BT-Drucksache 18/4607

Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Vom 13. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4607
18. Wahlperiode 13.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost,
Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.

Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit

Eine der Kernaufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist die Prüfung
der Einhaltung der Zahlung von Branchenmindestlöhnen. Hiervon sind etwa
4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betroffen.
Die Ermittlungsarbeit des Zolls erstreckt sich dabei auf zeitintensive Prüfungen
von Geschäftsunterlagen sowie die Auswertung komplexen Datenmaterials. Für
diesen umfangreichen Aufgabenzuwachs genehmigte der Deutsche Bundestag
der FKS insgesamt 1 600 zusätzliche Planstellen für die fachliche Verstärkung
der Mindestlohnkontrollen einschließlich der daraus resultierenden Verwal-
tungsaufgaben. In diesem Zusammenhang erfolgte mit der Verteilung der
zusätzlichen 1 600 Planstellen auf die insgesamt 42 Hauptzollämter im Bundes-
gebiet eine Neuberechnung des Ressourceneinsatzes im Arbeitsbereich der FKS
der jeweiligen Hauptzollämter. Zur Berechnung des künftigen Personaleinsatzes
in den einzelnen Arbeitsbereichen der FKS wurden vom Bundesministerium der
Finanzen (BMF) unter anderem die Fläche, die Bevölkerung, das Bruttoinlands-
produkt, die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter sowie die er-
mittelten Schadenssummen des Bezirks eines Hauptzollamtes als Indikatoren
vorgegeben (Erlass vom 26. Mai 2014 – III A 5 – O 1075/14/10001:003, Dok.:
2014/0397382, – KLP-Auftakterlass/GZ III A 5 – O 1000/14/10118:001 und
GZ III A 6 – SV 3020/08/10006:001, Dok.: 2014/0629545). Die Indikatoren
werden mit unterschiedlichen prozentualen Wertigkeiten berücksichtigt.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert (http://bit.ly/1CTGXMD),
dass bei der aktuellen Verteilungsberechnung Qualitätsgesichtspunkte außer
Acht blieben. Vielmehr begünstige beispielsweise die Berechnung des Personal-
ansatzes anhand des Bruttoinlandsproduktes vorrangig wirtschaftsstarke Regio-
nen, bei denen Großunternehmen, Banken- oder Versicherungsgesellschaften
angesiedelt sind. Das Risiko einer Unterschreitung der Mindestlohnuntergrenze
fiele hier jedoch weitaus geringer aus. Wirtschaftsschwächere Regionen, in
denen ein höheres Risiko bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz besteht,
würden bei dieser Berechnungsmethode mit deutlich weniger Kontrolleuren
vernachlässigt. Die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse in weiten Teilen
der neuen Bundesländer blieben unberücksichtigt.
Eine transparente und arbeitswissenschaftliche Darstellung zur Auswahl und
Festlegung der Gewichtung der vorgenannten Indikatoren liegt bislang nicht
vor.

Drucksache 18/4607 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Berechnung der Verteilung der zusätzlichen Planstellen für die Zoll-

verwaltung zur Kontrolle des Mindestlohns aufgrund der fachlichen Indika-
toren (Erlass vom 26. Mai 2014 – III A 5 – O 1075/14/10001:003, Dok.:
2014/0397382, – KLP-Auftakterlass/GZ III A 5 – O 1000/14/10118:001
und GZ III A 6 – SV 3020/08/10006:001, Dok.: 2014/0629545, S. 2, Ab-
schnitt I) aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und sind die gewählten
Gewichtungen gerechtfertigt (bitte begründen)?

2. Welche Änderungen bei der Gewichtung der Indikatoren zur Verteilung der
Planstellen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
20 Jahren, und wie sind die Änderungen begründet (bitte nach Änderungs-
jahren aufschlüsseln)?

3. Welche der auf Seite 9 des Forschungsberichts „Wirksamkeit der Bekämp-
fung der Schwarzarbeit durch die ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘ “ des
BMF aus dem Jahr 2005 aufgeführten Fallzahlen-, Ergebnis- und Verhaltens-
indikatoren wurden bei der aktuellen Verteilung der Planstellen berücksich-
tigt, und welche nicht (bitte nach Indikatoren aufschlüsseln und jeweils be-
gründen)?

4. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für die konkrete Ge-
wichtung der einzelnen Indikatoren entschieden (bitte einzeln begründen)?

5. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Brutto-
inlandsprodukt und der Zahlung von Mindestlöhnen beziehungsweise dem
Umfang von Schwarzarbeit?

6. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, das
Bruttoinlandsprodukt als gewichtigen Indikator in die Berechnung der Ver-
teilung des Personals aufzunehmen?

7. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung gegen eine stärkere Ge-
wichtung der konkreten Situation vor Ort (Zahl der Beschäftigten und Be-
triebe der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG –
aufgelisteten Branchen, allgemeine Arbeitsmarktsituation der Bundeslän-
der sowie Landkreise) entschieden?

8. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, künftig bei der Verteilung
der zusätzlichen Planstellen den Indikator „Menge der Betriebe“ der in § 2a
SchwarzArbG aufgelisteten Branchen oder den Indikator „Schadenssum-
men“ stärker zu gewichten bzw. die Zahl der in diesen Branchen Beschäf-
tigten oder die allgemeine Arbeitsmarktsituation zusätzlich in die Berech-
nung aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche wissenschaftlichen Studien, Erkenntnisse oder Untersuchungen zur
Auswahl und Festlegung der Gewichtung der Indikatoren liegen der Bun-
desregierung vor, und welche wurden bei der Festlegung der Verteilung der
Planstellen berücksichtigt?

10. Wie viele Kontrolleure stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in den einzelnen Hauptzollamtsbezirken für die Kontrolle der Arbeitgeber
zur Verfügung, und wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen dieser Zahl
an Kontrolleuren jeweils gegenüber (bitte jeweils die Zahl oder den Anteil
der Betriebe in den in § 2a SchwarzArbG aufgelisteten Branchen mit ange-
ben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4607
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Aussagen der
Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, dass sie bereits heute an der
Kapazitätsgrenze arbeite und mindestens 2 500 zusätzliche Beschäftigte
benötige, um den zu erwartenden Mehraufwand leisten zu können (http://
bit.ly/1CTJWoc)?

12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage?

Berlin, den 13. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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