BT-Drucksache 18/2798

Tischlerinnen in Deutschland - Hürden in Ausbildung und Beruf

Vom 8. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2798
18. Wahlperiode 08.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thomas Gambke, Beate Müller-Gemmeke,
Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Sven-Christian
Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tischlerinnen in Deutschland – Hürden in Ausbildung und Beruf

Der Fachkräftemangel hat das Handwerk längst erreicht und so klagen die Be-
triebe verstärkt über Probleme bei der Besetzung offener Stellen. Trotzdem wird
das Potenzial, das Frauen für diese Berufe mitbringen, noch zu selten genutzt.
Das Ergebnis: Der Frauenanteil im Handwerk beträgt nur etwa 25 Prozent.
Besonders im Tischlerhandwerk sind Frauen mit einem Anteil von etwa
3 Prozent (vgl. Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung, www.bisds.infosys.iab.de/bisds/result?beruf=BO501)
immer noch selten. Die wenigen Frauen, die als Tischlerinnen tätig sind oder
sein wollen, haben nach wie vor häufig mit Vorbehalten zu kämpfen. Aus diesem
Grund tauschen sich Tischlerinnen aus ganz Deutschland jährlich beim selbst
organisierten bundesweiten Tischlerinnentreffen aus und setzen sich dafür ein,
bestehende Hürden am Arbeitsmarkt abzubauen.
Ein Thema, das dabei immer wieder problematisiert wird, sind die Regelungen
zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche. Aufgrund der hohen Belas-
tungen für die werdende Mutter (Staub, Lärm, schweres Heben etc.), gilt meist
ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Wäh-
rend Arbeitnehmerinnen für diese Zeit Ausgleichszahlungen von ihrem Arbeit-
geber erhalten, gelten die Mutterschutzregelungen für Selbständige nicht. Sie
müssen sich auf andere Weise für berufliche Unterbrechungen durch Schwan-
gerschaft und Mutterschaft absichern. Dies stellt auch deshalb ein besonderes
Problem dar, weil sich verhältnismäßig viele Tischlerinnen für die Selbständig-
keit entscheiden, um überhaupt den erlernten Beruf ausüben zu können. Denn
eine Beschäftigung zu finden, ist für Frauen in diesem Bereich nach wie vor
schwierig.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich

eine Ausbildung als Tischlerin oder Tischler (bitte Jahreszahlen ab 2003 an-
geben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

2. Wie viele Auszubildende im Tischlerhandwerk haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2003 ihre Ausbildung innerhalb
a) des ersten Jahres,
b) innerhalb des zweiten Jahres oder
c) innerhalb des dritten Jahres abgebrochen?

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3. Wie viele der Personen aus den Fragen 2a bis 2c waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Frauen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und anteilig an
allen Frauen in dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang angeben)?

4. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung jähr-
lich seit 2003 ihre Ausbildung im Tischlerhandwerk und anderen holzver-
arbeitenden Berufen mit der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung abge-
schlossen, und wie viele von ihnen waren Frauen?

5. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Noten der angehenden
Tischlerinnen während ihrer Ausbildung und bei der Gesellen- bzw. Gesel-
linnenprüfung im Vergleich zu den männlichen Auszubildenden?

6. Wie viele Tischlerinnen und Tischler arbeiten nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in Deutschland (bitte Zahlen getrennt für Frauen und Män-
ner angeben)?

7. Wie lange arbeiten Tischlerinnen und Tischler nach Kenntnis der Bundes-
regierung durchschnittlich in diesem Beruf (bitte Zahlen getrennt für Män-
ner und Frauen angeben)?

8. Wie viele Frauen und wie viele Männer absolvieren nach Kenntnis der Bun-
desregierung jährlich ihre Meister- bzw. Meisterinnenprüfung im Tischler-
handwerk (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer
getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Zahlen seit der Abschaffung
der Pflichtgesellenjahre zur Meisterprüfung entwickelt (bitte getrennt für
Frauen und Männer angeben)?

9. Wie viele Tischlereien in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung von Frauen geführt, und wie hat sich diese Zahl seit 2003 ent-
wickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual an allen Tischlereien in
Deutschland angeben)?

10. Wie viele Tischlereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den jet-
zigen Inhaberinnen und Inhabern von deren Eltern übernommen worden
(bitte Zahlen für von Frauen und Männern geführten Betrieben getrennt aus-
weisen)?

11. Wie werden partnerschaftlich geführte Betriebe erfasst?
12. Wie viele Betriebsneugründungen von Tischlereien gab es nach Kenntnis

der Bundesregierung seit 2003 jährlich, und wie viele dieser Neugründun-
gen wurden von Frauen getätigt?

13. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tischle-
reien im Durchschnitt angestellt?

14. Wie viele selbständige Tischlerinnen und Tischler gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 ent-
wickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

15. Wie viele Tischlerinnen und Tischler sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung sogenannte Solo-Selbständige, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 ent-
wickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt angeben)?

16. Wie viele werdende Mütter mussten nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2003 jährlich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder
völlig mit der Arbeit als Tischlerin aussetzen, und wie viele von ihnen haben
infolge dessen den Tischlerinnenberuf vollständig aufgegeben?

17. In wie vielen Fällen wurden seit 2003 jährlich Ausgleichszahlungen durch
den Arbeitgeber bei der Krankenkasse der werdenden Mutter beantragt?

18. Inwieweit hält die Bundesregierung die Regelungen zum Mutterschutz in
der Holzverarbeitungsbranche für sinnvoll?

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19. Welche Mutterschutzregelungen gelten für die Unternehmerin eines Hand-
werksbetriebes?

20. Welche Möglichkeiten bestehen für Selbständige in der Holzverarbeitung,
sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und
Mutterschaft finanziell abzusichern?

21. Wie viele gesetzliche Krankenkassen bieten nach Kenntnis der Bundes-
regierung einen Krankengeld-Wahltarif für Selbständige an, der Mutter-
schaftsgeld einschließt, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die durchschnittlichen Krankengeldabsicherungen?

22. Sind der Bundesregierung Initiativen der Handwerkskammern bekannt, um
Selbständige in der Holzverarbeitung für den Fall beruflicher Unterbre-
chungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern,
und wenn ja, welche sind dies?

23. Wie werden Selbständige nach Kenntnis der Bundesregierung über diese
Möglichkeiten informiert?

24. Sieht die Bundesregierung Lücken bei den derzeitigen Möglichkeiten zur
Absicherung beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft für Selb-
ständige?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken zu
schließen?

Berlin, den 8. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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