BT-Drucksache 18/467

Stärkung der gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus

Vom 10. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/467
18. Wahlperiode 10.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn,
Dr. Rosemarie Hein, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Kersten Steinke, Frank Tempel, Katrin Werner, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Stärkung der gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist unter anderem die Stär-
kung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vereinbart. Dazu soll auch die
Verstetigung zivilgesellschaftlicher Programme und die Aufstockung der Haus-
haltsmittel gehören. Die Verstetigung der Förderung und die Bereitstellung
höherer Projektmittel ist ein wichtiges Anliegen, das seitens der Fragesteller
schon seit langem gefordert wird.
Im Koalitionsvertrag werden aber weder Zeitrahmen noch konkrete Zahlen
genannt. Die Fragesteller halten es für erforderlich, die Mittel mindestens zu
verdoppeln und diese Verdoppelung bereits für das Jahr 2014 vorzunehmen.
Etwaige Stärkungen staatlicher Akteure bzw. der Bundeszentrale für politische
Bildung dürfen nicht zu Lasten einer Verdoppelung der Haushaltsmittel für die
Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gehen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau will die Bundesregierung der Ankündigung im Koalitionsvertrag,

die Bekämpfung des Rechtsextremismus strategisch, strukturell und materi-
ell zu verstärken, nachkommen (bitte soweit wie möglich Absichten und
Zeitpläne angeben)?

2. Was genau versteht die Bundesregierung unter einer „Bündelung“ der „Ex-
tremismusprävention“?
Sollen die verschiedenen Programme in diesem Bereich zusammengefasst
werden, und/oder will die Bundesregierung die Verantwortung für die Prä-
ventionsprogramme an einer Stelle bündeln, und wenn ja, an welcher?

3. Will die Bundesregierung die Präventionsprogramme weiterhin unter dem
Stichwort „Extremismus“ führen und damit eine begriffliche Gleichsetzung
unterschiedlicher Phänomene fortführen, oder will sie hier zu einer neuen
Schwerpunktsetzung kommen, und wie soll diese aussehen?

4. Was genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „verstetigen“,
und ist dies synonym zu verstehen mit der Ankündigung, die bestehenden
Programme würden „langfristig finanziell sichergestellt“?

Drucksache 18/467 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Was genau bedeutet „Langfristigkeit“ in diesem Zusammenhang?
b) Inwiefern ist beabsichtigt, auch solche Programme langfristig finanziell

sicherzustellen, die erst noch beginnen, und welche Konditionen sind
hierfür vorgesehen?

5. Will die Bundesregierung die bestehenden Programme in ihrer inhaltlichen
Konzeption fortführen, und wenn es zu Neukonzeptionierungen kommen
soll, bis wann will die Bundesregierung diese erarbeitet haben?
a) Will die Bundesregierung das Programm „Toleranz fördern – Demokra-

tie stärken“ fortführen oder in ähnlicher Form neu auflegen?
b) Will die Bundesregierung das Programm „Initiative Demokratie Stär-

ken“ fortführen oder in ähnlicher Form neu auflegen?
c) Will die Bundesregierung das Programm „Zusammenhalt durch Teil-

habe“ fortführen oder in ähnlicher Form neu auflegen?
6. Inwiefern sollen jene Programme, die in die Zuständigkeit des Bundes fal-

len, „weiterentwickelt“ werden, und welche Programme sind dies im Ein-
zelnen?

7. Plant die Bundesregierung bei der zukünftigen Gestaltung der Präventions-
programme eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer, und hat es dazu
bereits Gespräche mit den Ländern gegeben, bzw. sind solche Gespräche
geplant?

8. Wie will die Bundesregierung ihrer Ankündigung, die Haushaltsmittel für
die Programme aufzustocken, nachkommen?
a) Welchen Ansatz will die Bundesregierung im Haushalt 2014 anstreben

(bitte nach jeweiligen Ressorts getrennt darstellen und Vergleichszahlen
für das Jahr 2013 angeben)?

b) Inwiefern soll es in den Folgejahren weitere Steigerungen geben, und
welche Mittel sind jeweils vorgesehen?

c) Beschränkt sich die Absicht, die Haushaltsmittel aufzustocken, auf Pro-
jekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, und wenn nein, inwiefern
sollen sie auch hinsichtlich des Djihadismus und des sogenannten Links-
extremismus aufgestockt werden?

9. Wie soll sich künftig der Umgang mit der sogenannten Extremismusklausel
gestalten?
Wird es hier zu einer einheitlichen Handhabung kommen, oder wird es bei
der Anwendung dieser Klausel zu Unterschieden zwischen den einzelnen
Programmen kommen?

10. Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um der
angekündigten „Stärkung von Forschung und politischer Bildung“ nach-
zukommen, und inwiefern ist dabei auch an die politische Bildung durch
zivilgesellschaftliche Akteure gedacht?
a) Wie soll diese Stärkung konkret aussehen, welche gesetzgeberischen,

strukturellen, materiellen usw. Maßnahmen sind dabei avisiert, und bis
wann sollen sie umgesetzt werden?

b) Inwiefern soll die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung ge-
stärkt werden, und in welcher Höhe sollen ihr künftig Haushaltsmittel
zufließen (bitte Vergleichszahlen für das Jahr 2013 angeben)?
Soll die Erhöhung zweckgebunden für Bildungsarbeit gegen Rechts-
extremismus sein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/467
11. Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den
„Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus“ zu einer ressortübergrei-
fenden Gesamtstrategie zu entwickeln?

Berlin, den 7. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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