BT-Drucksache 18/4383

Die Entwicklung des Normalarbeitsverhältnisses in den einzelnen Bundesländern

Vom 19. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4383
18. Wahlperiode 19.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij,
Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann (Zwickau)
und der Fraktion DIE LINKE.

Die Entwicklung des Normalarbeitsverhältnisses in den einzelnen Bundesländern

Eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)
der Hans-Böckler-Stiftung von September 2014 zeigt, dass atypische Beschäfti-
gung schon fast zur Normalität geworden ist (vgl. Böckler-Impuls 14/2014). Ins-
besondere im Westen seien atypische Beschäftigungsverhältnisse weit verbrei-
tet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich atypische Beschäfti-
gung und das Normalarbeitsverhältnis in den einzelnen Bundesländern in den
vergangenen Jahren entwickelt haben.
Diese Frage stellt sich vor allen Dingen, da atypische Beschäftigung häufig eine
prekäre Form der Beschäftigung ist. Vor allen Dingen niedrige Löhne, teilweise
nicht existenzsichernd, sind oft in atypischen Beschäftigungsverhältnissen anzu-
treffen (vgl. Böckler-Impuls 12/2014).
Das Statistische Bundesamt vermeldete sowohl für das Jahr 2012 als auch für
das Jahr 2013 einen Rückgang bei der atypischen Beschäftigung und einen Zu-
wachs bei den Normalarbeitsverhältnissen (vgl. Pressenmitteilungen des Statis-
tischen Bundesamtes 418/14 und 285/13). Hier stellt sich die Frage, wie sich die
Entwicklung in den einzelnen Bundesländern darstellt.
Es muss aber auch beleuchtet werden, wie diese Entwicklung vor dem Hinter-
grund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2012 und 2013
zu bewerten ist. Die Politikwissenschaftlerin Dr. Karin Schulze Buschoff vertritt
die These, dass der Rückgang der atypischen Beschäftigung angesichts der
wirtschaftlichen Entwicklung als eher bescheiden betrachtet werden muss
(www.boeckler.de/50350_50361.htm). Sie verweist zudem auf Zahlen des Ins-
titutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, denen zufolge sich die Zahl der
Beschäftigten in Werk- oder Dienstverträgen in den Jahren 2002 bis 2011 auf
600 000 verdoppelt habe. Werkvertragsbeschäftigte gelten formal aber als Be-
schäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten

in einem Normalarbeitsverhältnis in den einzelnen Bundesländern in den ver-
gangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und
auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und West-
deutschland machen)?

Drucksache 18/4383 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftig-
ten in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Arbeitsverhältnissen in den
einzelnen Bundesländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für
jedes Jahr einzeln darstellen und auch Angaben für das gesamte Bundesge-
biet sowie für Ost- und Westdeutschland machen)?

3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten
in einem atypischen Arbeitsverhältnis in den einzelnen Bundesländern in
den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen
und auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und West-
deutschland machen)?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftig-
ten in einem atypischen Arbeitsverhältnis an allen Arbeitsverhältnissen in
den einzelnen Bundesländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt
(bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch Angaben für das gesamte
Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland machen)?

5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Leiharbeitsbeschäftigten in den einzelnen Bundesländern in den vergan-
genen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch
Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland
machen)?

6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der befristet Beschäftigten in den einzelnen Bundesländern in den vergan-
genen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch
Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland
machen)?

7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der geringfügig Beschäftigten in den einzelnen Bundesländern in den ver-
gangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und
auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und West-
deutschland machen)?

8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Bundesländern in den vergange-
nen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch
Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland
machen; bitte nach kurzer Teilzeit unter 20 Wochenstunden, mittlerer Teil-
zeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden sowie langer Teilzeit mit mehr als
30 Wochenstunden differenzieren)?

9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den einzelnen
Bundesländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr
einzeln darstellen und auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie
für Ost- und Westdeutschland machen)?

10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten in den einzelnen Bundes-
ländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr ein-
zeln darstellen und auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für
Ost- und Westdeutschland machen)?

11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in
Stunden und in Vollzeitäquivalenten in den einzelnen Bundesländern in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und
auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und West-
deutschland machen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4383
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
20 Jahren der Niedriglohnanteil von befristet Beschäftigten, Leiharbeits-
kräften, Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten entwickelt
(bitte für jedes Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen, angeben; bitte
nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil in
den vergangenen 20 Jahren bezogen auf alle Beschäftigten entwickelt (bitte
nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

14. Wie viele der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis werden nach
Erkenntnissen der Bundesregierung unterhalb der Niedriglohnschwelle ent-
lohnt (bitte nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren;
bitte für die vergangenen 20 Jahre einzeln darstellen)?

15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der
Zahl und des Anteils von Werkvertragsbeschäftigten vor, die aufgrund von
Outsourcing als solche tätig sind oder im Rahmen einer Fremdfirma in ei-
nem anderen Betrieb eingesetzt werden?

16. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die zunehmende
Zahl von Werkvertragsbeschäftigten, sowohl im Rahmen illegaler Arbeit-
nehmerüberlassung als auch im Rahmen von fremdvergebenen Tätigkeiten
zuvor selbst durchgeführter Arbeiten, auf die Entwicklung des Normal-
arbeitsverhältnisses und der atypischen Beschäftigung aus, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass Werkvertragsbeschäftigung nicht als atypische
Beschäftigung erfasst wird?

17. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der Rückgang der atypischen
Beschäftigung in den Jahren 2012 und 2013 angesichts der wirtschaftlichen
Entwicklung dar?

18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des Normal-
arbeitsverhältnisses insbesondere in Hinsicht auf befristete und gering-
fügige Beschäftigung?

Berlin, den 18. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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