BT-Drucksache 18/3181

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2663, 18/3142 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3181
18. Wahlperiode 12.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2663, 18/3142 –

Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföGÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 20 wird wie folgt gefasst:

,20. § 35 wird wie folgt gefasst:
„Die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchst-

beträge nach § 21 Absatz 2 sind jedes Jahr zu überprüfen und durch Gesetz
neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse, der
Vermögensbildung und den Veränderungen der Lebenshaltungskosten Rech-
nung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat zu berichten.“ ‘

Berlin, den 11. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3181 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Die studentischen Lebenshaltungskosten steigen jedes Jahr, während eine Anpassung von Höchstsätzen und
Freibeträgen nicht nur erst nachträglich im Folgejahr, sondern zum Teil mit mehreren Jahren Verzug erfolgt,
so wie bei dieser Novelle oder dem 23. BAföGÄndG von 2008, dem sieben Jahre ohne Erhöhung vorausging.
Und selbst dann erfolgen die Anpassungen der Fördersätze und Beträge häufig nicht in der Höhe, die zum
Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten notwendig wären. Dies wurde ebenso von fast allen gelade-
nen Sachverständigen in der Anhörung zum 25. BAföGÄndG am 15.10.2014 ausgeführt.

Die 20. Sozialerhebung des DSW stellte erneut fest, dass unzureichende finanzielle Unterstützung von jungen
Menschen in der Ausbildung die Aufnahme einer solchen erschwert oder sogar verhindert. Denn die parallele
Belastung der Auszubildenden durch Ausbildung und Erwerbsarbeit führt häufig zu einer Verlängerung der
Ausbildungszeiten. Aufgrund der dann wegfallenden Förderung durch das BAföG ist der Abschluss der Aus-
bildung kaum mehr planbar und führt zu einer steigenden Zahl von Ausbildungsabbrüchen. Bildung ist ein
Menschenrecht, daher ist die Entkoppelung des Bildungszugangs von den finanziellen Verhältnissen der Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer sowie ihrer Elternhäuser erforderlich.

Es ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar, warum die Diäten der Abgeordneten jährlich auf der Grundlage
der Entwicklung des Nominallohnindexes angepasst werden, das BAföG hingegen nicht jährlich zumindest an
die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst wird. Gerade weil sich das BAföG in der Praxis am Exis-
tenzminimum orientiert, ist eine jährliche Anpassung umso dringlicher.

Daher ist es noch weniger ersichtlich, warum die finanzwirtschaftliche Entwicklung bei der Festsetzung des
BAföG berücksichtigt werden sollte. Auszubildende tragen hierfür keinerlei Verantwortung. Gleichzeitig ist
die Teilhabe an Bildung sowie eine armutssichere Mindestsicherung ein Menschenrecht, das nicht aufgrund
von Schuldenbremse oder Steuererhöhungsphobien außer Kraft gesetzt werden darf.

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