BT-Drucksache 18/4664

Arbeitsweise und Unterstützung des Sprecherrates des Bundesfreiwilligendienstes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, und Jugend und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Vom 14. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4664
18. Wahlperiode 14.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Harald
Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsweise und Unterstützung des Sprecherrates des Bundesfreiwilligen-
dienstes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, und Jugend
und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) ist festgeschrieben, dass
die Freiwilligen im Rahmen des Freiwilligendienstes eine eigene Interessenver-
tretung wählen dürfen. In § 10, Beteiligung der Freiwilligen, heißt es: „Die Frei-
willigen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den
Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde ver-
treten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt
die Einzelheiten zum Wahlverfahren durch Rechtsverordnung, die nicht der Zu-
stimmung des Bundesrates bedarf.“ Gemäß § 15 BFDG ist diese Interessenver-
tretung auch Mitglied in dem Beirat zum Bundesfreiwilligendienst. Ferner ist
auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes zu lesen: „Die weiteren Aufgaben
und Funktionen der Sprecherinnen und Sprecher werden gemeinsam mit den
Akteuren des Bundesfreiwilligendienstes erarbeitet und abgestimmt. Erfahrun-
gen und Kenntnisse aus den Jugendfreiwilligendiensten FSJ [Freiwilliges Sozia-
les Jahr] und FÖJ [Freiwilliges Ökologisches Jahr] sowie weiteren Freiwilligen-
diensten werden dabei ebenso einfließen wie auch Anregungen und Wünsche
der Freiwilligen“ (www.bundesfreiwilligendienst.de/
der-bundesfreiwilligendienst/bundessprecherinnen.html).
Inzwischen wurde das zweite Mal ein solcher Sprecherrat gewählt und der neue
Sprecherrat hat bereits seine Arbeit aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zu welchem Zweck hat das BFDG eine solche Interessenvertretung in ihrem

Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/4803 vorgesehen?
2. Wie definiert die Bundesregierung hier „Interessenvertretung“?

Welche Aufgaben und Kompetenzen werden dieser Institution eingeräumt?
Was wäre aus Sicht der Bundesregierung notwendig, damit der Sprecherrat
Aufgaben als Interessenvertretung wahrnehmen kann?

3. Inwiefern unterscheiden sich die Sprecherräte des Bundesfreiwilligen-
dienstes, des FSJ und des FÖJ in der Struktur, Organisation und Unterstüt-
zung?

4. Wie wurde der Bundessprecherrat für welchen Zeitraum gewählt?

Drucksache 18/4664 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie war die Beteiligung an der Wahl zum Bundessprecherrat (bitte nach ab-
soluten und prozentualen Zahlen sowie nach Bundesländern und Alter der
Wählenden aufschlüsseln)?

5. Wie viele Treffen des Bundessprecherrats haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit der Wahl stattgefunden?
In welchen Zeitintervallen sollte nach Auffassung der Bundesregierung der
Bundessprecherrat tagen?
Wie ist die Freistellung geregelt?

6. Inwiefern kann der Bundessprecherrat autonom agieren, bzw. inwiefern ist er
an welche Weisungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) gebunden?

7. In welchem Umfang erhält der Bundessprecherrat logistische und finanzielle
Unterstützung seitens des BMFSFJ oder des BAFzA für die Arbeitsfähigkeit
(z. B. Übernahme bzw. Bezuschussung von Reisekosten)?

8. Stellt das BMFSFJ dem Sprecherrat ein Büro im BMFSFJ zur Verfügung?
Wenn nein, warum nicht?

9. Wie gestaltet sich der Informationsaustausch zwischen dem Bundessprecher-
rat und dem BMFSFJ sowie dem BAFzA?
Werden die Sprecherinnen und Sprecher über aktuelle Entwicklungen im
Bundesfreiwilligendienst vom BMFSFJ informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Sprecherinnen und Sprecher zu Zentralstellentreffen eingeladen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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