BT-Drucksache 18/4459

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/3990, 18/4455 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

Vom 25. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4459
18. Wahlperiode 25.03.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18 99 18 4455

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe
für die Benutzung von Bundesfernstraßen

Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann Bettina Hagedorn Roland Claus
und Sven-Christian Kindler

Mit der Einführung der Infrastrukturabgabe sollen die Nutzerfinanzierung ausgewei-
tet und eine gerechte Beteiligung aller Nutzer an der Finanzierung des deutschen
Bundesfernstraßennetzes herbeigeführt werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beschlossenen Än-
derungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
Die Gesamteinnahmen (brutto) aus der Infrastrukturabgabe werden mit rund
3,7 Mrd. Euro prognostiziert, wobei rund 3 Mrd. Euro auf im Inland zugelassene
Fahrzeuge und rund 700 Mio. Euro auf nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge ent-
fallen.

Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe flie-
ßen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang
dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von Haltern von nicht in der Bun-
desrepublik Deutschland zugelassenen abgabepflichtigen Fahrzeugen vereinnahm-
ten Mittel fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur
des Bundes.

Drucksache 18/4459 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Halter von im Inland zugelassenen Pkw oder Wohnmobilen müssen künftig eine Inf-
rastrukturabgabe entrichten, die sich nach den spezifischen Fahrzeugeigenschaften
bemisst. Der entsprechende Bescheid wird für bereits zugelassene Fahrzeuge auto-
matisch durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugestellt. Bei Neuzulassung eines abga-
bepflichtigen Fahrzeugs muss bei der nach Landesrecht für die Kraftfahrzeugzulas-
sung zuständigen Behörde – analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer –
eine Ermächtigung zum Einzug der Infrastrukturabgabe erteilt werden.

Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohn-
mobilen sind zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig. Sie können zwi-
schen einer Jahresvignette, deren Preis sich nach den spezifischen Fahrzeugeigen-
schaften bemisst, und einer gestaffelten Zweimonats- bzw. Zehntagesvignette wäh-
len. Der Erwerb ist im Internet und an Einbuchungsstellen, z. B. an Tankstellen,
möglich. Hierfür müssen die Nutzer ihr Fahrzeugkennzeichen sowie beim Erwerb
von Jahresvignetten die erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs angeben.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Unternehmen müssen für ihre abgabepflichtigen Fahrzeuge ebenfalls eine Infra-
strukturabgabe entrichten. Der Erfüllungsaufwand bestimmt sich analog wie für
Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt sind die Bürokratiekosten für die Wirtschaft als
gering einzuschätzen.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entsteht beim Bundesamt für Güterverkehr
(BAG), beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie in geringem Umfang bei den nach
Landesrecht für die Zulassung zuständigen Behörden.

Die beim BAG anfallenden Kosten für die Implementierung der erforderlichen Kon-
trolleinrichtungen belaufen sich auf insgesamt rund 40,3 Mio. Euro in den Jahren
2015 und 2016. Die laufenden jährlichen Kosten für den Betrieb des Kontrollsystems
sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen 307 Personalstellen betragen
insgesamt rund 34,4 Mio. Euro.

Die beim KBA anfallenden Kosten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen
für die Erhebung der Infrastrukturabgabe belaufen sich auf rund 10 Mio. Euro in den
Jahren 2015 und 2016 (einmalige Implementierungskosten) sowie auf rund 6,5 Mio.
Euro jährlich (Betriebs- und Personalkosten). Insgesamt erfordert die neue Aufgabe
84 zusätzliche Stellen beim KBA. Die Errichtung und der Betrieb des Systems zur
Erhebung der Infrastrukturabgabe soll einem privaten Betreiber übertragen werden.
Die Vergütung wird auf rund 321 Mio. Euro für die Errichtung (einmalig) und rund
161,1 Mio. Euro pro Jahr für den Betrieb prognostiziert.

Für Außendiensttätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung entsteht ein zusätzlicher
Personalbedarf bei den Bundesfinanzbehörden von voraussichtlich 129 Vollzeit-
äquivalenten. Der hierdurch bei den Bundesfinanzbehörden entstehende Erfüllungs-
aufwand beläuft sich auf rund 12 Mio. Euro pro Jahr.

Der Bundeshaushalt wird im Ergebnis nicht belastet. Die Systemkosten werden aus
den Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe finanziert. Daneben ergeben sich Buß-
geldeinnahmen und Einnahmen aus der Nacherhebung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4459
Für Länder und Gemeinden entstehen geringe Kosten bei den nach Landesrecht für
die Kraftfahrzeugzulassung zuständigen Behörden, da künftig bei Neuzulassungen
SEPA-Mandate nicht nur wie bisher für den Zoll (Kraftfahrzeugsteuer), sondern
auch für das KBA (Infrastrukturabgabe) eingeholt werden müssen.

Weitere Kosten
Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen wer-
den.

Die Infrastrukturabgabe, die Halter von im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen
nicht zusätzlich belastet, wird keine negativen Auswirkungen auf die Beschäfti-
gungslage in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aus-
tausch in den grenznahen Regionen sind nicht zu erwarten, da die Vignettenpreise
moderat ausgestaltet sind. Abgabepflichtige Halter von im Ausland zugelassenen
Fahrzeugen sind zudem zunächst nur bei Nutzung von Bundesautobahnen abgabe-
pflichtig.

Von Verkehrsverlagerungen ist aufgrund der moderaten Preise für die zeitbezogene
Vignette ebenfalls nicht auszugehen. Die Bundesregierung wird jedoch die weitere
Entwicklung beobachten und – soweit es an einigen Stellen wesentliche Verkehrs-
verlagerungen geben sollte – geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 25. März 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Norbert Brackmann Bettina Hagedorn
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Roland Claus Sven-Christian Kindler
Berichterstatter Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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