BT-Drucksache 18/3867

Vermittlung in Arbeit

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3867
18. Wahlperiode 28.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Markus Kurth,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermittlung in Arbeit

In den vergangenen Jahren ist vielen bis dahin arbeitslosen Menschen der (Wie-
der-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit gelungen. Ein Teil von ihnen wurde direkt
von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern vermittelt. Viele fanden auf anderen
Wegen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Vermittlung in Arbeit nicht immer
nachhaltig ist. Oft sind die neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse
nicht von langer Dauer und die Betroffenen befinden sich innerhalb kurzer Zeit
wieder in Arbeitslosigkeit. Auch findet ein signifikanter Teil der Vermittlung in
Leiharbeit statt, die sich wiederum durch vergleichsweise geringe Löhne, Unsi-
cherheit und kurze Beschäftigungszeiten auszeichnet.
Für eine effiziente Arbeitsvermittlung ist es wichtig zu wissen, welche Perso-
nengruppen in welchen Branchen in welcher Form und in welchem Umfang von
den Dienstleistungen der Agenturen und Jobcenter profitieren bzw. diese in An-
spruch nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:
Vermittelte Beschäftigung
1. Wie hoch war jeweils die jährliche Vermittlungsquote der Jobcenter und Ar-

beitsagenturen in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 insgesamt und differenziert
nach besonders förderungswürdigen Personengruppen angeben)?

2. Wie viele Arbeitslose haben jeweils die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit
dem Jahr 2007 jährlich in ungeförderte Beschäftigung vermittelt,
a) wie viele dieser vermittelten Beschäftigungsverhältnisse gehörten zum

Bereich der Leiharbeit, und
b) wie viele der Vermittelten mussten nach der Beschäftigungsaufnahme er-

gänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach wei-
ter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert dar-
stellen)?

3. Wie viel Prozent der durch Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten Be-
schäftigungsverhältnisse hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten
noch Bestand (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 nach Rechtskreisen getrennt
und unter separater Ausweisung derer, die zu allen Zeitpunkten in Beschäfti-
gung waren, darstellen)?

Drucksache 18/3867 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personengruppen (z. B. Hoch-
qualifizierte) oder Branchen, für die die Vermittlungsquote besonders ge-
ring ist, und wenn ja, welche Branchen und Gruppen sind das, und was sind
die maßgeblichen Gründe dafür?

Andere Abgänge in Beschäftigung
5. Wie viele Arbeitslose haben seit dem Jahr 2007 jährlich eine ungeförderte

Beschäftigung aufgenommen, wurden aber nicht durch Arbeitsagenturen
oder Jobcenter dahin vermittelt,
a) wie viele dieser nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittel-

ten Beschäftigungsaufnahmen erfolgten in der Leiharbeit, und
b) wie viele dieser Personen mussten nach der Beschäftigungsaufnahme

ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach
weiter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert
darstellen)?

6. Auf welchen Wegen haben Arbeitslose nach Kenntnis der Bundesregierung,
die eine ungeförderte Beschäftigung aufgenommen haben, aber nicht durch
Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittelt wurden, ihre neuen Arbeits-
stellen gefunden (bitte wenn möglich mit Anteilen darstellen)?

7. Wie viele der nicht durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten
Beschäftigungsaufnahmen hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten
noch Bestand?

8. Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Beteili-
gung der Arbeitsagenturen und Jobcenter insgesamt am Ausgleichsprozess
des Arbeitsmarktes über die direkte Vermittlung hinaus?

Stellenangebot
9. Wie viel Prozent der offenen Arbeitsstellen werden nach Kenntnis der Bun-

desregierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie hat
sich dieser Anteil seit dem Jahr 2007 entwickelt?

10. Aus welchen Gründen entscheiden sich Unternehmen nach Einschätzung
der Bundesregierung für oder gegen die Inanspruchnahme der BA bei der
Stellenbesetzung?

11. Welche sind die zehn Branchen mit den meisten offenen Stellenangeboten,
und welche zehn Branchen haben die wenigsten offenen Stellen in der
Datenbank der BA für Arbeit angeboten?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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