BT-Drucksache 18/3907

Bundesverkehrswegeplan 2015 - Prüfung und Konsolidierung der angemeldeten Verkehrsprojekte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)

Vom 2. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3907
18. Wahlperiode 02.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Roland Claus, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Jan Korte,
Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesverkehrswegeplan 2015 – Prüfung und Konsolidierung der angemeldeten
Verkehrsprojekte
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2061)

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2061 wurden viele Fragen aus Sicht der Fragesteller nur
unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung begründete dies damit, dass die
Prüfung bzw. Überprüfung und Konsolidierung der Schienenprojekte und der
Straßenbauprojekte noch nicht abgeschlossen war, dies sollte im Herbst 2014
abgeschlossen sein (vgl. Antwort zu Frage 1). Bei den Wasserstraßenprojekten
wurde demnach eine Vorprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse (Stand: 4. Juli
2014) „in Kürze vorliegen“ sollten (ebd.). Ferner wurde von der Bundesregie-
rung angegeben, dass „die Projektdossiers mit den Darstellungen der zur Anmel-
dung der Projekte erforderlichen Daten […] im Spätherbst 2014 auf den Inter-
netseiten des BMVI veröffentlicht werden“. Dies ist bis dato noch nicht erfolgt.
Es ist ebenfalls aus dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) nicht ersichtlich, ob die eingangs genannten
Schritte tatsächlich abgeschlossen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei welchen angemeldeten Projekten an Bundeswasserstraßen ergab die Vor-

prüfung, dass diese die Schwelle der volkswirtschaftlichen Rentabilität nicht
erreichen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?

2. Warum ist der Netzzustandsbericht für die Bundeswasserstraßen immer noch
nicht veröffentlicht, obwohl im Februar 2014 bereits eine „interne Entwurfs-
fassung“ vorlag (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/549), und
wann soll diese Veröffentlichung nun erfolgen?

3. Wann wird die nach Kenntnis der Fragesteller seit längerem intern vorlie-
gende Erhaltungsprognose der Bundesfernstraßen veröffentlicht, und warum
ist dies bislang noch nicht erfolgt (bitte mit Begründung)?

4. Ist die Konsolidierung und Vorprüfung der Schienenprojekte bereits abge-
schlossen?
Wenn ja, seit wann, wann und wo werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit
bekannt gemacht, und wenn nein, warum noch nicht?

Drucksache 18/3907 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Schienenprojekte werden nun einer ausführlichen Bewertung unter-
zogen?

6. Wie hoch sind die durch die vom BMVI beauftragten Gutachter (vgl. Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 6 auf die Kleine Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2061) ermittelten Kosten aller (neu) zu bewertenden
Schienenprojekte einerseits insgesamt, und andererseits jeweils einzeln?
Ist die Konsolidierung und Prüfung der Straßenbauprojekte bereits abge-
schlossen?
Wenn ja, seit wann, wann und wo werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit
bekannt gemacht, und wenn nein, warum noch nicht?

7. Werden alle zu überprüfenden Straßenprojekte der nach Kenntnis der Fra-
gesteller derzeit laufenden „Trassenplausibilisierung“ unterworfen?
Wenn nein, welche Projekte werden warum nicht entsprechend untersucht?

8. Wie hoch sind, jeweils pro Bundesland, die Gesamtkosten aller (neu) zu be-
wertenden Straßenprojekte, die nach Abschluss der Prüfung und Konsoli-
dierung vorliegen sollten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?

9. Bei welchen Straßenbauprojekten gab es in der aktuell einsehbaren Liste mit
Datum vom 5. September 2014 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
VerkehrUndMobilitaet/bvwp-uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?__blob=
publicationFile) Veränderungen im Vergleich zur Liste mit Datum vom
20. März 2014, die den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen
Bundestages als Ausschussdrucksache 18(15)45 zur Verfügung gestellt
wurde, und warum erfolgten diese jeweils?

10. Bei welchen Straßenbauprojekten gab es bis jetzt weitere Änderungen im
Vergleich zur aktuell einsehbaren Liste mit Datum vom 5. September 2014
(ebd.), und warum erfolgten diese jeweils?

11. Welche Straßenbauprojekte werden im Zuge der Aufstellung des neuen
Bundesverkehrswegeplans überprüft?

12. Gab es auch bei Projekten für die Bundesschienenwege und die Wasser-
straßen des Bundes Änderungen im Vergleich zur Ausschussdrucksache
18(15)45, und wenn ja, welche waren das jeweils?

13. Welche Projekte aller drei Verkehrsträger werden im Vergleich zur Aus-
schussdrucksache 18(15)45 zusätzlich als laufend angesehen, und warum
erfolgte jeweils deren damit verbundene Herausnahme aus der erneuten
Überprüfung?
Ist es zutreffend, dass die Bewertungsmethodik noch nicht abschließend be-
schlossen ist, wie dies die Darstellung auf den Internetseiten des BMVI nahe-
legt (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-
2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.html)?
Wenn ja, warum ist dies noch nicht erfolgt, obwohl der Entwurf bereits im
April 2014 vorlag, und wenn nein, wann und wo ist diese veröffentlicht bzw.
wann und wo ist diese Veröffentlichung geplant?

14. Welche Bewertungskriterien wird es neben der Nutzen-Kosten-Analyse ge-
ben, und welche werden sich im Vergleich zum Bundesverkehrswegeplan
2003 jeweils wie ändern (bitte Änderungen jeweils begründen)?

15. Wann hat oder wann wird die Bewertung aller Projekte beginnen, und wann
soll sie abgeschlossen sein (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3907
16. Warum sind die „Projektdossiers mit den Darstellungen der zur Anmeldung
der Projekte erforderlichen Daten“ nicht „im Spätherbst 2014 auf den Inter-
netseiten des BMVI veröffentlicht“ worden (Antwort zu Frage 16 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?
a) Wann soll dies erfolgen?
b) Warum wird auf der Internetseite des BMVI (www.bmvi.de/SharedDocs/

DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.
html) angegeben, dass das Projektinformationssystem erst zusammen mit
dem Referentenentwurf veröffentlich werden soll, anders als dies im Juli
2014 zu Frage 16 angegeben wurde?

17. Wie genau kann sich die Öffentlichkeit bei der voraussichtlich im Herbst
2015 beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. Antwort der Bundesre-
gierung zu Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3822) beteiligen?
a) Welcher Zeitraum soll der Öffentlichkeit eingeräumt werden (bitte be-

gründen)?
b) Wird es nur die Möglichkeit schriftlicher Stellungnahmen geben oder

auch eine oder mehrere öffentliche Veranstaltungen (bitte begründen)?
c) Wie lange veranschlagt die Bundesregierung für die Auswertung der

Öffentlichkeitsarbeit und ggf. erforderliche Anpassung des Bundesver-
kehrswegeplans (bitte begründen)?

18. Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus (www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.
html), dass der Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplans 2015 im
Jahr 2015 erfolgen wird (bitte begründen), und wenn nein, wann soll dies
voraussichtlich erfolgen?

19. Wann wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ange-
kündigte „nationale Prioritätenkonzept“ für die Verkehrsträger Schiene,
Straße und Wasserstraße definiert, und wann wird es veröffentlicht?
a) Anhand welcher Kriterien erfolgt die Priorisierung?
b) Wie genau soll die Vorgabe, dass in diese Projekte 80 Prozent der Mittel

für den Neu- und Ausbau fließen (Koalitionsvertrag, Seite 29), umge-
setzt werden?

20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Län-
der bislang als Auftragsverwaltung einen großen Spielraum dabei haben,
welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen letztlich vorrangig durchge-
führt werden (bitte begründen)?

21. Wie will die Bundesregierung zukünftig verhindern, dass die Bundesländer
als nach Auffassung der Fragesteller weitgehend unabhängig von Weisun-
gen des Bundes agierende Auftragsverwaltung, statt der im „Nationalen
Prioritätenkonzept“ enthaltenen Projekte für andere Projekte, die nicht unter
diese Kategorie fallen, die Planungen vorantreiben und Baurecht schaffen?

Berlin, den 30. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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