BT-Drucksache 18/344

Graue Wölfe und Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 24. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/344
18. Wahlperiode 24.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, Stefan Liebich, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Graue Wölfe und Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland

Als „Graue Wölfe“ (türkisch: Bozkurtlar) werden die Anhängerinnen und An-
hänger der im türkischen Parlament vertretenen rechtsextremen „Partei der
Nationalistischen Bewegung“ (MHP) sowie darüber hinaus auch andere türki-
sche Ultranationalistinnen und Ultranationalisten bezeichnet. Die „Grauen
Wölfe“ vertreten einen ausgeprägten Rassismus gegenüber nicht türkisch-sun-
nitischen Bevölkerungsgruppen in der Türkei. Zu ihren Feindbildern gehören so
Kurdinnen und Kurden, Alevitinnen und Aleviten, Armenierinnen und Arme-
nier, Griechinnen und Griechen und sowie Jüdinnen und Juden. In der Türkei
waren paramilitärische Gliederungen der Grauen Wölfe bis zum Militärputsch
im Jahr 1980 für Tausende Morde an politischen Gegnern verantwortlich. Auch
in den letzten Jahren kam es mehrfach zu pogromähnlichen Übergriffen und
Lynchversuchen von Grauen Wölfen gegen kurdische Arbeitsmigranten und
Studierende in der Westtürkei aber auch Roma und Linke. Neben der MHP ge-
hört die Anfang der 90er-Jahre von dieser abgespaltene, stärker religiös ausge-
richtete Große Einheitspartei (BBP) zu den Grauen Wölfen bzw. dem als Ülkücü
(Idealisten) benannten rechtsnationalistischen Milieu. Aus dem Umfeld der
BBP, der MHP und ihrer Jugendorganisationen stammten die Mörder und deren
Hintermänner im Falle des im Jahr 2007 in Istanbul erschossenen armenischen
Journalisten Hrant Dink sowie mehrerer in den Jahren 2006 und 2007 in der
Türkei ermordeter Christen (www.taz.de vom 21. Januar 2008 „Schweigen für
Hrant Dink“).
In Deutschland sind die Grauen Wölfe in so genannten Idealistenvereinen (Ül-
kücü-Vereinen) der Deutschen Türkischen Föderation (ATF) organisiert, die Teil
des europaweiten Dachverbandes „Europäische Föderation der Türkischen De-
mokratischen Idealistenvereine“ (ADÜTDF) ist. Daneben existieren Vereine der
1987 von der ADÜTDF abgespaltenen „Türkisch-Islamischen Union Europa“
(ATIB), die eine stärkere Orientierung auf den Islam als konstitutives Element
des Türkentums propagiert. Als Auslandsabteilung der BBP der Türkei existie-
ren zudem der „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ (ATB).
Am 16. November 2013 versammelten sich nach Presseberichten rund 6 000 An-
hängerinnen und Anhänger der Grauen Wölfe zum Deutschlandtreffen der
ADÜTDF in der König-Pilsener-ARENA in Oberhausen. In der Essener Gruga-
halle, wo die Deutschlandtreffen in den Jahren 2009 und 2011 stattfanden,
dürfen sich die Grauen Wölfe nach einer Stadtratsresolution nicht mehr versam-
meln (www.derwesten.de vom 18. November 2013 „Protest gegen Graue Wölfe
vor der Arena Oberhausen“).

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Neben den offiziellen Vereinsföderationen der Grauen Wölfe existiert zudem
eine sich positiv auf das Gedankengut der Grauen Wölfe beziehende Jugend-
szene, die sich insbesondere über Internetseiten und Musik definiert
(www.mik.nrw.de „Internetaktivitäten der Ülkücü-Bewegung – Graue Wölfe“).
Auch in Deutschland haben Graue Wölfe Gewalttaten begangen. So wurde im
Jahr 1980 der türkische Gewerkschafter und Lehrer Celalettin Kesim in Berlin
und im Jahr 1995 ein 21-jähriger Kurde in Neumünster von türkischen Rechts-
extremen ermordet. Zudem griffen Personen aus dem Umfeld der Grauen Wölfe
in den letzten Jahren zumeist im Umfeld von antikurdischen Demonstrationen
mehrfach kurdischstämmige Bürgerinnen und Bürger sowie kurdische und
linksgerichtete türkische Kulturvereine an (www.neues-deutschland.de vom
16. November 2013 „Graue Wölfe heulen in Oberhausen“).
Unter dem Verdacht des illegalen Waffenbesitzes durchsuchte die Polizei im
Juni 2013 einen Augsburger Verein, der den Grauen Wölfen zugerechnet wird,
sowie rund 20 weitere Objekte in Bayern, Recklinghausen und Frankfurt am
Main nach Waffen. Bei einem Vorstandsmitglied des Vereins wurden zwei
scharfe Schusswaffen mit Munition beschlagnahmt, in anderen Objekten fand
die Polizei Schreckschusswaffen, Schlagstöcke, Elektroschocker und Samurai-
schwerter (www.augsburger-allgemeine.de vom 13. Juni 2013 „Großrazzia:
Polizei findet bei Vereins-Vorstand scharfe Schusswaffen“).
Auf einem Kongress der Türkischen Föderation im Jahr 1996 in der Essener
Grugahalle rief der damalige Führer der Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, seine
Anhänger zum Eintritt in die CDU auf. Heute sollen nach Angaben eines selber
der CDU angehörenden Funktionärs eines ADÜTDF-Mitgliedsvereins aus
Hamm zahlreiche Graue Wölfe der CDU angehören (www.faz.net vom 20. Mai
2013 „Rudel auf Beutezug“). Umgekehrt suchen CDU- und auch SPD-Politike-
rinnen und -Politiker immer wieder die Nähe zu den Grauen Wölfen. „In Städten
wie Köln, Berlin oder Hamm arbeiten Graue-Wölfe-Freunde in der CDU mit,
der [2012 abgewählte] Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland lässt sich
schon mal mit Wölfe-Aktivisten beim freundlichen Plausch ablichten, in Köln
suchten Christdemokraten gezielt den Dialog mit Grauen Wölfen“, heißt es in
der Tageszeitung „DIE WELT“ (www.welt.de vom 25. November 2011 „Der
Schein trügt, die Grauen Wölfe sind gefährlich“).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche rechtsextremen oder rechtsextrem durchsetzten türkischen Organisa-

tionen in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung be-
kannt?
a) Wie viele Mitglieder haben diese Organisationen?
b) Wie sind diese Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland organi-

siert, und wo befinden sich ihre lokalen und regionalen Organisations-
schwerpunkte?

c) Welchen Einfluss haben diese Gruppierungen unter türkischstämmigen
Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland?

d) Über welche Medien verfügen diese Gruppierungen in der Bundesrepu-
blik Deutschland, und welchen Verbreitungsgrad haben diese?

e) Welche türkischen rechtsextremen und rechtsextremistisch durchsetzten
Organisationen und Gruppierungen sind Objekt der Beobachtung durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/344
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung bei türkischen Rechtsextremisten und
Rechtsextremistinnen in der Bundesrepublik Deutschland Anhaltspunkte,
wonach diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das fried-
liche Zusammenleben der Völker verstoßen (bitte entsprechende Gruppie-
rungen einzeln benennen)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über kurdenfeindliche Äuße-

rungen oder Taten türkischer Rechtsextremisten in Deutschland?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über armenierfeindliche Äuße-

rungen oder Taten türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsextremis-
ten in Deutschland?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über antisemitische Äußerun-
gen oder Taten türkischer Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen in
Deutschland?

3. Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 zu
gewaltsamen Übergriffen türkischer Rechtsextremer in Deutschland (bitte
nach Datum, Ort und Art des Überfalls auflisten)
a) auf kurdischstämmige Bürgerinnen und Bürger sowie kurdische Institu-

tionen,
b) auf türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger sowie türkische Institutio-

nen,
c) auf links bzw. antifaschistisch orientierte Personen nicht türkisch-kurdi-

scher Herkunft oder linke Institutionen,
d) auf Homosexuelle oder Transsexuelle,
e) auf (vermeintliche) Juden und Jüdinnen oder jüdische Einrichtungen,
f) auf Polizistinnen und Polizisten,
g) auf sonstige Einzelpersonen, Gruppierungen und Institutionen (bitte ange-

ben)?
h) Inwieweit konnten bei solchen Angreifenden organisatorische Kontakte

der angreifenden Personen zu türkischen rechtsextremen Organisationen
festgestellt werden, und zu welchen?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Türkei beste-
hende „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) und der ihr nahe-
stehenden „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in
Europa“ (ADÜTDF) sowie deren deutscher Sektion „Deutsche Türkische
Föderation“ (ATF)?
a) Wie viele Stimmen und Abgeordnete erhielt die MHP nach Kenntnis der

Bundesregierung bei den letzten Parlaments- und Regional- bzw. Kom-
munalwahlen in der Türkei?

b) In welchen Landesteilen der Türkei liegen nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Hochburgen der MHP?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer Beteiligung von Mit-
gliedern oder Anhängerinnen und Anhängern der MHP an Gewalttaten in
der Türkei?

d) Über wie viele Mitglieder bzw. Anhängerinnen und Anhänger verfügt die
MHP nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-
land, und in welchen Regionen leben diese vornehmlich?

e) Wie viele Vereine mit wie vielen Mitgliedern gehören der ATF in der
Bundesrepublik Deutschland an?

Drucksache 18/344 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Türkei beste-
hende „Große Einheitspartei“ (BBP), ihre auch in Deutschland aktive Ju-
gendorganisation Alperen Ocaklari, die Aktivitäten ihrer Anhängerinnen und
Anhänger in Deutschland und den ihr nahestehenden „Verband der türki-
schen Kulturvereine in Europa“ (ATB) in Deutschland?
a) Wie viele Stimmen und Abgeordnete erhielt die BBP nach Kenntnis der

Bundesregierung bei den letzten Parlaments- und Regional- bzw. Kom-
munalwahlen in der Türkei?

b) In welchen Landesteilen der Türkei liegen nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Hochburgen der BBP?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer Beteiligung von Mit-
gliedern oder Anhängerinnen und Anhängern der BBP und ihrer Jugend-
organisation an Gewalttaten in der Türkei, insbesondere an der Ermor-
dung des armenischen Journalisten Hrant Dink (2007), des katholischen
Priesters Andrea Santoro in Trabzon (2006) und an drei christlichen Mis-
sionaren in Malatiya (2007)?

d) Über wie viele Mitglieder bzw. Anhängerinnen und Anhänger verfügt die
BBP nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-
land, und in welchen Regionen leben diese vornehmlich?

e) Wie viele Vereine mit wie vielen Mitgliedern gehören dem „Verband der
türkischen Kulturvereine in Europa“ (ATB) nach Kenntnis der Bundes-
regierung in der Bundesrepublik Deutschland an?

f) An wie vielen Orten in der Bundesrepublik Deutschland ist die Jugend-
organisation Alperen Ocaklari nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Vereinen oder Gruppen präsent, und über wie viele Mitglieder verfügt sie
hier?

g) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis der ATB zur
ADÜTDV?

6. Inwieweit und zu welcher Gelegenheit gab es seit dem Jahr 2009 Kontakte
der Bundesregierung zu den Parteien MHP und BBP in der Türkei oder zu
Politikerinnen und Politikern, die diesen Parteien angehören?

7. Welche Aufmärsche, Demonstrationen und Veranstaltungen türkischer
Rechtsextremer seit dem Jahr 2011 sind der Bundesregierung bekannt ge-
worden (bitte auflisten wann, wo, und aus welchem Anlass diese Demonstra-
tionen oder Veranstaltungen stattfanden, wer sie veranstaltete, und wie viele
Personen daran teilnahmen, und ob es aus den Veranstaltungen/Aufzügen
heraus zu einschlägigen Straftaten – insbesondere Gewalttaten – kam)?

8. Wie viele und welche türkisch- oder deutschsprachigen Internetseiten (auch
Videoportale) aus dem Graue-Wölfe-Milieu sind der Bundesregierung be-
kannt?
a) Welche dieser Seiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von in

Deutschland lebenden Personen betrieben?
b) Über welche Verbreitung verfügen diese Websites nach Kenntnis der Bun-

desregierung unter den in Deutschland lebenden türkischstämmigen
Jugendlichen?

c) Inwieweit sind der Bundesregierung Beiträge aus diesen Internetseiten be-
kannt, die geeignet sind, gegen den Gedanken der Völkerverständigung
oder das friedliche Zusammenleben der Völker zu verstoßen (Seiten, Art
und Inhalt des Beitrages benennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/344
d) Welchen Einfluss haben solche Websites nach Kenntnis oder Einschät-
zung der Bundesregierung auf türkischstämmige Jugendliche in
Deutschland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung in solchen Internetseiten ein Integ-
rationshindernis für türkischstämmige Jugendliche?

f) Welche Hackerangriffe durch das Ayyildiz-Hackerteam und andere
Gruppen oder Personen aus der Ülkücü-Szene auf deutsche Websites
sind der Bundesregierung bekannt geworden?

9. Welche in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden Musiker, Musike-
rinnen und Musikgruppen rechnet die Bundesregierung zum Spektrum der
Grauen Wölfe bzw. der Ülkücü-Szene, und woraus ergibt sich diese Einstu-
fung?
a) Wie viele, und welche Konzerte mit Musikern aus der Ülkücü-Szene

fanden während der letzten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregie-
rung statt (bitte Veranstaltungsdatum, -ort, Veranstalter und Teilnehmer-
zahl angeben)?

b) Inwieweit sind der Bundesregierung Auftritte von bekannten Musikern
aus dem Ülkücü-Milieu auf kommunalen Veranstaltungen in Deutsch-
land bekannt geworden?

10. Inwieweit sind der Bundesregierung Sportvereine in Deutschland, die der
Ülkücü-Szene zugerechnet werden, bekannt?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit türkischer
Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten oder von Mitgliedern rechts-
extrem beeinflusster türkischer Vereine in Ausländer- und Migrationsbei-
räten?

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Kooperation deut-
scher Parteien oder von Funktionärinnen und Funktionären dieser Parteien
mit türkischen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten oder rechtsex-
tremistisch beeinflussten Vereinen in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Art der Kooperation und nach Parteien aufschlüsseln)?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Mitgliedschaft
oder Funktionärstätigkeit türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsex-
tremisten oder von Mitgliedern rechtsextrem beeinflusster türkischer Ver-
einigungen in deutschen Parteien?
a) Welche konkreten Fälle einer Mitgliedschaft, Funktionärstätigkeit oder

Kandidatur türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten
oder Mitglieder rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine in deut-
schen Parteien oder auf deren Wahllisten sind der Bundesregierung be-
kannt geworden?

b) Wie reagierten nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Par-
teien jeweils auf die Mitgliedschaft, Funktionärstätigkeit oder Kandida-
tur mutmaßlicher türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsextremis-
ten oder Mitglieder rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine (bitte
einzeln aufschlüsseln)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahl von türki-
schen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten oder Mitgliedern
rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine über die Listen der ge-
nannten deutschen Parteien in den Kommunalparlamenten (bitte einzeln
aufschlüsseln)?

Drucksache 18/344 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Grauen Wölfen bzw. der Ülkücü-Szene in die islamistische Szene in
Deutschland?

15. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zwischen
den Grauen Wölfen bzw. der Ülkücü-Szene und Vereinen von turkstämmi-
gen Migrantinnen und Migranten aus dem Kaukasus oder China (Uighuren,
Tschetschenen etc.)?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verstrickung türki-
scher Rechtsextremisten im Drogen- oder Waffenhandel, in der Schutzgeld-
erpressung, im Menschenhandel oder in der sonstigen organisierten Krimi-
nalität?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit
türkischer Rechtsextremisten mit dem türkischen Geheimdienst MIT in der
Bundesrepublik Deutschland?

18. In wie vielen und welchen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den letzten fünf Jahren zu Waffenfunden bei Personen aus dem
Graue-Wölfe- bzw. Ülkücü-Milieu oder in Objekten, die dieser Szene zuge-
rechnet werden (bitte Menge und Art der Waffen benennen)?

19. Welches deutsch- und türkischsprachige Aufklärungsmaterial über die
Grauen Wölfe bzw. die Ülkücü-Ideologie liegen vonseiten der Bundes-
regierung oder – nach ihrer Kenntnis – vonseiten der Landesregierungen,
kommunaler Behörden oder sonstiger Einrichtungen, wie Gewerkschaften,
vor, und welche dieser Materialien wurden aus Bundeshaushaltsmitteln ge-
fördert?

Berlin, den 24. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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