BT-Drucksache 18/3090

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2583, 18/2625, 18/3086 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3090
18. Wahlperiode 05.11.2014
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland),
Kersten Steinke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2583, 18/2625, 18/3086 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit
Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das 2007 unter der großen Koalition aus Union und SPD eingeführte Eltern-
geld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenver-
teilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und
mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Er-
ziehungsarbeit zu beteiligen. Besonders Alleinerziehende und Geringverdiene-
rinnen bzw. -verdiener sollten durch das Elterngeld besser unterstützt werden.
Eltern sollten jeweils 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens
als Elterngeld erhalten, mindestens aber 300 Euro.
Doch seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleis-
tungen, wie z. B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nicht
mehr Alleinerziehende und Geringverdienerinnen bzw. -verdiener. Die Gebur-
tenrate in der Bundesrepublik Deutschland ist seit der Einführung des Eltern-
geldes nicht gestiegen. Das Ziel der stärkeren Beteiligung von Vätern ist so
gut wie nicht erreicht worden. Zwar nehmen Väter gerne die zwei Monate
Elternzeit, aber eine längere Zeit bleiben sie überwiegend nicht zu Hause. Die
Gründe dafür sind vielfältig: u. a. Druck vom Arbeitgeber, doch nicht die
Elternzeit wahrzunehmen oder finanzielle Aspekte hemmen Männer, länger
als zwei Monate in Elternzeit zu gehen. Eine partnerschaftliche Aufteilung der
Erziehungsarbeit ist damit nicht erreicht worden und die finanzielle Stabilisie-
rung von Familien lässt zu wünschen übrig.
Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig angestoßene El-
terngeld Plus kann zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie der partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehungsarbeit führen.
Drucksache 18/3090 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Allerdings werden alleinerziehende Eltern im Gesetzentwurf zur Elterngeldre-
form kaum bedacht; lediglich wird die Verlängerung des Elterngeldes von 14
auf 28 Monate eingeführt, wenn die Alleinerziehenden neben der Elternzeit
weiterhin Teilzeit arbeiten. Alle weiteren Veränderungen beziehen sich ledig-
lich auf Elternpaarfamilien, wie z. B. die Wahrnehmungsmöglichkeit von den
Partnerschaftsmonaten beim Elterngeld Plus. Damit wird eine große Gruppe
der Familien von den zentralen familienpolitischen Leistungen ausgeschlos-
sen. Zusätzlich werden Paarfamilien vier Monate zusätzlich Elterngeld bezie-
hen können. Hier werden Alleinerziehende benachteiligt, da sie nicht den
Paarbonus erhalten können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die folgenden Forderungen unverzüglich
umzusetzen:
1. Zwölf Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil

Statt das Betreuungsgeld weiterzuführen soll das Elterngeld weiter aus-
gebaut werden. Dabei muss ein gleicher nicht übertragbarer Anspruch
von je zwölf Monaten Elternzeit für Mutter und Vater entstehen. Für Al-
leinerziehende 24 Monate. Der Elternzeitanspruch wird in Form eines El-
ternzeitkontos gewährt.

2. Anpassung des Elterngeldanspruchs bei Mehrlingsgeburten
Der Auslegung der Regelung für Mehrlingsgeburten durch das Bundes-
sozialgericht (BSG, 27.06.2014 – B 10 EG 8/12 R) ist gesetzlich zu fol-
gen. Somit entsteht bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind ein Elterngeld-
anspruch. Durch Mehrlingsgeburten steigt neben den finanziellen Belas-
tungen auch der Betreuungsaufwand für Neugeborene. Eltern können
durch die Auslegung des Bundessozialgerichts beide gleichzeitig aus dem
Beruf aussteigen und sich gemeinschaftlich um die Kinder kümmern.

3. Arbeitszeit für Alleinerziehende
Der geplante Arbeitszeitkorridor bei dem Bezug von Teilelterngeld geht
an der Lebensrealität von alleinerziehenden Müttern und Vätern vorbei.
Hier muss eine realitätsnahe Regelung gefunden werden. Diese Regelung
muss sich an der realen Stundenverringerung orientieren und einen An-
spruch auf Teilelterngeld ermöglichen, wenn die Arbeitszeit um mindes-
tens 50 Prozent reduziert wurde.

4. Rücknahme der Kürzungen des Elterngeldes
Das Elterngeld darf nicht auf andere Transferleistungen, wie z. B. Hartz
IV, angerechnet werden. Vor allem Alleinerziehende laufen Gefahr, we-
gen der Anrechnung in den ersten Lebensjahren ihres Kindes in Armut zu
leben.

5. Flexibler Elterngeldbezug
Die Inanspruchnahme von Elterngeld soll auch in Teilabschnitten von
mindestens zwei Monaten für beide Elternteile ermöglicht werden. So
wird eine möglichst gleiche Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsar-
beit begünstigt.

Berlin, den 4. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.