BT-Drucksache 18/2739

Gute Arbeit weltweit - Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

Vom 7. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2739
18. Wahlperiode 07.10.2014
Antrag
der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, Maik
Beermann, Veronika Bellmann, Dr. André Berghegger, Peter Beyer, Klaus
Brähmig, Helmut Brandt, Cajus Caesar, Alexandra Dinges-Dierig, Thomas
Dörflinger, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Klaus-Peter Flosbach,
Thorsten Frei, Alexander Funk, Dr. Thomas Gebhart, Alois Gerig, Eberhard
Gienger, Ursula Groden-Kranich, Astrid Grotelüschen, Christian Haase, Mark
Hauptmann, Dr. Stefan Heck, Helmut Heiderich, Frank Heinrich (Chemnitz), Uda
Heller, Rudolf Henke, Charles M. Huber, Anette Hübinger, Hubert Hüppe, Anja
Karliczek, Roderich Kiesewetter, Dr. Georg Kippels, Jürgen Klimke, Gunther
Krichbaum, Paul Lehrieder, Ingbert Liebing, Daniela Ludwig, Karin Maag, Matern
von Marschall, Andreas Mattfeldt, Maria Michalk, Philipp Mißfelder, Dietrich
Monstadt, Marlene Mortler, Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Philipp Murmann,
Alois Rainer, Josef Rief, Erwin Rüddel, Johannes Selle, Carola Stauche, Peter
Stein, Erika Steinbach, Sebastian Steineke, Dieter Stier, Rita Stockhofe, Stephan
Stracke, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Volker Ullrich, Michael Vietz, Sven
Volmering, Dr. Johann Wadephul, Peter Weiß (Emmendingen), Marian Wendt,
Waldemar Westermayer, Heinz Wiese (Ehingen), Elisabeth Winkelmeier-Becker,
Dagmar G. Wöhrl, Tobias Zech, Heinrich Zertik, Emmi Zeulner, Dr. Matthias
Zimmer, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum),
Heinz-Joachim Barchmann, Klaus Barthel, Marco Bülow, Michaela Engelmeier,
Gabriela Heinrich, Josip Juratovic , Christine Lambrecht, Sabine Poschmann,
Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Sonja
Steffen, Wolfgang Tiefensee, Gabi Weber, Bernd Westphal, Manfred Zöllmer,
Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global
gerecht werden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auslandsinvestitionen von Unternehmen nehmen weltweit zu. Von weltweit 1,46
Bio. US-Dollar direkter Auslandsinvestitionen (FDI) entfielen 2013 auf Entwick-
lungsländer 759 Mrd. US-Dollar. Die Produktions- und Lieferketten von internatio-

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nal agierenden Unternehmen sind zunehmend global verzweigt und durch internati-
onale Arbeitsteilung gekennzeichnet. Eine starke lokale Wirtschaft und Wertschöp-
fung bieten Entwicklungsländern wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und
Technologietransfers, denn sie schaffen Arbeitsplätze, können das Lohnniveau an-
heben und zu höheren Steuereinnahmen beitragen. Neben der lokalen Wirtschaft
können multinationale sowie kleinere international tätige Unternehmen so einen er-
heblichen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Verantwortungsbewusste
Unternehmen richten ihre Ziele freiwillig und aus eigenem Interesse auch nach so-
zialen, menschenrechtlichen und ökologischen Kriterien aus.

Die Hauptverantwortung für nachhaltige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
und Arbeitnehmerrechte liegt bei den Unternehmen, den hierzu völkerrechtlich ver-
pflichteten Regierungen und Parlamenten der jeweiligen Länder selbst, welche die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und durchzusetzen haben. Internatio-
nale Unternehmen tragen Mitverantwortung im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen
mit Tochter- und Zulieferfirmen, wo sie ihre realistischen Möglichkeiten zur Einhal-
tung von Standards nutzen sollen. Internationale Abhängigkeiten, Korruption, unzu-
reichende gesetzliche Vorgaben oder auch mangelhafte Durchsetzung von Gesetzen
behindern nachhaltige Investitionen vor Ort. Auch die Regierungen sowie Konsu-
mentinnen und Konsumenten in denjenigen Ländern, in die Produkte importiert wer-
den, können Einfluss auf die Produktionsbedingungen nehmen. Die deutsche Außen-
und Entwicklungspolitik sowie Handels- und Verbraucherschutzpolitik sind deshalb
gefordert, auf die Einhaltung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen
Standards wie auch der VN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) hinzuwirken und
durch Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit eine Verbesserung der Arbeits-
bedingungen zu begleiten. Dies ist bereits in zahlreichen Ländern der Fall. Um die
Umsetzung dieser Standards möglich zu machen, ist es darüber hinaus elementar,
lokale Regierungen in ihren Kapazitäten zur Umsetzung der Standards zu unterstüt-
zen und in die Entwicklung und Verbreitung verantwortungsvollen Unternehmer-
tums auch den lokalen Privatsektor einzubinden.

Viele deutsche Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung aktiv
wahr und engagieren sich über das gesetzliche Maß hinaus. Auch die Anzahl derje-
nigen Unternehmen, die CSR- und Nachhaltigkeitsstrategien (CSR= Corporate
Social Responsibility )in ihr Kerngeschäft integrieren, wächst ständig. Ebenso wie
die Anzahl derjenigen, die eigene Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln. Viele mul-
tinationale Unternehmen haben sich selbst einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung verpflichtet, kurz CSR, und legen über die ökologischen, sozialen und
ökonomischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit Nachhaltigkeitsberichte vor.

Der Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 hat aber
beispielhaft erneut gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der
staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen
ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausrei-
chend nachkommen. Denn sie haben offenbar geduldet, dass die lokalen Unterneh-
men unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf hingewirkt
haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist. Nach dem katastrophalen Unfall
haben einige Unternehmen freiwillig Unterstützung für die Opfer geleistet. Ein Teil
von ihnen hat noch keine oder nur unzureichende Unterstützung für die Opfer des
Unfalls geleistet.

Verantwortungsvolle Unternehmen stehen im Wettbewerb mit anderen, die hohe so-
ziale Standards nicht einhalten und dadurch Kosten sparen. Lohndumping, Zwangs-
und Kinderarbeit, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, unmenschliche
Arbeitsbedingungen, Organisationsverbote und gravierende Mängel bei der Sicher-
heit am Arbeitsplatz prägen die Arbeitsbedingungen in vielen Fabriken, wie das trau-
rige Ereignis von Rana Plaza auf schreckliche Weise verdeutlicht. Wo die Probleme

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2739
durch die Nichteinhaltung von rechtlichen Vorgaben entstehen, ist die Durchset-
zungskompetenz zu stärken.

In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind große Teile der lokalen Wirt-
schaft informell, dies schließt auch heimbasierte Arbeit mit ein. Im informellen Sek-
tor ist die Umsetzung von sozialen und ökologischen Standards ganz besonders
schwierig.

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 die Mitteilung „Eine neue EU-Stra-
tegie (2011 – 2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ vorge-
legt. Die EU-Kommission spricht sich darin für förderliche Rahmenbedingungen für
mehr Transparenz, für Marktanreize sowie für verantwortliches unternehmerisches
Handeln aus, das über den Ansatz der bloßen Freiwilligkeit deutlich hinausgeht. Die
Kommission bezieht sich damit auch auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte („Guiding Principles on Business and Human
Rights: Implementing the United Nations 'Protect, Respect and Remedy' Frame-
work“), die mit deutscher Unterstützung durch den VN-Sondergesandten für Unter-
nehmen und Menschenrechte, John Gerard Ruggie, erarbeitet und im Juni 2011 im
VN-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedet wurden. Das Konzept fußt auf den
drei Säulen „Protect, Respect and Remedy“, führt bestehende internationale Stan-
dards zusammen und bietet Orientierung bei rechtlichen Verpflichtungen und frei-
willigen Initiativen. „Protect“ bedeutet, dass Staaten die Aufgabe haben, ihre Bürge-
rinnen und Bürger vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen.
„Respect“ macht es Unternehmen zur Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten, dies
durch geeignete Kontrollmechanismen zu überwachen und im Rahmen ihrer Mög-
lichkeiten ihre Lieferanten und Geschäftspartner einzubeziehen. „Remedy“ steht für
einen besseren Zugang der Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu Beschwerde-
und Abhilfemechanismen gerichtlicher und nichtgerichtlicher Art. Unternehmen ha-
ben eine menschenrechtliche und wirtschaftsethische Sorgfaltspflicht. So sollen Un-
ternehmen die möglichen Folgen ihres Handelns für die Menschenrechte prüfen, ne-
gative Folgen aktiv zu verhindern suchen und mögliche Schäden wiedergutmachen.

In diesem Kontext kann die am 14. April 2014 vom europäischen Parlament verab-
schiedete Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG
des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität be-
treffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne
(COM/2013/0207 final – 2013/0110 (COD)) dazu beitragen, dass Arbeitsnormen
eingehalten, Menschenrechte nicht verletzt und die Sicherheit am Arbeitsplatz ver-
bessert werden. Sie ermöglicht es allen Kunden und insbesondere auch öffentlichen
Einrichtungen, sozial, ökologisch und menschenrechtlich verantwortliche Anbieter
zu bevorzugen, auch wenn diese ggf. teurer als die Konkurrenz sind.

Die „Decent Work Agenda“, die dreigliedrige Erklärung zu multinationalen Unter-
nehmen und zur Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die
„Leitsätze für multinationale Unternehmen“ der Organisation für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind ebenfalls essentielle Bausteine für
eine faire Gestaltung der Globalisierung.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

1. sich die Bundesregierung im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisa-
tion (ILO) und der Vereinten Nationen (UN) in bilateralen Gesprächen mit
anderen Regierungen aber auch durch Maßnahmen der Entwicklungs- und
Umweltpolitik für die Schaffung nachhaltiger wirtschaftlicher Rahmenbe-
dingungen einschließlich der Umsetzung, Einhaltung und Überwachung

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von ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards in Entwick-
lungs- und Schwellenländern durch die Regierungen vor Ort einsetzt und in
diesem Bereichen auch eine Vielzahl konkreter Projekte fördert;

2. sich die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag verstärkt für
die Einhaltung von international vereinbarten Arbeitsnormen und der damit
verbundenen Menschenrechtskonventionen sowie Sozial- und Umweltstan-
dards ausgesprochen hat und (1) einen Nationalen Aktionsplan für die Um-
setzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erarbei-
ten wird, (2) die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinatio-
nale Konzerne prüfen wird, (3) die Zusammenarbeit mit der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) verstärken wird;

3. die Bundesministerin für Arbeit und Soziales und der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sich zum Jahrestag des
Rana-Plaza-Einsturzes in Bangladesch für menschenwürdige Sozial- und
Umweltstandards in den Produktionsländern über die gesamte Lieferkette
hinweg ausgesprochen haben;

4. im Rahmen eines Runden Tisches ein Textil-Bündnis initiiert wurde, das
einen Aktionsplan für Transparenz und Standards mit Umsetzungsschritten
und konkreten Zeitzielen erarbeiten soll;

5. im Rahmen des Textil-Bündnisses geprüft wird, inwiefern mehr Transpa-
renz der Lieferketten für Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein Tex-
til-Siegel zu erreichen ist;

6. in Entwicklungs- und Schwellenländern in Kooperation mit Regierungen,
internationalen Organisationen, Unternehmen, den sie vertretenden Außen-
handelskammern, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Fir-
menmanager für mehr Unternehmensverantwortung sowie Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Bezug auf ihre Rechte und deren Wahrnehmung für mehr
Unternehmensverantwortung beraten und fortgebildet werden sollen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich weiter für die Entschädigung der Unglücksopfer des Rana-Plaza-Ge-
bäudes in Bangladesch einzusetzen, indem sie Einfluss auf die verantwort-
lichen Textilimporteure nimmt, in den von der Internationalen Arbeitsorga-
nisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzuzahlen, sofern dies
nicht schon erfolgt ist;

2. sich weiter für die Einhaltung und nationale Umsetzung der international
vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen VN-
Konventionen in globalen Produktions- und Lieferketten sowie für eine
möglichst breite Wahrnehmung der OECD-Leitsätze für multinationale Un-
ternehmen einzusetzen;

3. bei der Erarbeitung des „Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ für staatliche und pri-
vate Wirtschafts- und Handelskooperation mit Entwicklungs- und Schwel-
lenländern international vereinbarte Sozial-, Umwelt- und Menschenrechts-
standards zu stärken;

4. sich dafür einzusetzen, dass die Einhaltung von international anerkannten
arbeitsrechtlichen Standards bei der Tätigkeit deutscher Unternehmen, de-
ren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwick-
lungsländern angesiedelt sind, gestärkt wird und, falls notwendig, sich bei
den Partnerländern für entsprechende Anpassungen einzusetzen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2739

5. sich dafür einzusetzen, dass einfach zugängliche Beschwerdemöglichkeiten
bei der Verletzung von Arbeitnehmerrechten und international einheitliche
Standards entlang der Produktions- und Lieferketten geschaffen werden;

6. sich dafür einzusetzen, dass das Recht der von multinationalen Unterneh-
men beschäftigten Arbeitskräfte, Gewerkschaften und Vertretungsorgane
zu gründen bzw. ihnen beizutreten sowie das Recht auf konstruktive Ver-
handlungen von international tätigen deutschen Unternehmen respektiert
werden;

7. einen Zeitpunkt für einen OECD-Peer-Review zu vereinbaren, bei dem auch
die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die Umsetzung der OECD-Leit-
sätze für multinationale Unternehmen überprüft wird und dabei die Ergeb-
nisse des OECD-Peer-Review sowie positive Beispiele anderer europäi-
scher Staaten bzgl. institutioneller Unabhängigkeit und Ausstattung natio-
naler Kontaktstellen ggf. in eine Reform der deutschen nationalen Kontakt-
stelle einfließen zu lassen;

8. den Deutschen Bundestag über die bisherige Arbeit der nationalen Kontakt-
stelle seit der Überarbeitung der Leitsätze im Jahre 2011 bis zum 31. De-
zember 2014 schriftlich zu unterrichten;

9. sich für die Schaffung von gleichen Ausgangsvoraussetzungen durch Ver-
breitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einzusetzen.
Die Bundesregierung sollte sich zusammen mit anderen Akteuren dafür ein-
setzen, weitere nicht-OECD-Länder für die OECD-Leitsätze zu gewinnen;

10. sich vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion bei der ILO dafür ein-
zusetzen, dass das Streikrecht als wichtiger Bestandteil der Vereinigungs-
freiheit international weiterhin anerkannt wird. Darüber hinaus soll sie für
eine zügige und nachhaltige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des
Normenüberwachungssystems der ILO eintreten und damit auch für eine
effektive Arbeit des Sachverständigenausschusses;

11. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in Handelsabkommen
verbindliche, international anerkannte Sozial- und Umweltstandards wie die
ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen und vorhandene Schutzstandards
nicht abgeschwächt werden;

12. für mehr Transparenz im weltweiten Handel mit Rohstoffen insbesondere
mit sogenannten Konfliktmineralien zu sorgen, auch indem sie rohstoffför-
dernde Länder und Unternehmen ermutigt, bestehenden Initiativen wie etwa
der Initiative für Transparenz in der rohstoffgewinnenden Wirtschaf (EITI)
beizutreten;

13. bei den Vereinten Nationen eine Resolution anzuregen, die eine globale Be-
standsaufnahme von unfreien Arbeitsverhältnissen (Zwangsarbeit) auf der
Grundlage des „Zusatzübereinkommens der Vereinten Nationen über die
Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Ein-
richtungen und Praktiken“ fordert, und sich für die Verhinderung jeder
Form der Sklaverei massiv einzusetzen;

14. darauf hinzuwirken, dass Gute Arbeit im Sinne sozialer Nachhaltigkeit auch
in der Vorbereitung und Durchführung aller sportlichen Großveranstaltun-
gen Geltung findet und die Vergabe der Austragungsrechte für z. B. Olym-
pische Spiele und Weltmeisterschaften daran gekoppelt wird;

15. die Regierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern weiterhin dabei
zu unterstützen, die Umsetzung und Einhaltung von sozialen, ökologischen
und menschenrechtlichen Standards kontrollieren und ggf. sanktionieren zu
können. Dies sollte auch Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten rele-
vanter Akteure vor Ort beinhalten, um solche Standards einzuführen und
deren Umsetzung begleiten zu können;

Drucksache 18/2739 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

16. im Rahmen der verfügbaren Mittel, auch unter Einbeziehung zivilgesell-
schaftlicher Träger, in Entwicklungsländern Maßnahmen zu fördern, die
eine Stärkung einschlägiger Institutionen von Gewerkschaften bis zu Bau-
polizeibehörden zum Ziel haben;

17. darauf hinzuwirken, dass deutsche Unternehmen ihre Aktivitäten im Be-
reich der beruflichen Bildung für lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verstärken und dass diese Aktivitäten in der deutschen Öffentlichkeit sicht-
bar gemacht werden;

18. die lokale Wirtschaft und Wertschöpfung vor Ort so zu fördern, dass ver-
antwortungsvolles Unternehmertum mit einem Mehr an Beschäftigung und
verbesserten Arbeitsbedingungen (decent jobs) sowie der Einbindung in
globale Lieferketten einhergehen kann.

Berlin, den 7. Oktober 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

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