BT-Drucksache 18/4198

zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsprüfungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten KOM(2013) 114 endg.; Ratsdok. 7677/13 - Drucksache 18/3618 Nr. C.1- hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4198
18. Wahlperiode 04.03.2015
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsprüfungsgrundsätze für
den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten
KOM(2013) 114 endg.; Ratsdok. 7677/13
– Drucksache 18/3618 Nr. C.1 –

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2
des Grundgesetzes

Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann, Bettina Hagedorn, Dr. Gesine
Lötzsch und Sven-Christian Kindler

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 18/3618 Nr. C.1 wurde am 19. Dezember 2014 gemäß § 93 der Geschäfts-
ordnung an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung und an den Finanzausschuss sowie an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Europäische Kommission ihrer Verpflichtung aus Artikel 16 Absatz
3 der RL 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten nach.
Danach hatte sie bis zum 31. Dezember 2012 eine Bewertung darüber vorzunehmen, ob die internationalen
Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS) für die EU-Mitgliedstaaten geeignet sind.
Die IPSAS stellen derzeit die einzige international anerkannte Zusammenstellung von Rechnungsführungs-
grundsätzen für den öffentlichen Sektor dar. Gegenwärtig verweisen 15 Mitgliedstaaten der EU in ihren natio-
nalen Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Finanzen auch auf die IPSAS. Allerdings hat kein
Mitgliedstaat sie vollständig umgesetzt.
Die Europäische Kommission kommt in dem Bericht zu dem Schluss, dass die IPSAS einen Bezugsrahmen für
eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU darstellen, gleichwohl aber
in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Eine
mögliche Lösung sei die Entwicklung spezieller auf den IPSAS aufbauender europäischer Rechnungsführungs-
normen (EPSAS), durch die sich die Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten
gemeldeten und von Eurostat veröffentlichten Daten minimieren ließen.

* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 18/4182 gesondert verteilt.

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4198 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Europäische Kommission im vorliegenden Dokument eine Strategie
für eine schrittweise Entwicklung und Einführung von EPSAS. Sie bietet an, zu diesem Zweck einen konkreten
Aktionsplan vorzuschlagen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Entwurf zu einem gemein-
sam vereinbarten Kernbestand an europäischen Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor zu
erarbeiten, der in einen Vorschlag für eine Rahmenverordnung aufgenommen werden könnte.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache 18/3618 Nr. C.1 in seiner 34. Sitzung am 25.
Februar 2015 beraten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Bericht der Kommission zur Kenntnis zu
nehmen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat darauf verwiesen, dass er die Unter-
richtung am 5. Juni 2013 in seiner 91. Sitzung der 17. Wahlperiode auf Drucksache 17/13183 Nr. A.12 beraten
und einstimmig die Empfehlung beschlossen hat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Von einer erneuten
Kenntnisnahme der Vorlage hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union vor diesem
Hintergrund abgesehen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 39. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und den von den
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entschließungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 18(8)1896 einstimmig in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/3618 Nr. C.1 ange-
nommen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Norbert Brackmann
Berichterstatter

Bettina Hagedorn
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

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