BT-Drucksache 18/3179

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2663, 18/3142 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3179
18. Wahlperiode 12.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2663, 18/3142 –

Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföGÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 6 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „231“ durch die An-

gabe „238“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „418“ durch die An-

gabe „430“ ersetzt.
bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „504“ durch die An-
gabe „512“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „587“ durch die An-
gabe „597“ ersetzt.

b) Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „372“ durch die An-
gabe „383“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „399“ durch die An-
gabe „410“ ersetzt.

bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „52“ durch die An-

gabe „65“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „250“ durch die An-

gabe „298“ ersetzt.

Drucksache 18/3179 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

ccc) Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe cc
angefügt:
,cc) Folgender Satz 2 wird angefügt:

„Zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Unterkunft
der bzw. des Auszubildenden kann das zuständige Amt
für Ausbildungsförderung über den in Satz 1 bestimmten
Bedarf hinaus einen zusätzlichen Bedarf festlegen.“‘

c) Nummer 17 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „1 715“ durch die An-
gabe „1 766“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „1 145“ durch die
Angabe „1 177“ ersetzt.

bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „570“ durch die An-

gabe „584“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „520“ durch die An-

gabe „534“ ersetzt.
d) Nummer 19 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe „7 500“ durch die Angabe „12 000“
ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „2 100“ durch die Angabe „4 000“
ersetzt.

e) Nummer 28 wird aufgehoben.
f) Nummer 29 wird Nummer 28.

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „166“ durch die An-

gabe „198“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „84“ durch die An-

gabe „100“ ersetzt.
bb) In Buchstabe b wird die Angabe „96“ durch die Angabe „99“ ersetzt.

b) Nummer 6 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „418“ durch die An-
gabe „430“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „65“ durch die An-
gabe „62“ und die Angabe „83“ durch die Angabe „114“ er-
setzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „96“ durch die Angabe „99“ ersetzt.
c) In Nummer 8 wird die Angabe „62“ durch die Angabe „64“ und die An-

gabe „607“ durch die Angabe „624“ ersetzt.
d) Nummer 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe „338“ durch die Angabe „350“ er-
setzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „425“ durch die Angabe „437“ er-
setzt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3179

e) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „338“ durch die An-
gabe „350“ und die Angabe „425“ durch die Angabe „437“
ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „111“ durch die An-
gabe „114“ ersetzt.

ccc) In Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „246“ durch die An-
gabe „253“ und die Angabe „284“ durch die Angabe „292“
ersetzt.

ddd) In Doppelbuchstabe dd wird die Angabe „166“ durch die An-
gabe „198“ und die Angabe „84“ durch die Angabe „100“ er-
setzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „338“ durch die Angabe „350“ er-
setzt.

f) Nummer 11 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „418“ durch die An-
gabe „430“, die Angabe „65“ durch die Angabe „62“ und die
Angabe „83“ durch die Angabe „114“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „184“ durch die An-
gabe „189“ ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „218“ durch die Angabe „224“ er-
setzt.

g) In Nummer 12 wird die Angabe „67“ durch die Angabe „69“ und die An-
gabe „80“ durch die Angabe „83“ ersetzt.

h) Nummer 13 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a wird die Angabe „259“ durch die Angabe „266“ er-

setzt.
bb) In Buchstabe b wird die Angabe „3 113“ durch die Angabe „3 200“

und die Angabe „1 940“ durch die Angabe „1 994“ ersetzt.
cc) In Buchstabe c wird die Angabe „1 940“ durch die Angabe „1 994“

ersetzt.
i) Nummer 14 wird aufgehoben.

3. Artikel 6 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 6

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Berlin, den 11. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3179 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Zum ersten ist eine sofortige Erhöhung der BAföG-Sätze und Freibeträge um 10 Prozent notwendig, um die
gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwer-
kes (DSW) liegt der monatliche Durchschnittsbedarf eines Studierenden (der sich im Erststudium befindet, in
einem Vollzeitstudium eingeschrieben ist und außerhalb des Elternhauses wohnt) im Jahr 2012 bei 794 Euro.
Die Erhöhung um 7 Prozent im Jahr 2016 wird nicht einmal ausreichen, um den Bedarf von 2012 zu decken.

Zum zweiten ist eine sofortige Erhöhung der BAföG-Sätze und Freibeträge um 10 Prozent notwendig, um den
Anteil der geförderten Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern aus Familien ohne akademische Tradi-
tion zu steigern. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, das die Zahl der geförderten Studierenden sowie
Schülerinnen und Schüler im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 620 000 gefallen ist. Die
offizielle Gefördertenquote unter den Studierenden liegt zwar nach dem 20. Bericht nach § 35 BAföG 2012 bei
28 Prozent, und damit über dem Wert von 2005 (25,1 Prozent). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die offizielle
Gefördertenquote die Zahl der BAföG geförderten Studierenden auf die Gruppe „der dem Grunde nach förder-
berechtigten“ Studierenden bezieht; die tatsächliche Förderquote liegt mit rund 18,6 Prozent noch deutlich
darunter. Ebenso sinkt der durchschnittliche Förderbetrag von Studierenden auf durchschnittlich 446 Euro mo-
natlich im Jahr 2013 gegenüber 448 Euro im Vorjahr.

Gleichzeitig zeigt die 20. DSW, das die Ungleichheiten in der Bildungsbeteiligung weiter angestiegen sind:
Während von 100 Akademikerkindern 77 den Hochschulzugang schaffen, sind es bei Kindern aus Familien
ohne akademische Tradition nur 23 von 100. 2007 lag der Anteil der Kinder, die ein Studium aufnehmen, in
Familien mit akademischer Tradition bei 71 Prozent, bei Kindern aus Familien ohne akademische Tradition
bei 19 Prozent. Darüber hinaus kommt die 20. Sozialerhebung des DSW zu dem Ergebnis, dass mit der Höhe
der Erwerbstätigkeit auch die gefühlte Unsicherheit über die eigene finanzielle Lage der Studierenden korre-
liert. Höhere Unsicherheit über die eigene finanzielle Lage ist wiederum ein wichtiger Grund für Studienab-
brüche und den Studienerfolg insgesamt. Damit werden insbesondere die Beteiligung und der Erfolg von Kin-
dern aus Familien ohne akademische Tradition durch die im BAföG festgelegten Rahmenbedingungen be-
stimmt.

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