Vom 25. März 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4457
18. Wahlperiode 25.03.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18 9 18 4454
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann Bettina Hagedorn
Roland Claus und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtig, weitere Straßen und Fahrzeuge in die Nut-
zerfinanzierung einzubeziehen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
Die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes und die Absenkung der Maut-
pflichtgrenze bedeuten zusätzliche Einnahmen, die gemäß § 11 Absatz 1 des Bun-
desfernstraßenmautgesetzes zusätzlich dem Verkehrshaushalt des Bundes zufließen.
Wie hoch diese Einnahmen ausfallen werden, hängt von den Fahrleistungen der Lkw
mit den entsprechenden Achs- und Emissionsklassen auf den neu mautpflichtigen
Bundesstraßenabschnitten und den Fahrleistungen der neuen mautpflichtigen Lkw
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 bis 11,99 Tonnen ab.
Eine am aktuellen Verkehrsaufkommen orientierte Schätzung lässt im Zeitraum
2015 bis 2017 folgende Mehreinnahmen erwarten:
Jahr 2015 2016 2017
in Mrd. €
Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1.100 km vier-
streifig ausgebaute Bundesstraßen ab dem 1.07.2015 0,040 0,080 0,080
Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges
Gesamtgewicht ab dem 1.10.2015 0,075 0,300 0,300
Summe 0,115 0,380 0,380
Für Länder und Kommunen entstehen keine Haushaltsauswirkungen.
Drucksache 18/4457 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, geän-
dert oder aufgehoben.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Mit dem Gesetzentwurf werden für die Wirtschaft fünf bestehende Informations-
pflichten geändert (§ 5 Absatz 2 und 3, § 6 Absatz 1 und 1a sowie § 7 der Lkw-
Maut-Verordnung). Es ergeben sich jährliche Bürokratiekosten in Höhe von ca.
450.000 Euro. Darüber hinaus entsteht den Unternehmen, die sich für den Einbau
eines Fahrzeuggerätes für die automatisierte Mauterhebung entscheiden, ein einma-
liger Erfüllungsaufwand von 21 Mio. Euro (250 Euro pro Einbau).
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Durchführung dieses Gesetzes fallen beim Bundesamt für Güterverkehr
(BAG) einmaliger Umstellungsaufwand (Investitionskosten) in Höhe von rund
14,7 Mio. Euro sowie im eingeschwungenenen Zustand jährlicher Erfüllungsauf-
wand in Höhe von rund 15 Mio. Euro an.
Im Rahmen der Mitwirkung der privaten Mautsystembetreibergesellschaft (Mauter-
hebung nach § 4 Absatz 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes, Kontrolle nach § 7
Absatz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes und Nacherhebung nach § 8 Absatz 1
des Bundesfernstraßenmautgesetzes) werden Vergütungsansprüche für einmalige
Investitionsaufwendungen in Höhe von rund 23 Mio. Euro sowie für den laufenden
Betrieb jährliche Kosten in Höhe von rund 33 Mio. Euro entstehen.
Gemäß § 11 des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird dieser gesamte Aufwand
(Bundesamt für Güterverkehr und private Mautsystembetreibergesellschaft) aus den
Mauteinahmen finanziert.
Die Einnahmen werden die Ausgaben übersteigen.
Vier Jahre nach Inkrafttreten der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen
werden die tatsächlichen Auswirkungen auf das Verfahren beim BAG, insbesondere
auf den Personalaufwand im Bereich der Kontrollen, evaluiert.
Weitere Kosten
Die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere Straßen und Fahrzeuge führt zu einer
kostenseitigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben.
Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf
das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu
erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur vorgelegten Beschlussempfehlung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4457
Berlin, den 25. März 2015
Der Haushaltsausschuss
Dr. Gesine Lötzsch Norbert Brackmann Bettina Hagedorn
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin
Roland Claus Sven-Christian Kindler
Berichterstatter Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de