BT-Drucksache 18/4709

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/3994, 18/4708 - Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4709
18. Wahlperiode 22.04.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich
Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, einerseits den Anlegern künftig den Zugang
zu mehr und besseren Informationen zu Finanzprodukten des „Grauen Kapital-
markts“ zu gewähren und andererseits die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter
und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für
den Bund, die Länder und die Kommunen.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen für Bürgerinnen und Bürger. Sofern
Einzelpersonen in ihrer wirtschaftlichen Funktion betroffen sind, wurden die Mel-
depflichten als Pflichten der Wirtschaft erfasst, da das Handeln der Personen als
Vertreter der Wirtschaft im Vordergrund steht.
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Insgesamt beträgt der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft 65,5 Mio. Euro. Davon
entfallen auf zusätzliche Informationspflichten 13,4 Mio. Euro.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4709 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Kosten für die Verwaltung entstehen im Wesentlichen aus der Überprüfung von Be-
scheinigungen und der Einhaltung von bestimmten Vorgaben. Insgesamt beträgt der
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung 8,6 Mio. Euro, berechnet nach einem stan-
dardisierten Modell.

Weitere Kosten
Im Rahmen der Finanzierung der Bundesanstalt können den über die Umlage zur
Finanzierung herangezogenen Unternehmen der Finanzbranche zusätzliche Kosten
entstehen, um den Verbraucherschutz zu verbessern.
Anderen Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mittelständischen Unternehmen,
die nicht der Finanzbranche angehören, und sozialen Sicherungssystemen, entstehen
keine zusätzlichen Kosten.
Anbieter von Vermögensanlagen, die künftig prospektpflichtig werden, entstehen
zusätzliche Kosten. Ebenso entstehen denjenigen Anbietern, die länger als ein Jahr
Vermögensanlagen anbieten, zusätzliche Kosten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 22. April 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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