BT-Drucksache 18/3071

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2655 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3071
18. Wahlperiode 05.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2655 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010
zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957

A. Problem
Das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl.
1964 II S. 1369, 1371) ist durch das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010
in bestimmten Punkten ergänzt worden, um das Auslieferungsverfahren zu verein-
fachen und zu beschleunigen, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zuge-
stimmt und auf den Schutz des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat. Durch das
Dritte Zusatzprotokoll soll im Interesse der verfolgten Person die Dauer der Inhaf-
tierung verkürzt und die Effizienz der Strafjustiz in den Vertragsstaaten erhöht wer-
den. Der Gesetzentwurf zielt auf die Ratifizierung des Dritten Zusatzprotokolls.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/3071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2655 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. November 2014

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3071
Bericht der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Dirk Wiese, Halina Wawzyniak
und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/2655 in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den In-
nenausschuss sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/2655 in seiner 28. Sitzung am 5. November 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 18/2655
in seiner 18. Sitzung am 5. November 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Ge-
setzentwurfs.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 8. Sitzung am 24. September
2014 mit der Vorlage auf Drucksache 18/2655 (Bundesratsdrucksache 367/14) befasst und festgestellt, dass
eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs hinsichtlich des Indikators 15 (Kriminalität) gegeben sei. Die
Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 30. Sitzung am 5. November
2014 beraten und empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigte die grundsätzliche Berechtigung des Anliegens des
Zusatzprotokolles, da es einer Abkürzung der Dauer des Auslieferungsverfahrens diene. Ferner enthalte der
Gesetzentwurf einige Sicherungen zu Gunsten der verfolgten Person. Jedoch verwende das Übereinkommen
den Begriff der Behörde, welche im Gegensatz zu Gerichten nicht unabhängig sei. Sie bitte um Klarstellung,
wie dieser Begriff zu verstehen sei.
Die Bundesregierung stellte klar, dass aufgrund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden strafpro-
zessualen Vorschriften der Begriff der Behörde immer als Gericht zu verstehen sei. Die Handhabung in anderen
Staaten sei nicht bekannt.
Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, das Zusatzprotokoll verbessere durch Verkürzung der Dauer der In-
haftierung insgesamt die Rolle der verfolgen Person, wenn diese der Auslieferung zustimme. Sie halte es für
einen effektiven Ansatz und werde dem Gesetzentwurf zustimmen.

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.