BT-Drucksache 18/3203

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/505 - Mieterhöhungsstopp jetzt

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3203
18. Wahlperiode 12.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/505 –

Mieterhöhungsstopp jetzt

A. Problem
Die Antragsteller zielen auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem
die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um
zu regeln, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten
nur in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sind. Mieterhöhungen allein wegen der
Wiedervermietung einer Wohnung sollen ausgeschlossen sein.
In vielen deutschen Städten und Gemeinden gebe es einen angespannten Wohnungs-
markt. Die Lage dort sei geprägt von einer Mietentwicklung, die sich zwar im Rah-
men der gesetzlichen Möglichkeiten bewege, aber viele Menschen in existentielle
Nöte treibe. Es gebe daher dringenden Handlungsbedarf, das Mietrecht dahingehend
zu ändern, dass die Mietentwicklung gestoppt werden könne.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/3203 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/505 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2014

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3203
Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dr. Johannes Fechner, Dirk
Wiese, Caren Lay und Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/505 in seiner 17. Sitzung am 20. Februar 2014
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 18/505 in seiner 22. Sitzung am
12. November 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage auf Drucksache
18/505 in seiner 27. Sitzung am 12. November 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/505 in seiner 32. Sitzung
am 12. November 2014 beraten.
Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung mit Blick auf eine
so genannte Mietpreisbremse nicht ausreichend seien. Notwendig seien grundlegendere Schritte, insbesondere
zur Sicherung der Bestandsmieten sowie zur Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen. Dort solle als
Bezugsgröße bei Wiedervermietung nicht die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden, sondern die
Vorgängermiete. Es sei notwendig, einen Vorschlag zur Begrenzung von Mietsteigerungen einzubringen und
sachlich zu diskutieren.
Die Fraktion der CDU/CSU wies die Kritik an der Mietrechtspolitik zurück. Der nunmehr zu beratende Ge-
setzentwurf der Bundesregierung zeige, dass sich die Koalition mit den Problemen, die aus steigenden Mieten
folgten, befasse. Zudem habe man bereits in der vergangenen Wahlperiode, unter anderem mit der Kappungs-
grenzenverordnung, Einiges zur Problemlösung vorgelegt. Im Übrigen enthalte der Antrag nichts Neues; alle
dort aufgeworfenen Fragen seien bereits ausführlich besprochen worden. Vor allem die immer wieder vorge-
schlagene Anbindung der Steigerungsrate für die Miete an die Höhe des Inflationsausgleichs sei kontraproduk-
tiv, weil die Kaltmieten in den vergangenen zwanzig Jahren weniger gestiegen seien als die Inflation.
Die Fraktion der SPD stimmte dem zu und verwies ebenfalls darauf, dass ein umfangreiches Paket der Bun-
desregierung zum Gesamtkomplex vorliege, welches nunmehr im Deutschen Bundestag beraten werde. Der
vorliegende, erneut eingebrachte Vorschlag sei auch unter rechtlichen Gesichtspunkten abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass auch ein wiederholtes Einbringen von Vorlagen,
insbesondere durch die Oppositionsfraktionen, grundsätzlich zulässig sei. In der Sache sei es zutreffend, dass
bislang zum Schutz der Mieterinnen und Mieter keine ausreichenden Maßnahmen von den Koalitionsfraktio-
nen getroffen worden seien. Allerdings greife der vorliegende Antrag zu kurz, unter anderem, da die Vorschläge
zu unspezifisch seien.
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Drucksache 18/3203 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2014

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Renate Künast
Berichterstatterin

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