BT-Drucksache 18/4878

Menschenfreundlicher und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn

Vom 6. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4878
18. Wahlperiode 06.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenfreundlicher und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn

Die Rheintalbahn gehört zu den zentralen europäischen Güterverkehrsachsen.
Mit mehr als 250 Zügen pro Tag ist die Rheintalbahn eine der am stärksten be-
fahrenen Schienenverbindungen Deutschlands. Um die Kapazitäten der bereits
heute überlasteten Strecke zu erhöhen und für die prognostizierten Zunahme des
Schienengüterverkehrs gerüstet zu sein, aber auch um Transport- und im Perso-
nenverkehr Reisezeiten zu verkürzen und Verbesserungen im Nah- und Regio-
nalverkehr umsetzen zu können, soll die Rheintalbahn von zwei auf vier Gleise
ausgebaut werden.
Mit dem hohen Güterverkehrsaufkommen geht allerdings auch eine besonders
hohe Lärmbelastung für die Menschen entlang der Rheintalbahn einher. Daher
setzen sich eine Reihe von Bürgerinitiativen aus der Region für einen besseren
Lärmschutz an der Rheintalbahn ein und haben Vorschläge formuliert, wie der
Ausbau der Rheintalbahn menschenfreundlicher gestaltet werden kann.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Engagement der Bür-
gerinitiativen und unterstützt das Ziel eines menschenfreundlichen und umwelt-
gerechten Ausbaus der Rheintalbahn. Dem Gesundheitsschutz der Menschen
muss durch weitreichende Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen werden.
Nur durch ein hohes Lärmschutzniveau kann die für den Ausbau der Rheintal-
bahn notwendige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger entlang der Strecke er-
reicht werden und der bereits im Jahr 1987 begonnene Ausbau der Rheintalbahn
möglichst zeitnah zu einem Abschluss gebracht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schienengüterverkehr

auf der Rheintalbahn bis zum Jahr 2030 entwickeln, und mit wie vielen
durchschnittlich pro Tag auf der Rheintalbahn verkehrenden Güterzügen
rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2025 und 2030?

2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Ver-
bandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein vom 26. Fe-
bruar 2015, durch Verringerung der Ausbaugeschwindigkeit von 250 km/h auf
230 km/h Kosten beim Ausbau des Schienennetzes einzusparen, und gibt es
hierzu Berechnungen für die Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Karls-
ruhe–Basel, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung eines integrierten
Taktfahrplanes?

Drucksache 18/4878 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der Aus-
bau der Rheintalbahn auf eine Maximalgeschwindigkeit von 200 km/h (an-
statt 250 km/h) auf die Kosten des Ausbaus sowie den Betrieb der Strecke?

4. Inwieweit unterstützt und fördert die Bundesregierung grundsätzlich die Ein-
richtung separater Güterzugtrassen, und welche Bedeutung misst sie diesen
bei der Planung der ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu?

5. Mit welchem Abschlussjahr und welchen Gesamtkosten rechnet die Bun-
desregierung bei der ABS/NBS Karlsruhe–Basel?

6. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Fertigstel-
lung der ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu beschleunigen?

7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den
letzten fünf Jahren jeweils pro Jahr in den Aus- und Neubau der Rheintal-
bahn investiert wurde?

8. Welche Summe müsste der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung jähr-
lich ab dem 1. Januar 2015 im Durchschnitt bereitstellen, damit die ABS/
NBS Karlsruhe–Basel bis zum Jahr 2030 abgeschlossen werden kann?

9. Inwieweit unterstützt und fördert die Bundesregierung das Vorhaben, mit
aktiven Lärmschutzmaßnahmen den Lärmschutz an der Bestandstrasse zu
verbessern, und welche Lärmreduzierung ist hierdurch möglich?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der sogenannten
Herrenknecht-Variante, einer Troglösung für die autobahnparallele Trasse,
unter bahnbetrieblichen und finanziellen Gesichtspunkten?

11. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Trassenpreise der
Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) gestaltet, damit wie auf Bun-
destagsdrucksache 17/12143, Antwort zu den Fragen 14 bis 16 angekündigt,
kein Anreiz für Güterzüge besteht, die Altstrecke zu nutzen?

12. Welche Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Höhe von Bundesländern
mitfinanziert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Entwicklungen in Deutschland
13. Wie begründet die Bundesregierung ihre getätigte Aussage, wonach sie das

im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ziel einer
Umrüstung von 50 Prozent aller Güterwagen auf „leise“ Bremsen bis zum
Jahr 2016 „weiterhin für realistisch“ hält, obwohl der Anteil umgerüsteter
Wagen vom 4. Dezember 2013 bis zum 12. März 2015 lediglich von 9,5 auf
14 Prozent gestiegen ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/4402)?

14. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag fest-
gelegten Lärmschutzziele zwar für realistisch hält, aber dennoch eine Rechts-
grundlage für ordnungspolitische Eingriffe vorbereitet (Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4402)?

15. Welcher genaue Zeitpunkt ist mit der Aussage der Bundesregierung, „eine
gesetzliche Regelung, die den Festlegungen des Koalitionsvertrages ent-
spricht, wird zu gegebener Zeit vorgestellt“, in Bezug auf die Veröffent-
lichung des Entwurfs der Regelung für ein Verbot lauter Güterzüge gemeint
(siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/4402)?

16. Inwieweit hält die Bundesregierung die finanziellen Anreize zur Umrüstung
auf „leisere“ LL-Sohlen für ausreichend, um das Ziel einer Halbierung des

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4878
Schienenlärms bis zum Jahr 2020 zu erreichen (diese Frage wurde auf Bun-
destagsdrucksache 18/4402 nicht beantwortet)?

17. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass im ersten Förderjahr mit
dem lärmabhängigen Trassenentgelt ein Betrag von 3,7 Mio. Euro generiert
(Malus), aber nur 40 000 Euro für die Förderung der Umrüstung zur Verfü-
gung gestellt wurde (Bonus; siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4402), und welche Schluss-
folgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

Entwicklungen auf europäischer Ebene
18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Beteiligung der

Europäischen Union (EU) am weiteren Ausbau der Rheintalbahn sowie
weiterer Lärmschutzmaßnahmen an der Rheintalbahn?

19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um auf europä-
ischer Ebene an Mittel für den ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu gelangen?

20. Welche konkreten Maßnahmen sollen durch die bei der Europäischen Kom-
mission im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) beantragten För-
dermittel für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel in Höhe von 424 671 005 Euro
umgesetzt werden?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung Mittel der Investitionsoffensive der Eu-
ropäischen Kommission für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel beantragt, und
welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus der dort vorge-
sehenen Umwidmung von CEF-Mitteln (Aufhebung der Bindung der Mittel
an Schienenprojekte)?

22. Bis wann sollen die einzelnen Bauabschnitte der ABS/NBS Karlsruhe–Ba-
sel Baureife erlangen, und welche Auswirkungen wird dies auf mögliche
Ko-Finanzierungsmittel der Europäischen Union haben?

23. Welche Auswirkungen wird das Verbot lauter Güterwagen in der Schweiz
ab dem Jahr 2020 aus Sicht der Bundesregierung auf den grenzüberschrei-
tenden Schienenverkehr und die Rheintalbahn haben?

24. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf das ab dem 1. März
2014 in Kraft getretene schweizerische geänderte Bundesgesetz über die
Lärmsanierung der Eisenbahnen und die Einführung neuer Lärmgrenzwerte
für Güterwagen, nach dem ab dem Jahr 2020 Fahrten mit „lauten“ Güter-
wagen auf dem Schweizer Bahnnetz verboten sind?

25. Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der CEF
eine zum Bundesprogramm zur Förderung der Umrüstung auf „leise“ Brem-
sen zusätzliche Förderung erreicht werden, so dass sich die Förderung ins-
gesamt auf mehr als 50 Prozent der Umrüstungskosten belaufen kann?

26. Inwieweit kann die CEF auch für die betriebsbedingten Mehrkosten der
„leisen“ Bremsen aufkommen?

27. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Güterwagen der
Deutschen Bahn AG und andere Güterbahnwagons innerhalb der EU auf die
leiseren LL- bzw. K-Sohlen umgestellt sein, und welche Auswirkungen hat
dies auf die Inbetriebnahme und die Lärmberechnungen des dritten und
vierten Gleises der Rheintalbahn?

28. Durch welche Programme und in welcher finanziellen Höhe beteiligte sich
die EU seit dem Jahr 2005 am Ausbau der Rheintalbahn (bitte nach Jahren
und Verwendungszweck aufschlüsseln)?

Drucksache 18/4878 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
29. In welcher Höhe wurden EU-Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2005 für Lärmschutzmaßnahmen an der Rheintalbahn ausgegeben
(bitte nach Jahren und Verwendungszweck aufschlüsseln)?

Tunnel Offenburg
30. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Beschluss des Pro-

jektbeirats am 14. Juli 2014 zur Trassenführung in Offenburg unternommen,
und für wann ist eine Bereitstellung der für die nächsten Schritte erforder-
lichen Planungsmittel vorgesehen?

31. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme des Offen-
burger Tunnels, und welche Maßnahmen sind bis dahin geplant, um die An-
wohner an der Bestandstrasse vor Lärm zu schützen?

Strecke Offenburg–Riegel
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Voten vom Re-

gionalverband Südlicher Oberrhein (26. Februar 2015), Ortenauer Kreistag
(3. März 2015) und Emmendinger Kreistag (9. März 2015) zur Trassenfüh-
rung für den Neubauabschnitt Offenburg–Riegel?

33. Ist die Bundesregierung bereit, das Planungsziel einer autobahnparallelen
Güterumfahrung im Abschnitt Offenburg–Riegel im Bundesverkehrswege-
plan festzuschreiben?
Falls nein, warum nicht?

34. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben, ein Logistikleis-
tungszentrum in Lahr einzurichten?

35. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Umfrage der IHK
Südlicher Oberrhein bei betroffenen Unternehmen zwischen Offenburg und
Riegel, und welche Bedeutung misst sie den wirtschafts- und standortpoli-
tischen Faktoren bei der Trassenwahl zu?

36. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbindung des Offenburger
Tunnels an die Antragsstraße oder an die autobahnparallele Trasse kos-
tengünstiger, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
Anbindung des Offenburger Tunnels an die Antragsstraße bzw. an die auto-
bahnparallele Trasse?

Strecke Müllheim–Auggen
37. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Beste Lösung/Optimierte

Kernforderung 6“ des Bürger-Bündnisses Bahn Markgräflerland?
38. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Realisierung der Kernforde-

rung 6 im Projektbeirat?
39. Welche Zugkapazitäten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der An-

tragsplanung der Deutschen Bahn AG sowie der „besten Lösung“ zugrunde,
und welche Lärmentwicklung ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den beiden Planungen zu erwarten?

40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkung der „bes-
ten Lösung“ auf die Kapazitäten des Katzenbergtunnels bei der Durchfahrt
von Güterzügen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
sie daraus?

41. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten rechnet die
Bundesregierung auf dem Abschnitt Müllheim–Auggen für die Jahre 2015
bis 2030 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4878
42. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten durch den Kat-
zenbergtunnel rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2015 bis 2030
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Strecke Graben-Neudorf–Karlsruhe
43. Welche Überlegungen und Pläne gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-

rung zur Trassenführung für den geplanten viergleisigen Ausbau zwischen
Graben-Neudorf und Karlsruhe?

44. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Bauvorplanung und Aus-
sagen über eine konkrete mögliche Lage der zusätzlichen Gleise?

45. Wie soll die Region nach Kenntnis der Bundesregierung in die planerischen
Überlegungen einbezogen werden?

Berlin, den 6. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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