BT-Drucksache 18/2347

Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2269)

Vom 13. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2347
18. Wahlperiode 13.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko,
Sigrid Hupach, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring,
Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung
in Kindertageseinrichtungen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2269)

Die Kleine Anfrage „Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen
Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (Bundestagsdrucksache
18/2039) bezieht sich auf Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtun-
gen. Hierzu wurden seitens der Fragesteller Beispiele inklusive Quellenangaben
aufgeführt und entsprechende Fragen gestellt. Trotz Nennung konkreter Bei-
spiele (z. B. Truppenbesuch in der Kita „Stachel-Bär“ der Evangelischen Mili-
tärkirchengemeinde Augustdorf) kommt die Bundesregierung zu dem Schluss,
dass die Personalgewinnungsorganisation keine Maßnahmen in Kindertages-
stätten durchführt oder durchgeführt habe. In der Kleinen Anfrage war aber
nicht nach der Durchführung oder Planung solcher Aktivitäten ausschließlich im
Rahmen der Personalgewinnungsorganisation gefragt, sondern nach Aktivitäten
der gesamten Bundeswehr im Bereich der Kinderbetreuung und frühkindlichen
Bildung. Dies schließt explizit einzelne Standorte mit ein. Die Beantwortung der
Kleinen Anfrage und ihre Verengung auf die Personalgewinnungsorganisation
der Bundeswehr bzw. der Verweis auf „fest in der Gemeinde verwurzelte“
Standorte der Bundeswehr erweckt bei den Fragestellern den Eindruck, dass es
in Gliederungen der Bundeswehr zu Verselbstständigungen gekommen ist. Die
Fragesteller verweisen an dieser Stelle insoweit auf die in Artikel 65a des
Grundgesetzes (GG) festgeschriebene Befehls- und Kommandogewalt der
Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, über die Streit-
kräfte. Die Fragesteller gehen vor diesem Hintergrund weiter davon aus, dass die
gewünschten Informationen zu den konkret nachgefragten Fällen beschaffbar
sind und die Bundesregierung darüber Auskunft über die näheren Umstände ge-
ben kann.
Da die Kleine Anfrage aus Sicht der Fragesteller nicht mit der notwendigen
Sorgfalt beantwortet wurde, werden hiermit Nachfragen zur diesbezüglichen
Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2269) vorgelegt. Die
Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung diese nunmehr ausführ-
licher beantworten wird.

Drucksache 18/2347 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunkten

den Bericht auf der Homepage der Kindertageseinrichtung „Stachel-Bär“ der
Evangelischen Militärkirchengemeinde Augustdorf darüber, dass am 17. April
2012 die Kinder der Kita bei einem Besuch der Kaserne in und auf Panzern
klettern durften (Zitat: „Sehr beeindruckend waren die Panzer auf und in
denen die Kinder klettern durften“; Quelle: www.militaerkirche.lippische-
landeskirche.de/kindertagesstaette/kindertagesstaette.html)?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Kinder im

Kindergartenalter wie im vorbezeichneten Fall militärisches Gerät wie
Panzer zu besteigen und von innen besichtigen zu lassen?

b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung
der Eltern vor?
Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor
dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Ab-
satz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf
moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst?

c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungs-
politik fachlich zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass im vorbezeichneten Fall seitens der
Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt
wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften?

d) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch wel-
che Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im
vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen?

e) Inwiefern wurden beim vorbezeichneten Besuch seitens der Bundesregie-
rung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses einbezogen?
Wenn ja, wie, und mit jeweils welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunk-
ten, dass am 18. Mai 2012 zukünftige Schulanfänger bzw. Schulanfängerin-
nen der Kindertageseinrichtung „Taka-Tuka-Land“ der Stadt Frankenberg
(Sachsen) die Wettiner Kaserne der Bundeswehr besucht haben und dort die
Kinder unter anderem das „gepanzerte Fahrzeug BOXER“ besichtigen konn-
ten (Quelle: www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/
Frankenberg-Amtsblatt-20120511-Auszug.pdf)?
a) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch wel-

che Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im
vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen?

b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung
der Eltern vor?
Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor
dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Ab-
satz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf
moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst?

c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungs-
politik fachlich zuständige BMFSFJ, dass im vorbezeichneten Fall seitens
der Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt
wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2347
3. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr
einer Partner-Kindertageseinrichtung jährlich eine Schatzsuche in der Unter-
tageanlage der Harz-Kaserne Blankenburg anbietet
(Quelle: www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/!ut/p/c4/
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IewlHFx-9BiXxe7nqvoB9pJkqA!!/)?
Wann, aus welchem Grund, und auf wessen Veranlassung wurde der Hinweis
auf das vorbezeichnete Angebot auf der Homepage des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr entfernt?

Berlin, den 13. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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