BT-Drucksache 18/4319

Zwischenbilanz des Bundesprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

Vom 16. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4319
18. Wahlperiode 16.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert,
Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Zwischenbilanz des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“

Seit dem Jahr 2013 läuft das Bundesprogramm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Es hatten
sich insgesamt 163 außerunterrichtlich agierende Verbände bzw. Initiativen um
Fördermittel beworben. Die Bundesregierung stellt für den Zeitraum 2013 bis
2017 mittlerweile 34 bundesweiten Verbänden und länderübergreifenden Initia-
tiven insgesamt bis zu 230 Mio. Euro zur Verfügung, um die Vernetzung zivil-
gesellschaftlicher Akteure voranzutreiben und „ergänzend zur Arbeit der Schu-
len Verantwortung für die Bildung der jungen Generation (zu) übernehmen“,
wie es in den Richtlinien zum Programm heißt. Ziel des Programmes ist es, Bil-
dungsarmut zu verringern und den Zusammenhang von Bildungserfolg und so-
zialer Herkunft abzubauen.
Der Erfolg des Programms wird sich daran festmachen, ob es gelingt, Modell-
projekte in nachhaltige, d. h. über die Programmlaufzeit hinaus, gesicherte Struk-
turen zu überführen, die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort zu stärken und
ob es tatsächlich gelingt, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zu er-
reichen, ohne sie gleichzeitig zu stigmatisieren. Die an dem Bundesprogramm
beteiligten Fachverbände begleiten die Umsetzung mit Debatten. So evaluiert
etwa die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (vgl.
www.bkj.de/all/artikel/id/7551.html) ihre Erfahrungen mit dem Programm und
will so klären, ob Verbände und Initiativen ihre fachlichen Ziele mit „Kultur
macht stark“ einlösen können und ob Lernprozesse, wie zukünftig alle Kinder
und Jugendlichen erreicht werden können, stattfinden. Es wird aus fachlicher
Perspektive die Frage aufgeworfen, ob und wie es gelingt, Bildungsverantwor-
tung in dem Maße, wie es das bestehende Programm tut, auf zivilgesellschaft-
liche Akteure zu übertragen und ob die Einbindung und Abhängigkeit von finan-
ziellen Mitteln des Bundes die Eigenständigkeit und Kritikfähigkeit der beteilig-
ten Akteure beeinträchtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Entwicklungen des Pro-

gramms?
a) Welche Probleme sind aus Sicht der Bundesregierung bisher aufgetreten,

wo sieht sie Fehlstellen, und welche Pläne gibt es zur Beseitigung dieser
Fehlstellen?

b) Inwiefern werden die gesetzten Ziele erreicht?

Drucksache 18/4319 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. In welchem Umfang wurden bisher die von der Bundesregierung zur Ver-
fügung gestellten Mittel von welchen Verbänden und Initiativen abgerufen
(bitte nach Jahr, finanziellen Mitteln und Verbänden bzw. Initiativen auf-
schlüsseln)?
a) Wie viele Mittel sind zurückgeflossen?
b) Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen?
c) Wie wurden die nicht abgerufenen oder zurückgeflossenen Mittel ander-

weitig eingesetzt?
3. Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung oder Ausweitung des Pro-

gramms „Kultur macht stark“ über das Jahr 2017 hinaus (wenn ja, bitte er-
läutern, wenn nein, bitte begründen)?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei den
Bundesverbänden eingereichten Konzepte (Interessenbekundungen bzw.
Anträge durch die lokale Ebene) entwickelt?
a) Wird seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

(BMBF) evaluiert, wie viele Konzepte bei den Verbänden und Initiativen
in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingereicht wurden?

b) Wie viele der eingereichten Konzepte wurden bewilligt?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich in den durchgeführten

Projekten der Anteil von Kindern aus bildungsfernen Familien im Vergleich
zum Anteil von Kindern aus nicht bildungsfernen Familien darstellt und wie
sich die Beteiligung nach Art der Projekte aufteilt?
a) Welche Instrumente im Rahmen des Programms sollen sichern, dass ins-

besondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien erreicht wer-
den?
Welche Möglichkeiten zur Überprüfung sieht die Bundesregierung?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, mit Mitteln der
kulturellen Bildung die Ursachen für Bildungsbenachteiligung zu be-
kämpfen, und wie kann das Programm eine Instrumentalisierung kultu-
reller Bildung vermeiden?

6. Inwiefern hält es die Bundesregierung in der beschränkten Laufzeit für
realistisch, die entstandenen Projekte strukturell nach Beendigung des Pro-
gramms am Leben zu erhalten?

7. Wie können Impulse für die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort und
ihre Nachhaltigkeit mittels Projektförderung gesichert werden?

8. Inwiefern sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Förderrichtlinien
reformiert werden?
Sieht sie Änderungsbedarf (bitte begründen)?

9. Warum sind die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Entwicklung und
die Entscheidungsprozesse des Programms eingebunden worden?

10. Inwiefern können Schulen sich als Partner bei den Projekten im Rahmen
von „Kultur macht stark“ mit einbringen, und unter welchen Konditionen?
a) Wie viele Projekte kooperieren mit Schulen?
b) Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen außerunterricht-

lich und außerschulisch?
c) Warum werden ausschließlich außerunterrichtliche Projekte gefördert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4319
d) Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Erweiterung des schulischen
Bereichs bzw. die Koppelung von schulischen und außerschulischen Pro-
jekten vor Ort aus (bitte begründen)?

11. Wie viel Prozent der bewilligten Gelder sind für den Personalaufwand für
die Antragstellung, die Dokumentation und Abrechnung notwendig und
vorgesehen?
Wird diese Anzahl nach Kenntnis der Bundesregierung von den teilnehmen-
den Projekten auf lokaler Ebene unter- oder überschritten?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Arbeitsverhältnis
die an den bewilligten Projekten auf lokaler Ebene mitarbeitenden Personen
stehen (bitte nach Ehrenamt, Honorarvertrag und festem Angestelltenver-
hältnis, Teil- bzw. Vollzeitäquivalente aufschlüsseln)?

13. Wie viele Servicestellen für das Programm „Kultur macht stark“ gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit wie viel Personal sind diese
ausgestattet (bitte nach Bundesländern und das jeweilige Personal nach
Vollzeit, Teilzeit bzw. Ehrenamt auflisten)?
Hält die Bundesregierung die Anzahl des Personals für ausreichend (bitte
begründen)?

14. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Einrichtung von Servicestellen
für das Programm „Kultur macht stark“ zur Beratung und Vernetzung von
Programm-Projekt-Partnern durch die Länderebene abgedeckt werden
muss und nicht im Bundesprogramm selbst vorgesehen wurde?

15. Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation des Programms „Kultur macht
stark“ durch die vom BMBF beauftragte Prognos AG zu rechnen?
Wann und wo findet die angekündigte Zwischenbilanzierungstagung 2015
des BMBF statt?

Berlin, den 16. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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