BT-Drucksache 18/4772

Multinationale Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark

Vom 28. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4772
18. Wahlperiode 28.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Christine
Buchholz, Roland Claus, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.

Multinationale Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark

Die Bundeswehr unterhält in der Altmark ein Gefechtsübungszentrum Heer
(GefÜbZH). Das Gefechtsübungszentrum ist „die zentrale Ausbildungseinrich-
tung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbil-
dung von Verbänden und Einheiten aller Truppengattungen des Heeres sowie
MilOrgBer in Einsatz- bzw. Gefechtsgliederung für landbasierte Operationen
verbundener Kräfte“ (vgl. www.deutschesheer.de, militärischer Organisations-
bereich – MilOrgBer). Das Gefechtsübungszentrum bildet nach eigenen An-
gaben auch multinational sowie auch Truppenteile anderer NATO-Partner
(NATO – Organisation des Nordatlantikvertrages) oder befreundeter Staaten aus
(ebd.).
Teil des Truppenübungsgeländes sind Areale mit Dorf- und Stadtkulissen, die
realen Einsatzgebieten nachempfunden sein sollen. Derzeit entsteht die
„Kampfübungsstadt Schnöggersburg“, ein Übungsareal mit über 500 Gebäuden,
Hochhäusern, Straßen, Kanalisation, Industriegebiet, U-Bahn-Tunneln und
einem über 20 Meter breiten Fluss sowie einem Waldgebiet. In diesem rund
sechs Quadratkilometer großen Gelände sollen ab dem Jahr 2015 „mit typischen
urbanen Umweltbedingungen Gefechtsverbände mit bis zu 1.500 Soldaten trai-
nieren“ (www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/public_
relations/themen_im_fokus/guez/index.php.) Die technische und logistische
Betreuung des Gefechtsübungszentrums erfolgt durch die „Rheinmetall Dienst-
leistungszentrum Altmark GmbH“ im Auftrag des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde, bzw. wann wird die Kampfübungsstadt Schnöggersburg zum

ersten Mal für eine militärische bzw. polizeiliche oder andere Übung genutzt?
2. Welche Nationen haben seit dem Jahr 2005 das Gefechtsübungszentrum Heer

zu militärischen oder bzw. und polizeilichen oder anderen Übungszwecken
genutzt, und darunter befanden sich
a) welche NATO-Mitglieder (bitte nach Jahr, Anzahl der jeweils teilgenom-

menen Soldatinnen und Soldaten sowie ggf. erzielte Einnahmen auf-
schlüsseln),

Drucksache 18/4772 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) welche „befreundeten Staaten“ (bitte nach Jahr, Anzahl der jeweils teilge-
nommenen Soldatinnen und Soldaten sowie ggf. erzielte Einnahmen auf-
schlüsseln)?

c) Wer hat jeweils mit welchen Beträgen die Kosten getragen (bitte zuord-
nen), und

d) durch wen (siehe Fragen 2a und 2b) wurde die Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon wann für Übungszwecke genutzt?

3. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggers-
burg oder Teile davon) auch zur Erprobung von Prototypen von Rüstungsgü-
tern genutzt, und wenn ja,
a) welche konkreten Rüstungsgüter wurden durch welche Unternehmen bzw.

die Bundeswehr seit dem Jahr 2005 erprobt (bitte differenziert aufschlüs-
seln), und

b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2005 in diesem
Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen)?

4. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggers-
burg oder Teile davon) auch zur Präsentation von deutschen Rüstungspro-
dukten vor ausländischen Interessenten genutzt, und wenn ja,
a) welche konkreten Rüstungsgüter wurden durch welche Unternehmen bzw.

der Bundeswehr bzw. welchen entsprechenden Agenturen wem (Perso-
nen, Länder etc.) vorgeführt, und

b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2005 in diesem
Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen)?

5. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggers-
burg oder Teile davon) auch von privaten Anbietern von Sicherheitsdienst-
leistungen genutzt, und wenn ja,
a) von welchen Firmen (bitte ab dem Jahr 2001 angeben und Zweck bzw. Be-

zeichnung der Übung), und
b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2001 in diesem

Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen und bitte Art der
Einnahmen und Kosten angeben), und

c) in welcher Weise sind Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang
mit dieser Nutzung eingebunden bzw. aktiv?

6. Wie hoch sind die durch das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampf-
übungsstadt Schnöggersburg oder Teile davon) erzielten Gesamteinnahmen
seit dem Jahr 2001 (bitte unter Aufstellung der Einnahmen pro Jahr), und
welchem Zweck werden diese zugeführt?

7. Welche Einnahmen entstehen der Gemeinde nach Kenntnis der Bundesregie-
rung durch den Betrieb des Gefechtsübungszentrums Heer (inkl. Kampf-
übungsstadt Schnöggersburg oder Teile davon), in der das Areal liegt (wenn
möglich, jeweils unter Angabe der Höhe)?

8. Gibt es für die betreffende Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen durch den
Betrieb des Gefechtsübungszentrums Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnög-
gersburg oder Teile davon) durch die „Rheinmetall Dienstleistungszentrum
Altmark GmbH“, und falls ja, wie hoch sind diese nach Kenntnis der Bundes-
regierung?

9. Ist es vorgesehen, dass private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen das
Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggersburg
oder Teile davon) nutzen können, und welche Regelungen gibt es in diesem
Zusammenhang (ggf. bitte unter Angabe der genauen Quellen, woher welche
Regelungen stammen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4772
10. Welche Teilstreitkräfte kommen als Nutzer des Gefechtsübungszentrums
Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggersburg) infrage, und welche kon-
kreten Großwaffensysteme sollen hierbei üblicherweise zum Einsatz kom-
men?

11. Hat das Areal nach Kenntnis der Bundesregierung die technischen Voraus-
setzungen, den Einsatz von bewaffneten (bewaffnungsfähigen) Drohnen zu
üben, und sind solche Übungen erfolgt bzw. in Zukunft vorgesehen?

12. Welche Finanzierungskosten waren für den Ausbau des Gefechtsübungs-
zentrums Heer im Hinblick auf die Kampfübungsstadt Schnöggersburg vor
Baubeginn ursprünglich vorgesehen, und für welche Areale, Abschnitte und
Übungseinheiten sind etwaige Kostensteigerungen entstanden, und worauf
sind diese im Einzelnen konkret zurückzuführen?

13. Ist das Gefechtsübungszentrum Heer baugleich mit dem Gefechtsübungs-
zentrum für Russland, für das eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden war,
und wenn nicht, worin bestehen die Unterschiede?

14. Für welche weiteren Länder hat die Bundesregierung bislang eine Ausfuhr-
genehmigung für ein Gefechtsübungszentrum erteilt (bitte unter Angabe des
Jahres, des Wertes und der Angabe, wann nach Kenntnis der Bundesregie-
rung das Gefechtsübungszentrum in Betrieb genommen wurde)?

15. Welche Trainings hat die Bundeswehr im Zusammenhang mit der Ausfuhr
von Gefechtsübungszentren im Empfängerland durchgeführt (bitte nach
Land, Jahr und Zahl der entsendeten Personen aufschlüsseln)?

16. Welche Ausfuhrgenehmigungen für welche Kriegswaffen und sonstige Rüs-
tungsgüter wurden im Zusammenhang mit dem Export von Gefechtsübungs-
zentren jeweils erteilt (bitte nach Land, Jahr und Wert aufschlüsseln)?

Berlin, den 27. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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