BT-Drucksache 18/2248

Der sogenannte Marsch für das Leben

Vom 30. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2248
18. Wahlperiode 30.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Karin Binder, Christine
Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie
Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Caren Lay, Harald Petzold (Havelland),
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Der so genannte Marsch für das Leben

Am 20. September 2014 wird vor dem Bundeskanzleramt in Berlin erneut ein so
genannter Marsch für das Leben beginnen. Abtreibungsgegnerinnen und -geg-
ner fordern dabei das vollständige Verbot und die Bestrafung aller Schwanger-
schaftsabbrüche – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Diese vom
Bundesverband Lebensrecht organisierte Demonstration verzeichnet Jahr für
Jahr einen größeren Zulauf. Tausende zogen in den Jahren 2012 und 2013 unter
dem Motto „Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“ mit weiß ge-
färbten Kreuzen und überdimensionierten Nachbildungen von Embryonen
durch Berlin.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sexuelle Selbstbestimmung

ein Menschenrecht ist?
Wenn nein, warum nicht?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewährung reproduktiver
Rechte ein Menschenrecht ist?
Wenn nein, warum nicht?

3. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Frauen unabhängig von ihrer
Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesund-
heitlichen Situation einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können?

4. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich Frauen unabhängig von
ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und
gesundheitlichen Situation eine selbstbestimmte Familienplanung erfüllen
können?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es in den letzten Jahren zu
einer deutlichen Zunahme der Stigmatisierung gegen das Recht auf sexuelle
Selbstbestimmung und gegen Frauen gekommen ist?
Wenn nein, worauf beziehen sich diese Erkenntnisse?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die
Schwangerschaftsabbrüche anbieten, Einschüchterungen, Belästigungen und
Gewalttätigkeiten bei der Ausführung ihrer Arbeit erfahren?
Wenn ja, wo, und in welchem Umfang?

Drucksache 18/2248 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
gen Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen, Ermittlungs- oder Strafverfahren nach § 219a des Strafgesetz-
buchs (StGB) geführt?

8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob im Rahmen von so ge-
nannten Gehsteigberatungen gezielt Frauen vor Beratungsstellen auf
Schwangerschaft und Schwangerschaftsunterbrechung angesprochen wer-
den und ihnen unaufgefordert Bilder, Broschüren oder Gegenstände zu die-
sem Thema gezeigt oder überreicht werden?
Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von
Einzelpersonen oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gegen die-
ses Vorgehen?

9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Teilnehmen-
den an der Demonstration im Jahr 2013?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmendenzahl
seit dem Jahr 2002 (bitte nach Jahren und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

10. Aus welchen Gruppen, Initiativen und weiteren Unterstützenden, auch aus
anderen Ländern, setzte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
„Marsch für das Leben“ zusammen?

11. Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anmeldenden dieser
Demonstration sowie der Versammlung vor dem Bundeskanzleramt?

12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die für den 20. September 2014
angekündigte Versammlung mit anschließender Demonstration genehmigt
wurde?
Wenn ja, mit welcher Teilnehmendenzahl wird nach Kenntnis der Bundes-
regierung gerechnet?

13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Auflegung eines Veranstaltungstickets durch die Deutsche Bahn AG,
mit der Teilnehmende des Marsches vergünstigt anreisen können
(www.marsch-fuer-das-leben.de/bahn.php)?

14. Wie viele dieser Veranstaltungstickets wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den letzten Jahren von der Deutschen Bahn AG für den
„Marsch für das Leben“ veräußert (bitte nach Anzahl und Jahr sowie Höhe
der Einsparungen aufschlüsseln)?

15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Veranstaltungstickets für
Großereignisse, die die sexuelle Vielfalt und die Stärkung sexueller und
reproduktiver Rechte vertreten, zum Beispiel für den Berliner Christopher
Street Day?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche der auf der Homepage der Veranstaltung genannten Unterstützen-
den (www.marsch-fuer-das-leben.de/unterstuetzer.php) werden direkt oder
nach Kenntnis der Bunderegierung indirekt durch Finanzmittel des Bundes
unterstützt?

Berlin, den 31. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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