BT-Drucksache 18/3028

Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit

Vom 23. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3028
18. Wahlperiode 23.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sabine Zimmermann (Zwickau), Christine
Buchholz, Diana Golze, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Susanna
Karawanskij, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Petra Pau, Harald Petzold
(Havelland), Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit

Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit rücken seit der Weltbevölke-
rungskonferenz im Jahr 1994 in Kairo zunehmend in den politischen und gesell-
schaftlichen Fokus. Definiert wird sexuelle und reproduktive Gesundheit durch
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „ein Zustand des körperlichen,
emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität
und nicht nur das Fehlen von Krankheit, Funktionsstörungen oder Gebrechen.“
(www.euro.who.int/de/health-topics/Life-stages/sexual-and-reproductive-
health/news/news/2011/06/sexual-health-throughout-life/definition, abgerufen
am 12. September 2014). Sexuelle Gesundheit ist aus diesem Grund auch
untrennbar mit Wohlbefinden und Lebensqualität verbunden. Sie „setzt eine
positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen vo-
raus sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu
machen, und zwar frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt. Sexuelle Ge-
sundheit lässt sich nur erlangen und erhalten, wenn die sexuellen Rechte aller
Menschen geachtet, geschützt und erfüllt werden.“ (www.euro.who.int/de/
health-topics/Life-stages/sexual-and-reproductive-health/news/news/2011/06/
sexual-health-throughout-life/definition, abgerufen am 12. September 2014).
Laut des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (BMZ) hat die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und
Rechte über die konkrete Situation der und des Einzelnen hinaus als „auch Im-
plikationen für gesellschaftliche Prozesse und nachhaltige Entwicklung. Ent-
scheidend ist ein sozio-politisches und kulturelles Umfeld, das verheirateten und
nichtverheirateten Frauen, Männern und Jugendlichen beiderlei Geschlechts
ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung den gleichen Zugang zu Informationen
und Diensten gewährt und diesen fördert.“ (Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sexuelle und reproduktive Gesundheit
und Rechte, Bevölkerungsdynamik. Berlin und Bonn 2008, S. 4).
Auf internationaler Ebene fordern die Überprüfungsverfahren von CEDAW
(Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)
und CESCR (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, auch ICESCR) „bestmögliche Standards sexueller und reproduktiver
Gesundheit“ als ein Menschenrecht. Dazu zählen nicht nur das Recht auf Ge-
sundheit, sondern auch das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und umfas-
senden Informationen über diese sowie das Recht auf Gesundheitsvorsorge.

Drucksache 18/3028 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Zugang zu Verhütungsmitteln und Informationen
1. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell

Jungen und Männer über die Verhinderung von ungewollten Schwanger-
schaften aufzuklären?

2. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Mädchen und Frauen über die Verhinderung von ungewollten Schwanger-
schaften aufzuklären?

3. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderten Menschen den Zugang zu Informationen und Beratungsange-
boten zur Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften zu gewähr-
leisten?

4. Plant die Bundesregierung, Verhütungsmittel in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auch für Versicherte, die das
20. Lebensjahr vollendet haben, aufzunehmen?

5. Falls nein, welche Argumente werden geltend gemacht?
6. Welche Verhütungsmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter

welchen Umständen von der GKV erstattet?
7. Inwiefern sind der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen

die gesetzlichen und untergesetzlichen Erstattungsregelungen für gesetzlich
Versicherte bekannt, insbesondere bezüglich der Altersgrenzen und der Be-
grenzung auf bestimmte Verhütungsmittel?

8. Aus welchen Erwägungen heraus wurde als Altersgrenze für die Erstat-
tungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Verhütung das vollendete 20. Lebens-
jahr gewählt?

9. Aus welchen Erwägungen heraus wurde die Erstattungsfähigkeit auf Arz-
neimittel zur Verhütung begrenzt?

10. Inwiefern gibt es bei dieser Begrenzung nach Ansicht der Bundesregierung
rechtliche Bedenken bezüglich Frauen, bei denen aus medizinischen Grün-
den die Anwendung von hormonellen oder anderen Arzneimitteln zur Ver-
hütung ausgeschlossen ist?

11. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für oder
gegen eine Verschiebung der Altersgrenze oder für die Aufnahme weiterer
bzw. anderer Kriterien als das Alter?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit von
Kontrazeptiva durch private Krankenversicherungen?
Inwiefern ist ihr insbesondere bekannt, ob die entsprechenden Regelungen
in der GKV hier teils unterschritten werden?

13. Warum bekommen Jungen und Männer im Gegensatz zu Mädchen und
Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr die Kosten für Verhütungsmittel
durch die GKV nicht erstattet?

14. Wie viel Geld ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Regelsatz für das
Arbeitslosengeld II (ALG II) für Verhütungsmittel eingeplant?
In welchem Posten sind diese Ausgaben bei der Regelsatzberechnung sub-
summiert?

15. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine hormonelle Verhü-
tung durchschnittlich pro Monat?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3028
16. Wie viel Geld wurde bis zum Jahr 2004 jährlich nach den §§ 36 und 36a des
Bundessozialhilfegesetzes (Hilfe zur Familienplanung und Hilfe zur Steri-
lisation) für die Erstattung von Verhütungsmitteln bzw. der Sterilisation
ausgegeben?

17. Inwiefern sieht die Bundesregierung seit der Abschaffung dieser Regelun-
gen die Gewährung der durch die von Deutschland unterzeichnete Erklärung
der sexuellen und reproduktiven Rechte der Weltgesundheitsorganisation
anerkannten Rechts auf Familienplanung bei Familien in ALG-II-Bezug für
nicht mehr gewährleistet (bitte begründen)?

18. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen der in
13 Ländern der Europäischen Union durchgeführten Studie, denen zufolge
der Anteil der Frauen, die keine Familienplanungsangebote wahrgenommen
haben, unter HIV-infizierten Frauen mit 28 Prozent erheblich höher lag als
in der Allgemeinbevölkerung mit 10 Prozent (www.euro.who.int/__data/
assets/pdf_file/0007/257983/64td05g_WomensHealth_140596.pdf)?

19. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um im Sinne
eines ganzheitlichen und geschlechtergerechten Ansatzes zur Verhütung
von Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten, Jungen
und Männer stärker einzubeziehen?

20. Welche Modelle für die Kostenerstattung von Verhütungsmitteln (auch über
das vollendete 20. Lebensjahr hinaus) sind der Bundesregierung bekannt,
und welche administrativen Hürden gibt es jeweils?

21. Inwieweit findet bei den einzelnen Modellen der Kostenerstattung von Ver-
hütungsmitteln eine Bedürftigkeitsprüfung statt, und welche Gruppe von
Mädchen und Frauen ist jeweils betroffen?

22. In welchen Bundesländern und Kommunen in Deutschland besteht nach
Kenntnis der Bundesregierung insbesondere für Beziehende von Hartz IV
und Menschen mit ähnlich niedrigem Einkommen die Möglichkeit, die
Kosten für Verhütungsmittel ersetzt zu bekommen (bitte nach Geschlecht
und Höhe der Erstattung aufschlüsseln)?

23. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Erstat-
tungsfähigkeit von Verhütungsmitteln, etwa durch kommunale oder Landes-
behörden, in Abhängigkeit vom Wohnort dem Verfassungsziel, gleichwer-
tige Lebensbedingungen in Deutschland herzustellen, widerspricht?

24. Beruht die heterogene Erstattungslandschaft nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch auf einer unterschiedlichen Auslegung von § 49 des Zwölf-
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier rechtlichen Klarstellungsbedarf?

25. Zu welchen Ergebnissen bezüglich der Kostenübernahme von Verhütungs-
mitteln kam der im Jahr 2011 auf der Jugend- und Familienministerkonfe-
renz (JFMK) unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen eingerichtete
Arbeitskreis „Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel zur Empfäng-
nisverhütung“?

26. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung sozial be-
nachteiligte Mädchen und Frauen schwanger, weil sie die finanziellen Be-
lastungen für ein zuverlässiges Verhütungsmittel nicht tragen können?

27. Welchen Ansatz verfolgt das BMZ hinsichtlich der Förderung von Maßnah-
men zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Entwicklungsländern?

28. Welche Organisationen und Programme fördert das BMZ in welcher Höhe
im Rahmen seiner Tätigkeiten für reproduktive und sexuelle Gesundheit in
Entwicklungsländern?

Drucksache 18/3028 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Verhütungsmittel
29. Wie viele Arzneimittel und medizinische Produkte zur Schwangerschafts-

verhütung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009
verschrieben (bitte nach Alter, Bundesländern und nach Pillengeneration
sowie nach vaginalen, dermalen und implantativen hormonellen Antikon-
trazeptiva aufschlüsseln)?

30. Wie hoch war der Umsatz mit nichthormonellen Kontrazeptiva seit dem
Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Art des Verhü-
tungsmittels aufschlüsseln)?

31. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des Krebsrisi-
kos von Mädchen und Frauen bei der Einnahme der hormonellen Kontra-
zeptiva?

32. In welchem Maß erhöhen hormonelle Antikontrazeptiva nach Kenntnis der
Bundesregierung das Risiko von Thrombosen und schweren Herz-Kreis-
lauf-Erkrankungen?

33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Erhöhung des Risikos für Erkrankungen der Gallenblase und sehr
selten auftretender Lebertumore bei der Einnahme von hormonellen Anti-
kontrazeptiva (www.profamilia.de „Verhütungsmethoden – Die Pille“,
9. Auflage 2010)?

34. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
treten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland bei
Frauen unter 45 Jahren auf (bitte nach Erkrankung und Alter der Patientin-
nen aufschlüsseln)?

35. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ein-
nahme hormoneller Antikontrazeptiva (bitte nach Erkrankung und Alter der
Patientinnen aufschlüsseln)?

36. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ein-
nahme hormoneller Antikontrazeptiva und dem Konsum von Tabakproduk-
ten (bitte nach Erkrankung und Alter der Patientinnen aufschlüsseln)?

Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch
37. Wie viele Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche von Teen-

agern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren, Alter der Mädchen und
jungen Frauen sowie dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?

38. Wie viele Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche von Frauen
ab dem 40. Lebensjahr gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2004 (bitte nach Jahren, Alter
der Frauen sowie dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?

39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Zwischen-
ergebnissen des im Jahr 2011 von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „frauen
leben 3: Familienplanung von 20- bis 44-jährigen Frauen – Schwerpunkt
Schwangerschaftskonflikte“?

40. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Zahl von un-
gewollten Schwangerschaften zu reduzieren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3028
41. Wie viele minderjährige Mädchen und wie viele Frauen sterben nach
Kenntnis der Bundesregierung während einer Schwangerschaft oder Geburt
(bitte seit dem Jahr 2009 aufschlüsseln und in absoluten und relativen Zah-
len angeben)?

42. Welche Daten werden in der Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrü-
chen erhoben?

43. Wie bewertet die Bundesregierung Übergriffe gegen Arztpraxen und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, gegen Ärztinnen und Ärzte, wie
sie in zahlreichen Presseveröffentlichungen (exemplarisch „Marsch durch
die Institutionen“, taz.die tageszeitung vom 13. Januar 2013) dokumentiert
sind?

44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der unterschiedlichen Strafverfolgungspraxis nach § 219a des Straf-
gesetzbuchs (StGB, vgl. Sybill Schulz „Information oder Werbung? Juristi-
sche Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch“)?

45. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus sogenannten Gehsteigberatungen, bei denen Frauen gezielt vor Bera-
tungsstellen und Arztpraxen auf Schwangerschaft und Schwangerschafts-
unterbrechung angesprochen werden und ihnen unaufgefordert Bilder,
Broschüren oder Gegenstände zu diesem Thema gezeigt oder überreicht
werden (vgl. hierzu „Abtreibungsgegner dürfen demonstrieren“, Süddeut-
sche Zeitung vom 29. Juni 2010)?

46. In welcher Höhe und für welche konkrete Tätigkeit und Zielsetzung erhält
der Verein „Kooperative Arbeit Leben ehrfürchtig bewahren“ (Kaleb e. V.)
eine Zuwendung im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojekts
„Bürgerarbeit“ im Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 30. November
2014 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2393)?

Reproduktionsmedizin
47. Wie viele Sterilisationen wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der

Bundesregierung zum Zwecke der Empfängnisverhütung durchgeführt
(bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit durch
die GKV von Sterilisationen auf eigenen Wunsch?

49. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch unverheirateten Paa-
ren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung, wie von der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, anlässlich
eines gegenteiligen Urteils (Aktenzeichen L 1 KR 435/12 KL) des Landes-
sozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 gefordert (www.
tagesspiegel.de vom 15. Juni 2014 „Schwesig will Kostenzuschuss auch für
Unverheiratete“), zu gewähren?

50. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch verpartnerten/unver-
partnerten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung zu ermöglichen?

51. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Vorlage eines Repro-
duktionsmedizingesetzes oder anderer Gesetze zur Regulierung der Eizell-
spende, der Leihmutterschaft, des Embryonentransfers, des Umgangs mit
„überzähligen“ Embryonen oder der Kryokonservierungen von Eizellen?

52. Welche Fragestellung und welche Zielstellung verfolgt der Arbeitskreis Ab-
stammung, der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz,
Heiko Maas, eingesetzt wurde?

Drucksache 18/3028 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
53. Welche Mitglieder aus welchen Bundesministerien, Organisationen und
Verbänden arbeiten im Arbeitskreis Abstammung mit, und wann ist mit
ersten Ergebnissen zu rechnen?

54. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln ist der Arbeitskreis Ab-
stammung ausgestattet?

Sexuell übertragbare Krankheiten
55. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell

Jungen und Männer über die Übertragung von sexuell übertragbaren Krank-
heiten aufzuklären?

56. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Mädchen und Frauen über die Übertragung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?

57. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
nichtheterosexuelle Menschen über die Übertragung von sexuell übertrag-
baren Krankheiten aufzuklären?

58. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderte Menschen über die Übertragung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?

59. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderten Menschen den Zugang zu Informationen und Beratungsange-
boten zu sexuell übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten?

60. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ihre Maßnahmen
zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu verbessern?

61. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Änderung der Empfehlungen zur Impfung von Mädchen gegen
Humane Papillomviren (HPV) der Ständigen Impfkommission (STIKO)
des Robert Koch-Instituts (vgl. Epidemiologisches Bulletin Nr. 35 vom
1. September 2014)?

62. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Impfung ge-
gen Humane Papillomviren bei Jungen und Männern?

63. Welche Maßnahmen wurden zur Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit
der STIKO-Empfehlungen ergriffen, und sieht die Bundesregierung hier
weiteren Handlungsbedarf?

64. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Einschätzung des HPV Management Forums und der Sächsischen
Impfkommission aus dem Jahr 2011, die HPV-Impfungen bei Frauen auch
nach dem 18. Lebensjahr bis einschließlich dem 26. Lebensjahr für sinnvoll
erachten (www.aerzteblatt-sachsen.de, Ausgabe 1/2011)?

Maßnahmen bei sexueller und sexualisierter Gewalt
65. Wann soll der Nationale Aktionsplan III gegen Gewalt an Frauen vorliegen?
66. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus Modellprojekten zur anonymen Spurensicherung bei sexualisierter Ge-
walt und Vergewaltigungen, wie sie zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen
bekannt ist (www.frauennotrufe-nrw.de „Anonyme Spurensicherung nach
Sexualstraftaten und Häuslicher Gewalt: Hintergründe – Ziele – Hand-
lungsbedarf“, Januar 2012)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3028
67. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei allen ambulant oder
stationär arbeitenden Ärztinnen und Ärzten gesichert, dass nach Vergewal-
tigungen, falls durch die betroffene Frau gewünscht, eine Notfallkontrazep-
tion („Pille danach“) verordnet wird?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung aus den diesbezüglichen Vorfällen
in katholischen Krankenhäusern ausreichende und praxisrelevante Konse-
quenzen gezogen worden?

68. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Reformierung der §§ 177
und 179 StGB?

Berlin, den 23. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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