BT-Drucksache 18/3914

Kulturtourismus in den Regionen weiterentwickeln

Vom 3. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3914
18. Wahlperiode 03.02.2015
Antrag
der Abgeordneten Daniela Ludwig, Barbara Lanzinger, Klaus Brähmig, Heike
Brehmer, Michael Donth, Ingo Gädechens, Uda Heller, Anja Karliczek, Dr. Roy
Kühne, Matthias Lietz, Dr. Klaus-Peter Schulze, Max Straubinger, Michael
Grosse-Brömer, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU

sowie der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Hiltrud Lotze, Burkhard Blienert,
Dr. Karamba Diaby, Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Uli Grötsch, Hubertus
Heil (Peine), Marcus Held, Wolfgang Hellmich, Christina Jantz, Frank Junge,
Marina Kermer, Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Hans-Joachim
Schabedoth, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Gülistan Yüksel, Stefan Zierke,
Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Kulturtourismus in den Regionen weiterentwickeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Tourismus in Deutschland ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mit 97 Mrd.
Euro beträgt der direkte Anteil der Tourismuswirtschaft an der Bruttowertschöpfung
der deutschen Volkswirtschaft 4,4 Prozent. Der Tourismus sichert 2,9 Millionen Ar-
beitsplätze in Deutschland. Dies bedeutet einen Anteil von 7 Prozent an der Gesamt-
zahl aller Erwerbstätigen, was deutlich über dem Beschäftigungsanteil des Bauge-
werbes (3 Prozent) oder des Maschinenbaus (2,6 Prozent) liegt. Tourismus ist zudem
einer von sechs wichtigen Standortfaktoren für die Wahrnehmung einer Nation und
ihrer besonderen Vorzüge. Gerade für Deutschland ist dies von außerordentlicher
Bedeutung.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Kulturtourismus. Internationale Studien wie
beispielsweise die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) 2009 herausgegebene Studie „The Impact of Culture on Tou-
rism“ belegen das immense Potenzial der Kultur für den Tourismus. Zugleich wird
darin deutlich, wie wichtig das Verhältnis zwischen Kultur- und Tourismusinstituti-
onen als Faktor für die kulturtouristische Entwicklung von Städten und Regionen ist.
Die Wachstumsprognosen für den Kulturtourismus werden als überaus positiv ein-
geschätzt.

Deutschland verfügt über eine beeindruckende Kulturlandschaft. Bundesweit tau-
sende Museen, mehr als 800 Theater und Opernhäuser, zahlreiche Musik- und The-
aterfestivals, Filmfestspiele, ein umfangreiches baugeschichtliches Erbe und eine
vielfältige freie Szene verdeutlichen den kulturellen Reichtum unseres Landes. Bis-
lang stehen 39 deutsche Stätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes
der Welt, mit 17 Einträgen ist Deutschland im Register des Weltdokumentenerbes

Drucksache 18/3914 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der UNESCO vertreten und gehört damit zu den ersten fünf Ländern der Welterbe-
liste. Hinzu kommt, dass Deutschland das Land mit den meisten länderübergreifen-
den Welterbestätten ist. Als Kulturreiseziel nimmt die Bundesrepublik Deutschland
nach einer Untersuchung der International Tourism Consulting Group mit einem An-
teil von 12,5 Prozent Platz eins in Europa – vor Frankreich und Italien – ein. Laut
europäischer Tourismusstudie nannten 27 Prozent der Befragten Kulturerbestätten
als ausschlaggebende Faktoren in der Wahl ihres Ferienziels. Kultururlaub steht bei
ausländischen Gästen an zweiter Stelle der beliebtesten Urlaubsgründe. Zudem
spricht Kulturtourismus eine breite Zielgruppe an, denn fast immer ist auch das Kul-
turangebot in der jeweiligen Ferienregion von großem Interesse.

Das mit dem Kulturtourismus verbundene immense Interesse an kulturellen Ange-
boten sowie die touristische Nutzung des kulturellen Erbes, des zeitgenössischen
Kunst- und Kulturschaffens, der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Alltagskultur
birgt insbesondere für ländliche Regionen ein herausragendes Potenzial, das noch
nicht voll ausgeschöpft ist. Die Verbindung von baulichem Erbe wie Burgen, Schlös-
sern, Kirchen und Klöstern mit kulturellen Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten
wie Kultur- und Musikfestivals, Volksfesten, Wallfahrten und Pilgerwegen sowie
mit dem Erleben von Landschaft als Kulturlandschaft, insbesondere auch von Natur-
und Nationalparken sowie Biosphärenreservaten, kommt vor allem ländlich gepräg-
ten Regionen entgegen. Damit konkurrieren sie – teils schon mit zunehmendem Er-
folg – mit der touristischen Attraktivität bereits etablierter, größerer Städte, die oft
schon über eine gute Vernetzung der Akteure aus Kultur und Tourismuswirtschaft
verfügen.

Es gibt bereits viele gute Beispiele in Deutschland, an denen deutlich wird, dass eine
gelungene Verbindung von Kultur und Tourismus dazu beitragen kann, ausländi-
schen Gästen einen tiefergehenden Einblick in unser Land zu vermitteln und gleich-
zeitig die Identifizierung der Menschen mit ihren kulturell vielfältigen Regionen zu
stärken. Mit dem Kulturtourismus sind zugleich wichtige wirtschaftliche und damit
beschäftigungsfördernde und -sichernde Effekte verbunden. Diese können insbeson-
dere im ländlichen Raum wesentlich dazu beitragen, die regionale Beschäftigungs-
situation zu stabilisieren. Eine Chance für den ländlichen Raum liegt zudem in der
Erweiterung des klassischen Begriffs des Kulturtourismus. Das Reisen mit dem Ziel,
baugeschichtliches Erbe und kulturelle Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten zu
besuchen, d. h. kulturelle und touristische Angebote und Aktivitäten miteinander zu
verknüpfen, sollte künftig mit dem Genuss „mit allen Sinnen“ verknüpft werden –
also auch mit lokalen und regionalen gastronomischen Traditionen und dem Erleben
von Landschaft. Dabei ist in stärkerem Maße auf barrierefreie Erreichbarkeit und
Gestaltung der entsprechenden kulturtouristischen Angebote zu achten.

Um diese Potenziale auch in wirtschaftlich relevante Effekte umsetzen zu können,
bedarf es einer verbesserten Zusammenarbeit und Vernetzung von Tourismuswirt-
schaft und Kultur zum gegenseitigen Vorteil. Das setzt ein besseres gegenseitiges
Verstehen voraus. Best-Practice-Beispiele und Fallstudien zeigen, dass erfolgreicher
Kulturtourismus die Kooperation der Kultur und der tourismusrelevanten Wirtschaft
(Hotels, Gastronomie, Einzelhandel, Sport- und Freizeitangebote, Verkehrsunter-
nehmen und andere Dienstleister) erfordert. Für beide Seiten kommt es dabei darauf
an, Verständnis für die jeweiligen Unterschiede in der Funktionslogik von Kultur-
und Tourismuseinrichtungen aufzubringen. Angesichts des zunehmenden internati-
onalen Wettbewerbs der touristischen Ziele bietet die Kultur in den Regionen Al-
leinstellungsmerkmale für die Vermarktung. Zugleich eröffnet Kulturtourismus den
Kultureinrichtungen neue Zielgruppen, mehr Besucherinnen und Besucher und eine
breitere Wahrnehmung.

Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel, ein besseres Zusammenwirken der Ak-
teure in den Bereichen Kultur und Tourismus zu erreichen und damit auch die wirt-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3914
schaftlichen Potenziale des Kulturtourismus bundesweit zu stärken und weiterzuent-
wickeln, haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 festgelegt, in
Zusammenarbeit mit den Ressorts Kultur und Wirtschaft eine „Initiative Kulturtou-
rismus“ zu gestalten. „Wesentliche Ziele sind, Akteure aus den Feldern Kultur und
Tourismus in ihrem Zusammenwirken zu qualifizieren sowie Modellprojekte und
innovative Kooperationsformen zu fördern“, heißt es darin ausdrücklich. Dazu ge-
hört auch, anhand von guten Beispielen in – teilweise auch grenzüberschreitenden –
Regionen gelungene Formen der Zusammenarbeit aufzuzeigen, um daraus entspre-
chende Rückschlüsse zu ziehen, wie die Chancen des Kulturtourismus als Wirt-
schaftsfaktor in den Regionen besser genutzt werden können.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

1. dass die Bundesregierung über die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT)
die Vermarktung bedeutender Kulturereignisse fördert und die kommenden
Themenjahre mit nachfolgenden Schwerpunkten besetzt:
„UNESCO-Welterbe – Nachhaltiger Kultur- und Naturtourismus“,
„Tradition und Brauchtum“ als Schwerpunkt in ländlichen Regionen,
„600 Jahre Konstanzer Konzil“ – Meilenstein europäischer Geschichte,
„500. Geburtstag von Lucas Cranach dem Jüngeren“ – im Rahmen der Lu-

therdekade zum Reformationsjubiläum,
„Luther 2017“ – 500 Jahre Reformation,
100 Jahre Bauhaus;

2. dass die DZT-Mittel im Bundeshaushalt für das Jahr 2015 um mehr als 2,2 Mio.
Euro erhöht wurden, um noch intensiver in touristischen Wachstumsmärkten
wie z. B. China für das Reiseland Deutschland und damit auch seine kulturtou-
ristischen Angebote werben zu können;

3. dass im Bundeshaushalt für das Jahr 2015 erhöhte Zuweisungen für betriebliche
Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
vorgesehen sind. Mit Mitteln der GRW können Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, einschließlich der Tourismuswirtschaft, sowie kommunale Investi-
tionen in die touristische Basisinfrastruktur vorgenommen werden;

4. dass die Bundesregierung hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vorgesehenen Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer „Ge-
meinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ initiativ wird und dabei auch den
kulturellen und touristischen Aspekt zur Stärkung der Attraktivität der ländli-
chen Regionen berücksichtigt;

5. dass die Bundesregierung für die Förderung des Städtebaus im Jahr 2015 neue
Programmmittel in Höhe von 700 Mio. Euro bereitstellt, um Innenstädte und
Ortszentren u. a. als Orte der Kultur weiterzuentwickeln;

6. dass die Bundesregierung im Rahmen der Städtebauförderung in den Jahren
2014 und 2015 mit einem neuen Förderprogramm für Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus in Höhe von jeweils 50 Mio. Euro einen Förderschwer-
punkt insbesondere auf Denkmalensembles von nationalem Rang, wie z. B.
UNESCO-Welterbestätten, und bauliche Kulturgüter von außergewöhnlicher
Bedeutung legt. Damit können u. a. dringend notwendige Investitionen in den
Erhalt der historisch und kulturell wertvollen Orte getätigt und deren touristische
Attraktivität bewahrt bzw. gesteigert werden;

7. dass im Jahr 2015 im Rahmen des vom Deutschen Bundestag erneut bewilligten
Denkmalschutzsonderprogramms Mittel in Höhe von 29 Mio. Euro für dringend

Drucksache 18/3914 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

notwendige Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern – auch im
ländlichen Raum – bereitstehen und damit ein bedeutender Beitrag zum Erhalt
unserer Kulturlandschaft geleistet wird;

8. dass die Bundesregierung die bundesweit erfolgreiche Roadshow zur Vorstel-
lung der Ergebnisse des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fi-
nanzierten Projekts „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ fortführt;

9. dass die Bundesregierung das Projekt zur „Entwicklung und Vermarktung bar-
rierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in
Deutschland“ mit dem neuen bundesweit einheitlichen Kennzeichnungssystem
„Reisen für Alle“ weiter fördert;

10. dass die Bundesregierung im Jahr 2014 den Wettbewerb „Menschen und Er-
folge: Orte der Kultur und Begegnung – Ländliche Räume lebens- und liebens-
wert erhalten“ durchgeführt hat;

11. dass sich die Bundesregierung mit den vom Deutschen Bundestag im Bundes-
haushalt für das Jahr 2015 zur Verfügung gestellten Mitteln daran beteiligt, die
Lutherdekade anlässlich des Reformationsjubiläums im Jahr 2017, das Bauhaus-
Jubiläum im Jahr 2019 und den 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im
Jahr 2020 auch als kulturtouristisch zu nutzende Chancen für Deutschland im
In- und Ausland zu fördern;

12. dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzt, das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltene Anliegen, ein „Eu-
ropäisches Jahr des kulturellen Erbes“ umzusetzen, um sowohl unser kulturelles
Erbe als auch den Zugang zu erhalten und zugleich die Beschäftigung mit dem
kulturellen Erbe anzuregen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unter Einhaltung des bestehenden finanziellen Rahmens eine „Initiative Kulturtou-
rismus in den Regionen“ in Zusammenarbeit der für Tourismus, Wirtschaft und Kul-
tur zuständigen Ressorts der Bundesregierung und unter Einbeziehung von Ländern
und Kommunen sowie einschlägigen Verbänden und Initiativen unter besonderer
Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums ins Leben zu
rufen und dabei insbesondere die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. die Entwicklung gezielter Vermarktungskonzepte für Kulturtourismus unter

Einbeziehung von bereits erfolgreich praktizierten Beispielen für das In- und
Ausland – hier insbesondere die für die Jahre 2015 bis 2017 geplanten DZT-
Themenkampagnen „Gelebtes Brauchtum“, „Faszination Natururlaub in
Deutschland“ und „Luther 2017“ – zu fördern;

2. die von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vorgelegten Hand-
lungsempfehlungen (siehe Schlussbericht auf Bundestagsdrucksache 16/7000)
für ein besseres Zusammenwirken von Kultur und Tourismus zu berücksichti-
gen und die „Initiative Kulturtourismus in den Regionen“ auch als eine Platt-
form für strategisches kulturtouristisches Marketing zu entwickeln, mittels derer
die Akteure aus Kultur und Tourismus stärker kooperieren, sich vernetzen, aus-
tauschen und qualifizieren können. Auf die Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Kultur und Medien (Bundestagsdrucksache 17/2940) wird hierbei
verwiesen;

3. zu prüfen, ob die Schaffung einer zentralen Online-Plattform für den Informa-
tions- und Fachaustausch sowie für die Inlandsvermarktung im Bereich des Kul-
turtourismus unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums möglich
ist und unter Einbeziehung schon bestehender Projekte – wie beispielsweise der
Plattform „Landsichten“ – gefördert werden kann;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3914
4. zu prüfen, ob unter dem Dach der „Initiative Kulturtourismus in den Regionen“

der notwendige Fachaustausch der Expertinnen und Experten im Kultur- und
Tourismussektor im Rahmen einer Jahrestagung auf der Internationalen Touris-
musbörse und von Ressortveranstaltungen ermöglicht werden kann;

5. unter Berücksichtigung der im Rahmen der bundesweiten Roadshow zur Vor-
stellung der Ergebnisse des Projektes „Tourismusperspektiven in ländlichen
Räumen“ gewonnenen Erkenntnisse zu prüfen, wie bestehende Vermarktungs-
konzepte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Naturerlebnis (Wandern,
Naturparke) genutzt werden können, um diese Bereiche zukünftig effizienter
miteinander zu verknüpfen;

6. einen Bundeswettbewerb mit dem Ziel der Förderung kulturtouristischer Pro-
jekte unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums zu initiieren, um
einen Anreiz zur besseren Vernetzung und Kooperation auf lokaler bzw. regio-
naler Ebene zu gewährleisten. Ziel soll hierbei sein, die Herausbildung überre-
gionaler oder grenzüberschreitender Kulturregionen zu fördern und ihre kultu-
rellen Besonderheiten herauszuarbeiten. Dabei gilt es vor allem, das jeweilige
Alleinstellungsmerkmal einer solchen Kulturregion zu identifizieren und dies-
bezüglich Vermarktungskonzepte zu entwickeln. Ein wichtiges Ziel des Wett-
bewerbs soll sein, das Bewusstsein der Entscheidungsträger vor Ort für das kul-
turtouristische Potenzial zu fördern, um sogenanntes „Kirchturmdenken“ bei der
Vermarktung und Förderung des Kulturtourismus zu überwinden und eine bes-
sere Kooperation zu ermöglichen;

7. kulturtouristische Initiativen und Projekte, die eine überregionale oder grenz-
übergreifende Kooperation zum Gegenstand haben, modellhaft zu fördern.
Hierzu sollen in jedem Bundesland Projekte und Initiativen gefördert werden,
die zum einen besonders innovative und barrierefreie Ansätze aufweisen, zum
anderen aufgrund der touristischen und regionalwirtschaftlichen Struktur beson-
ders förderwürdig und -bedürftig erscheinen;

8. gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, wie eine Stärkung der Zusam-
menarbeit der Kultur- und Tourismusakteure vor Ort und der Landesmarke-
tingorganisationen im Sinne einer regional-, länder- und grenzübergreifenden
Zusammenarbeit im Bereich des Kulturtourismus erreicht werden kann;

9. das Thema „Kulturtourismus“ stärker im Bund-Länder-Ausschuss für Touris-
mus zu berücksichtigen.

Berlin, den 3. Februar 2015

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.