BT-Drucksache 18/3303

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2810, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3303
18. Wahlperiode 25.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Sabine Leidig,
Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten
Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2810, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 10 02 wird ein neuer Titel – Flächendeckende beitragsfreie Verpfle-
gung in Schulen und Kindertageseinrichtungen bundesweit – mit einem Ansatz
von 1,76 Mrd. Euro eingeführt.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Der Bund stellt eine hochwertige und gebührenfreie Tagesverpflegung für alle Kinder und Jugendliche in
Ganztagesschulen und Kindertageseinrichtungen sicher. Das bewirkt er durch die Übernahme der Kosten im
Rahmen der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen
im Rahmen der öffentlichen Fürsorge.
Die Gesamtkosten für eine durch den Bund finanzierte Kita- und Schulverpflegung beliefen sich auf 4,37 Mrd.
Euro für das ganze Kalenderjahr 2015. Knapp fünf Millionen Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen
sowie Nichtschulkinder, die bereits heute in einer Tageseinrichtung verpflegt werden, würden davon profitie-
ren. Die Kosten für ausgewogene und abwechslungsreiche Mahlzeiten, die anerkannten Qualitätsstandards
entsprechen, belaufen sich derzeit auf mindestens 5 Euro für jedes Schulkind am Tag bzw. 4 Euro in Kinderta-
geseinrichtungen. Bei Beginn des Vorhabens mit dem neuen Schuljahr ab August 2015 betragen die Kosten
1,76 Mrd. Euro im Haushalt 2015.
Die finanzielle Förderung und Absicherung einer gesunden Schul- und Kita-Verpflegung ist eine gesamtge-
sellschaftliche Aufgabe, die unterschiedlichste Politikbereiche wie Gesundheits-, Bildungs-, Kinder-, Sozial-
und Ernährungspolitik gleichermaßen betrifft.

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