BT-Drucksache 18/3177

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2663, 18/3142 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3177
18. Wahlperiode 12.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Ralph
Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn
Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2663, 18/3142 –

Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföGÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Folgende Nummer 1 wird eingefügt:
,1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschu-
len, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbil-
dung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren
Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,“.

b) Absatz 1a wird aufgehoben.
c) Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.‘

2. Die bisherigen Nummern 1 bis 29 werden die Nummern 2 bis 30.

Berlin, den 11. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3177 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern sowohl in allgemeinbildenden als auch beruflichen Schulen
muss substanziell verbessert werden, da ihre Anzahl seit einigen Jahren rückläufig ist und zudem im Fall der
allgemeinbildenden Schulen nur einen Bruchteil der Betroffenen erreicht. Nach dem 20. Bericht der Bundes-
regierung nach § 35 BAföG wurden nicht einmal 10 000 der über 1 000 000 Schülerinnen und Schüler in der
Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2012 gefördert.

Seit 1982 können Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen nur noch gefördert werden, wenn
eine auswärtige Unterbringung zwingend erforderlich ist – weil keine entsprechende Schule vom Elternhaus-
halt aus zu erreichen ist (vgl. § 2 Absatz 1a BAföG). Die 20. DSW-Sozialerhebung hat erneut die hohe soziale
Selektivität des deutschen Bildungssystems nicht nur beim Hochschulzugang, sondern bereits beim Übergang
von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II belegt: Während 2009 79 von 100 Kindern aus einem akademi-
schen Elternhaus den Übergang in die Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen, die zur allgemeinen
Hochschulreife führen, schafften, sind es nur 43 von 100 Kindern aus Elternhäusern ohne akademische Tradi-
tion.

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