden erhebliche finanzielle Spielräume bringen. Gegenüber der letzten Finanzplanung spare die Bun-
desregierung bis 2019 rund 32 Mrd. Euro allein an Zinszahlungen. Bis 2019 würden rund 100 Mrd. Euro zu-
sätzliche Steuereinnahmen erwartet.
Die Bundesregierung lege in dieser Situation ein 10 Mrd. Euro-Investitionsprogramm auf und biete den Kom-
munen ein 3,5 Mrd. Euro-Sondervermögen an. Dieses sei ein kleiner und längst überfälliger Schritt. Ein großer
Wurf angesichts des Verfalls der Infrastruktur landauf landab sei es jedoch nicht.
Die finanziellen Spielräume würden weitgehend in teuren Wahlversprechen und Gestrigem verbaut. Damit
Deutschland in der Zukunft besser dastehe, sei „Mehr für morgen“ notwendig. Investitionen in Köpfe und
Zukunft, statt in Asphalt und Gestern seien das Gebot der Stunde.
Investitionen für morgen, die ohne Schulden auskämen, seien notwendig. Dies würde ein grüner Investitions-
plan in Höhe von insgesamt 45 Mrd. Euro bis 2018 leisten. 12 Mrd. Euro davon sollten für europäische Zu-
kunftsprojekte im Sinne eines Grünen New Deals und für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
in Europa bereitgestellt werden, um durch die gemeinschaftliche Förderung europäischer Projekte die Investi-
tionsklemme zu lösen und gleichzeitig das Projekt Europa zu stärken.
Für diese Investitionen brauche es Mut in der Haushaltspolitik. Sie finanzierten sich nicht von selbst. Struktu-
relle Reformen im Haushalt seien gerade jetzt möglich und notwendig: Umweltschädliche Subventionen ab-
bauen, umschichten, entrümpeln und Einnahmen verbessern. All dies traue sich die Bundesregierung nicht.
Nachhaltige Haushaltspolitik bleibe für sie ein Fremdwort. Statt wichtige Zukunftsaufgaben jetzt gerecht zu
finanzieren, kippe die Bundesregierung die Kosten ihrer Ausgaben für ein Deutschland von Gestern der nächs-
ten Regierung vor die Füße.
Im Nachtragshaushalt 2015 würden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7 Mrd. Euro auf die Ressorts
aufgeteilt: 4,5 Mrd. Euro für CDU/CSU-geführte Ministerien und 2,5 Mrd. Euro für SPD-geführte Ministerien.
Die Aufteilung erfolge nicht nach inhaltlichen Schwerpunkten, sondern nach dem Parteibuch und mit der Gieß-
kanne. Außerdem streiche die Bundesregierung die Globalen Minderausgaben in Höhe von 3 Mrd. Euro, die
zur Finanzierung des unsinnigen Betreuungsgeldes habe dienen sollen. Mit zielgerichteten Investitionen in die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4951
Zukunft habe das nichts zu tun. Es sei mehr als fraglich, ob die 3 Mrd. Euro überhaupt investiv verwendet
würden.
Deutschland habe ein Investitionsproblem – das gelte für den Staat und für private Unternehmen gleicherma-
ßen. Trotz des frommen Wunsches, mehr zu investieren, stagniere die Investitionsquote bei unter 10 %. Eine
marode Infrastruktur, ein unterfinanziertes Bildungssystem, Kommunen am Rande des finanziellen Kollaps
und zu wenig Anstrengungen, Energieeffizienz zu finanzieren und erneuerbare Energien auszubauen – all das
seien schwere Hypotheken für kommende Generationen. Schon heute gefährdeten diese ausbleibenden Inves-
titionen den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deutschland könnte aktuell viel mehr investieren,
ohne die Schuldenbremse zu lockern. Doch die große Koalition verweigere hier seit Langem die Arbeit. Sie
sei einer dogmatischen und symbolfixierten Haushaltspolitik verhaftet, statt durch Entrümpeln, Umschichten,
Subventionsabbau und höhere Einnahmen Spielräume für kluge Investitionen in die Zukunft zu schaffen. Und
dort, wo die Bundesregierung investiere, reiche es nur für Projekte von Gestern – Weitblick und Gestaltungs-
ideen für wirkliche Zukunftsinvestitionen fänden sich kaum. Das sei nicht nur national ein Armutszeugnis,
auch im europäischen Kontext erweise sich die Verweigerung als kurzsichtig und unsolidarisch. Die Bundes-
regierung verschlafe die Zeichen der Zeit, anstatt durch kluge Politik im nationalen und europäischen Rahmen
Impulse zu setzen. Der geplante EU-Investitionsfonds biete die Chance, endlich mehr Investitionen in Europas
Zukunft zu ermöglichen. Doch die Bundesregierung sei bisher nicht bereit, sich finanziell am EU-Investitions-
fonds zu beteiligen und somit zu seinem Erfolg beizutragen. Alle, vor allem die am stärksten von der Krise
betroffenen EU-Staaten sollten jedoch dringend unterstützt werden, wenn sie heute für morgen investieren
wollten. Aber anstatt Signalgeber für mehr europäische Zukunftsinvestitionen und Solidarität zu werden, bleibe
Deutschland als stärkste Volkswirtschaft weit hinter seinen Möglichkeiten und vor allem seiner Verantwortung
zurück.
Statt Forschung, Innovation und Investitionen anzureizen und die soziale Sicherung zielgenau zu verbessern,
würden finanzielle Spielräume eingeengt. Allein das „Rentenpaket“ koste im Jahr 2015 10 Mrd. Euro – vor
allem aufgrund der sogenannten „Mütterrente“ – ohne die eigentlichen Probleme der drängenden Altersarmut
anzugehen. Die zukünftigen Kostensteigerungen? Die zahlten nicht zuletzt die Rentnerinnen und Rentner über
ein sinkendes Rentenniveau. Statt konsequent in frühkindliche Bildung und Kitaplätze zu investieren, werde
das Betreuungsgeld gezahlt. Statt durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und den Erhalt von kaputten
Verkehrswegen Voraussetzungen für moderne Mobilität zu schaffen, baue diese Regierung noch mehr neue
Straßen, während die alten zerbröselten. Bei der Bundeswehr würden Milliarden Euro in Rüstungsdesastern
verschwendet, während die internationalen Versprechen Deutschlands beim Klimaschutz gebrochen würden.
Mit diesem Haushalt verschulde sich die Bundesregierung bei den kommenden Generationen.
Bundesverkehrsminister Dobrindt wolle die Öffentlichen-Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Straßenbau noch
weiter ausbauen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe eine Expertenkommission eingesetzt, deren Aufgabe
es sei, den Finanzierungsstau bei der Infrastruktur zu beheben. ÖPP solle in diesem Rahmen ein großes Revival
erleben.
Das Haushaltsrecht setze einen festen Rahmen und klare Vorgaben für staatliche Aufträge an die Privatwirt-
schaft: Wirtschaftlichkeit, politische Kontrolle und Transparenz seien elementar. Aus den Erfahrungen sei be-
kannt: ÖPP-Projekte als Finanzierungsalternative staatlicher Aufgaben würden politisch nur unzureichend kon-
trolliert, seien intransparent und im Vergleich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand unwirtschaftlich.
Das hätten Bundesrechnungshof und Länderrechnungshöfe anhand von Projekten nicht nur im Straßenbau,
sondern auch im Hochbau dargelegt. Für den Steuerzahler sei eine solche Lösung teuer. Zudem drohe mit
forcierten ÖPP-Straßenbauprojekten ein Flickenteppich von verschiedensten Verträgen zu entstehen, der die
staatliche Handlungsfähigkeit stark einschränken würde. Hinzu komme noch, dass diese Projekte auch mittel-
standsfeindlich seien, denn zum Zug kämen hier nur wenige Großunternehmen.
Mit dieser extrem teuren Form der Infrastrukturfinanzierung umgehe die Bundesregierung die Schulden-
bremse. Anstatt ÖPP zu forcieren, sollte der Staat vielmehr klare Prioritäten bei den Investitionen im Haushalt
setzen und Anreize dafür schaffen, das private und unternehmerische Investitionsklima in Deutschland zu ver-
bessern.
Die Bundesregierung verschwende viel Geld. Die Kostenexplosionen bei Rüstungsprojekten, bei neuen Auto-
bahnen oder bei Großprojekten wie dem Flughafen BER zeigten deutlich: Es gebe in der Planung, in der Kon-
trolle und in Fragen der Transparenz enorme Defizite. Hier traue sich die Bundesregierung nicht ran und sehe
zu, wie das Geld weiter zum Fenster rausgeschmissen werde. Verfestigte und ineffiziente Strukturen, die Par-
tikularinteressen geschuldet seien, gebe es in vielen Bereichen. Um sie aufzubrechen, brauche es ein aktives
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4951 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Controlling des Staates mit einer effizienten Planung, Lenkung, Steuerung und Kontrolle der öffentlichen Auf-
gaben und Prozesse. Good Governance: Das sollte der Grundsatz in allen Ressorts im Haushalt sein.
Nur durch Zukunftsinvestitionen könne Deutschland weiter erfolgreich wirtschaften und gerechter werden. Nur
durch Zukunftsinvestitionen bleibe Deutschland lebenswert. Zukunftsdividenden würden dabei vor allem In-
vestitionen in die Köpfe, ins Klima und eine lebenswerte Umwelt sowie in Infrastrukturen für die Informations-
und Mobilitätswelt des 21. Jahrhunderts bringen. Diese seien das Kernkapital einer erfolgreichen sozialen und
ökologischen Marktwirtschaft. 45 Mrd. Euro gezielt zukunftsfähig investieren – das sei das politische Gebot
der Stunde.

Berlin, den 20. Mai 2015

Eckhardt Rehberg
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

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