BT-Drucksache 18/2711

Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts

Vom 1. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2711
18. Wahlperiode 01.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Karin Binder, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Petra Pau, Harald Petzold
(Havelland), Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am
4. Juni 2014 eine wissenschaftliche Evaluation der beabsichtigten und un-
beabsichtigten Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts beantragt (www.dip21.
bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801613.pdf). Nach Ansicht der Fragestellenden,
aber auch nach Ansicht etwa der Herausgeber des Alternativen Drogen- und
Suchtberichts (www.alternativer-drogenbericht.de/evidenzbasierte-integrierte-
drogen-und-suchtpolitik/) werden entscheidende Fragen nach den erwünschten
und unerwünschten Folgen des derzeitigen Drogenverbots durch die Bundes-
regierung nicht oder nicht ausreichend valide beantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbotspolitik Ange-

bot und Nachfrage von illegalisierten Substanzen (bitte Nachweise anbrin-
gen)?

2. Welche präventiven oder generalpräventiven Wirkungen des Betäubungsmit-
telgesetzes (BtMG) sind nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaft-
lich nachweisbar?

3. Welche Auswirkungen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Verbreitung des Drogenkonsums in Deutschland und das
Einstiegsalter der Konsumierenden?

4. Wie wirken sich die Bestimmungen über Drogenhandel, -herstellung und
-anbau im Betäubungsmittelgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung auf
das tatsächliche Drogenangebot aus?

5. Inwiefern konnte das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung die
Etablierung von neuen Drogen auf dem Drogenmarkt verhindern?

6. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbots-
politik auf die Art und Anzahl der im Schwarzmarkt angebotenen Substanzen
(insbesondere neue psychoaktive Substanzen)?

7. Inwiefern ist das derzeitige Betäubungsmittelrecht nach Ansicht der Bundes-
regierung geeignet, auf neue psychoaktive Substanzen zu reagieren?

8. Inwiefern ist die Verbreitung von neuen psychoaktiven Substanzen nach An-
sicht der Bundesregierung selbst ein Resultat der Verbotspolitik?

Drucksache 18/2711 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Qualität der angebotenen Substanzen (Identität, Streck-
mittel, Herstellungsrückstände etc.)?

10. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die gesundheitliche und soziale Situation von Menschen mit
einer Suchterkrankung und anderen Konsumierenden?

11. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Therapie von Suchterkrankungen (Therapiequalität, Ver-
sorgungssicherheit, gesetzliche Berücksichtigung der wissenschaftlichen
Datenlage etc.)?

12. Inwiefern verhindert oder erleichtert das BtMG nach Kenntnis der Bundes-
regierung den Zugang zur Suchttherapie?

13. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS
oder Hepatitis?

14. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Effektivität der Drogenhilfe und Sozialarbeit?

15. Inwiefern bewirkt die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung
Kriminalisierung und kriminelle Karrieren von an sich nichtdissozialen
Bürgerinnen und Bürgern?

16. Welchen Einfluss hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die organisierte Kriminalität in Deutschland sowie in Anbau- und Tran-
sitländern?

17. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe
für eine Legalisierung in einigen der Anbau- und Transitländer (z. B. Uru-
guay)?

18. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Drogenpräventionsarbeit?

19. Welche Folgen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die Entwicklung der Kriminalität und die öffentliche Sicherheit?

20. Welche sonstigen gesamtgesellschaftlichen Folgen hat die Verbotspolitik
nach Kenntnis der Bundesregierung?

21. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Verstöße
gegen das BtMG (Gliederung nach Tatbeständen bzw. Delikten und Alters-
gruppen)?

22. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die am häufigsten began-
genen Straftaten im Zusammenhang mit Drogen auch außerhalb des Betäu-
bungsmittelrechts?

23. Welche Folgen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft?

24. Wie teuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Ver-
botspolitik (bitte nach Kosten für direkt bzw. indirekt aufgrund von drogen-
bezogenen Delikten, inhaftierte Strafgefangene, Polizei und Justiz, Verwal-
tungsvorgänge, medizinische Behandlung aufgrund vermeidbarer Gesund-
heitsfolgen, Maßregelvollzug etc. aufschlüsseln)?

25. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf rechtsstaatliche Strukturen und das Rechtsbewusstsein in der
Bevölkerung (z. B. „Opferlose Delikte“, V-Leute-Problematik, Verhältnis-
mäßigkeit etc.)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2711
26. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Gestaltung des Verbraucher- und Jugendschutzes?

27. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung bei dem bestehenden
Drogenverbot überhaupt Regelungen für einen wirksamen Jugendschutz ge-
troffen werden?

28. Welche Auswirkungen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf den Drogenkonsum durch Kinder und Jugendliche?

29. Wie haben sich die Zahl und das Alter der Erstkonsumierenden sogenannter
harter Drogen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des
BtMG entwickelt?

30. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf Einsatzmöglichkeiten und Effektivität von schadensmindern-
den Maßnahmen (Harm Reduction) wie Drugchecking, Spritzenvergabe,
Einrichtung von Konsumräumen etc.?

31. Welche Effekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für unterschied-
liche drogenpolitische Strategien im Ausland nachgewiesen (Kausalität)?

32. Inwiefern sind nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel zur Durchset-
zung der Verbotspolitik verhältnismäßig, auch im Vergleich zur Regulie-
rung von legalen Rauschmitteln?

33. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf das Zusammenleben in Familien und auf Angehörige von
Menschen mit einer Suchterkrankung, insbesondere deren Kinder?

Berlin, den 1. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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