BT-Drucksache 18/2241

Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der "gesellschaftlichen Debatte"

Vom 24. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2241
18. Wahlperiode 24.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Klaus Ernst,
Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der „gesellschaftlichen
Debatte“

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekräftigen die Regie-
rungsparteien den Willen zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ (DIE
WELT, 27. November 2013). Ein entsprechendes Angebot von Airbus Defence
and Space, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi liegt den Verteidigungs-
ministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens mittlerweile vor und soll seit
Juni 2014 weiter behandelt werden (Bundestagsdrucksache 18/1946). Nun
haben aber Großbritannien und Frankreich einen Vertrag zur bilateralen Ent-
wicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ geschlossen, wofür
zunächst 151 Mio. Euro für eine Machbarkeitsstudie ausgegeben werden sollen
(n-tv.de, 16. Juli 2014). Es ist unklar, inwiefern die Bundesregierung ihre
Anstrengungen zur Beteiligung des deutsch-französischen Rüstungskonzerns
Airbus Defence and Space noch weiter betreibt.
Der Koalitionsvertrag fixiert auch, vor der Beschaffung bewaffnungsfähiger
Drohnen „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungs-
rechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“ zu
wollen. In früheren parlamentarischen Anfragen hatte sich das Bundesministe-
rium der Verteidigung (BMVg) diese Haltung zu eigen gemacht.
Die Bundesregierung hatte eine vom Verteidigungsausschuss des Deutschen
Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzte öffentliche Anhörung zum Thema
„ausdrücklich“ begrüßt (Bundestagsdrucksache 18/1946). Dort würde die Gele-
genheit gegeben, „nochmals alle mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge
im Zusammenhang stehenden Aspekte zu beleuchten“. Zwei Tage vor der An-
hörung wurde über die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der
Leyen, berichtet, diese wolle den Kauf bewaffnungsfähiger Drohnen (DER
SPIEGEL, 28. Juni 2014). Nach der Anhörung, aber noch vor einer Aktuellen
Stunde zum Thema am 2. Juli 2014 sprach sich die Bundesverteidigungs-
ministerin in der „Süddeutschen Zeitung“ ausdrücklich für die Beschaffung von
bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr aus.
Ohnehin schien das Vorhaben aus Sicht der Fragestellenden längst auf die
Schiene gesetzt: Das BMVg hat das Beschaffungsverfahren für bewaffnungs-
fähige Drohnen der „Medium Altitude Long Endurance“-Klasse (MALE-Klasse)
ungeachtet der „gesellschaftlichen Debatte“ vorangetrieben. Dabei ging es vor-
rangig um eine Beschaffung als Überbrückungslösung, bis eine „europäische
Drohne“ entwickelt sein könnte.

Drucksache 18/2241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die angekündigte „sorgfältige Prüfung“ kann – sofern sie überhaupt ernsthaft
stattgefunden hat – aus Sicht der Fragestellenden also spätestens nach dem
Statement der Bundesverteidigungsministerin als beendet gelten. Die Bundes-
regierung muss nun ihre Schlussfolgerungen und weiteren Schritte mitteilen.
Das Gleiche gilt für die Initiativen zur Nutzung und Forschung an mittleren und
großen Drohnen. Ebenfalls unklar ist, ob das BMVg mittlerweile Genehmigun-
gen für die US-Armee erteilt hat, damit diese mit bewaffnungsfähigen Drohnen
außerhalb ihrer Basen über bayerischen Gemeinden trainieren kann.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise wurde die Entscheidung zur Beschaffung von Kampfdroh-

nen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung bzw. Überbrü-
ckungslösung von der Anhörung im Deutschen Bundestag beeinflusst (Bun-
destagsdrucksache 18/1946)?

2. Hat die Bundesregierung mit der Anhörung im Deutschen Bundestag zur Be-
schaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse die Prüfung
der „damit in Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen,
sicherheitspolitischen und ethischen Fragen“ nun beendet (Bundestagsdruck-
sache 18/1946)?
a) Sofern die Frage mit nein beantwortet wird, welche weiteren sorgfältigen

Prüfungen hält die Bundesregierung für erforderlich?
b) Soweit die Frage mit ja beantwortet wird, welche Schritte hat die Bundes-

regierung daraufhin hinsichtlich der Beschaffung „qualitativ neuer Waf-
fensysteme“ eingeleitet?

c) Wie wirkt sich dies auf konkrete Maßnahmen beteiligter Behörden aus?
3. Da sich die Bundesverteidigungsministerin für die Anschaffung bewaffneter

bzw. bewaffnungsfähiger Drohnen ausspricht (DER SPIEGEL, 28. Juni
2014), inwiefern kann die Bundesregierung also mittlerweile erste Angaben
zu Fähigkeiten einer möglichen Bewaffnung machen?
a) Wann, und von wem, sollen die genaueren „noch abzustimmenden Fähig-

keitsforderungen“ erstellt werden?
b) Welche Marktbeobachtungen bzw. Marktsichtungen wurden hierzu be-

reits vorgenommen?
c) Welche Rüstungskonzerne sind bereits an die Bundesregierung herange-

treten, um ihre Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten Syste-
men mitzuteilen, bzw. welche konkreten Überlegungen sind der Bundes-
regierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/819)?

d) An welche Unternehmen ist die Bundesregierung herangetreten, um ihre
Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten Systemen zu erörtern?

e) Welche Systeme wurden dabei jeweils vorgestellt bzw. beworben?
4. Wo, mit welchen Teilnehmenden, und mit welchem Inhalt hat die Bundes-

regierung das „Angebot zur Formulierung eines europäischen Drohnenpro-
gramms für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE)“, das Airbus
Defence and Space, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi den Verteidi-
gungsministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens vorgelegt haben
sollen, seit Mai 2014 weiter behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1946)?
a) Sofern mitgeteilt wird, über derartige Initiativen würden keine Aufzeich-

nungen geführt, welches der erfragten Treffen hält die Bundesregierung
aus welchem Grund für besonders wichtig?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2241
b) Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung an einer „sorgfältige[n]
Abstimmung mit den europäischen Partnernationen“ hinsichtlich der
gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der MALE-Klasse als „europäi-
sche Drohne“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

c) Wann und wo wurden hierzu welche Gespräche geführt, und wer nahm
daran teil?

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem kürzlich
unterzeichneten Vertrag Großbritanniens und Frankreichs zur bilateralen Ent-
wicklung einer bewaffnungsfähigen Drohne, wofür zunächst 151 Mio. Euro
für eine Machbarkeitsstudie ausgegeben werden sollen (n-tv.de, 15. Juli
2014)?
a) Inwiefern beeinflusst der bilaterale Vertrag die Politik der Bundesregie-

rung hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der MALE-
Klasse als „europäische Drohne“?

b) Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Airbus bekannt,
„zusammen mit dem israelischen Heron-Hersteller IAI eigene Aufklä-
rungsmodelle [zu] entwickeln, um damit die Bundeswehr zu beliefern“?

6. Wann und wo hat es im Jahr 2014 „Besprechungen [des Bundesverteidi-
gungsministeriums] mit der US Air Force und dem Hersteller sowohl in den
USA als auch in Deutschland“ zur Prüfung der Vorabmitteilung der US-
amerikanischen Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen
des Typs „PREDATOR“ bzw. „REAPER“ gegeben (Bundestagsdrucksache
18/1946), und was war deren Gegenstand und Ergebnis?

7. Inwieweit wird die Anhörung im Deutschen Bundestag und die Entscheidung
der Bundesverteidigungsministerin zur Beschaffung bewaffnungsfähiger
Drohnen das „Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Beschaffung des un-
bewaffneten PREDATOR B“ beeinflussen (Bundestagsdrucksache 18/1946)?
a) Was ergab die Prüfung des Angebots der Firma RUAG Holding AG gegen-

über dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr für „Zulassungsaktivitäten zur Erlangung und zum Erhalt
der Muster- und Verkehrszulassung“ von US-Drohnen der MALE-Klasse
(Bundestagsdrucksache 18/1946)?

b) Sofern noch keine Ergebnisse vorliegen, wann werden diese erwartet?
c) Da kein mit der möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „PRE-

DATOR B“ vergleichbares Verfahren für die israelischen „HERON“-
Drohnen begonnen wurde (Bundestagsdrucksache 18/1946), inwiefern
lässt sich daraus schließen, dass das BMVg Abstand von einer entspre-
chenden Beschaffung aus Israel nimmt?

8. Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsent-
scheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe fällen?
a) Wann könnten die Vorlage und Bewertung von Lösungsvorschlägen zur

Beschaffung von MALE-Drohnen der Luftwaffe erfolgen (Bundestags-
drucksache 18/1794)?

b) Wann wird der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der
Bundesregierung seine Auswahlentscheidung treffen?

Drucksache 18/2241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus den bei der Firma IABG
Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH beauftragten Studien „Analyse
zur Ermöglichung des Betriebs von MALE UAS“ sowie „Fähigkeiten UAS
2025“ (Bundestagsdrucksache 18/819)?
a) Welche Erkenntnisse konnten das BMVg oder die Bundeswehr aus den

beiden Studien gewinnen, die ohne diese Studien nicht verfügbar wären?
b) Wann ist der „mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung aller

erforderlichen Parameter im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderun-
gen durch den Lösungsvorschlag“ durchgeführte Prüfprozess beendet,
bzw. welche Ergebnisse können bereits mitgeteilt werden?

c) Welche Kosten wurden dem BMVg für die Erstellung der Studie in
Rechnung gestellt?

10. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat das BMVg geprüft, ob durch die
jeweiligen Verlängerungen des Leasing-Vertrages für die „HERON“-Droh-
nen als MALE-Überbrückungslösung Mehrkosten im Vergleich zu einer
Sofortbeschaffung entstehen?

11. Welche konkreten Aufgaben ergeben sich aus der Federführung des Kom-
mandos Luftwaffe im Arbeitsfeld „Exchanging operational experience and
best practice on operating MALE RPAS” im Rahmen der neuen „RPAS-
Nutzergemeinschaft“ aus Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich,
Italien, den Niederlande und Polen (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

12. Welche weiteren Treffen der „RPAS-Nutzergemeinschaft“ bzw. ihrer einzel-
nen Arbeitsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 vorgesehen, und wo werden diese stattfinden?

13. Welche weiteren Treffen des „Pioneer Projects“ der Europäischen Verteidi-
gungsagentur bzw. dessen einzelnen Arbeitsgruppen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen, und wo werden
diese stattfinden?

14. Inwiefern hegt die Bundesregierung eigene Zweifel, „ob die aktuell gül-
tigen European Military Airworthiness Requirements (EMARs) die Zu-
lassungskriterien für UAS in vollem Umfang abdecken“ (Bundestagsdruck-
sache 18/1946)?

15. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Beitrag der
Rüstungskonzerne Airbus, Diehl Stiftung & Co. KG und ESG Elektronik-
system- und Logistik-GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt e. V (DLR) im Projekt MidCAS, das von der Europäischen Ver-
teidigungsagentur, von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien unter
der Federführung Schwedens betrieben wird?

16. Welche „bei früheren Projekten gewonnene Expertise“ bringt das DLR hin-
sichtlich unbemannter Luftfahrzeuge ein (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

17. Worum handelt es sich bei dem Projekt „KoKo“ (Bundestagsdrucksache
18/1946), und worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bei-
träge der Firmen und Institute Becker Avionics GmbH, Airbus Defence and
Space, Deutsche Flugsicherung GmbH, TU Braunschweig (Institut für
Flugführung) und des DLR?

18. Wann wird das BMVg über die Weiterverwendung des „EURO HAWK Full
Scale Demonstrators“ entscheiden, bzw. wann werden sich die zuständigen
Behörden mit der Frage befassen (Bundestagsdrucksache 18/1794)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2241
19. Inwiefern und zu welchem Zweck waren zu Sitzungen der Beteiligten des
Projektes „EURO HAWK“ bei der Bundeswehr oder der US-Luftwaffe
auch Vertreterinnen und Vertreter des US-Geheimdienstes National Secu-
rity Agency eingeladen?

20. Aus welchem Grund erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung der im
Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ eigentlich für den deut-
schen Luftraum geplante Überflug einer Riesendrohne des Typs „Global
Hawk“ von Sigonella (Italien) in das Übungsgebiet in Norwegen schließ-
lich von Italien über Frankreich und Großbritannien nach Norwegen (Bun-
destagsdrucksache 18/1794)?
a) Sofern eine andere Regierung den Überflug verweigerte, welche Gründe

sind der Bundesregierung hierfür bekannt?
b) Inwiefern waren die mitgeführten „Sensoren zur abbildenden Aufklä-

rung in Form von elektrooptischen Kameras und Geräten zur Radarab-
bildung“ sowie die „Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung“ wäh-
rend der Flüge zwischen Sizilien und Norwegen in Betrieb oder zwi-
schenzeitlich abgeschaltet?

c) Welche Zwischenfälle hat der in die einzig für die Flüge zuständige Mis-
sionskontrollstation in der Beale Air Force Base (USA) entsandte deut-
sche „nationale Beobachter“ im Zusammenhang mit den Flügen doku-
mentiert?

d) Sofern immer noch keine Aussage zur Beantwortung der Frage gemacht
werden kann, wann ist die nötige Übungsauswertung voraussichtlich ab-
geschlossen?

21. Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreit-
kräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“
bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) laut dem
für Mitte Juli 2014 angekündigten Zwischenbericht zum Einsatz gekom-
men (Bundestagsdrucksache 18/1794, sofern die abschließende Übungs-
auswertung noch nicht vorliegt, bitte soweit aus dem Zwischenbericht be-
kannt unter Vorbehalt beantworten)?
a) Auf welchen Flugplätzen waren sie stationiert?
b) Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen

der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich statt-
gefunden?

c) Wo wurde bzw. wird die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
der Übungsflüge von Drohnen ausgewertet?

22. Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des mittlerweile
dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „HERON“ in Afgha-
nistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher ungeklärter
Ursache mit einem Berg kollidierte“ und offensichtlich auf einer Trainings-
mission war (Bundestagsdrucksache 18/1794)?
a) Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem zerschellten

Gerät um einen Absturz oder eine „kontrollierte Landung“?
b) Inwiefern liegt hierzu mittlerweile ein „belastbares Untersuchungser-

gebnis zur Unfallursache“ vor?
c) Sofern das Ergebnis nicht wie angekündigt Ende Juni 2014 vorlag, für

wann wird es erwartet?
d) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindrin-

gen in das elektronische Steuerungssystem gegeben haben könnte (THE
AVIONIST, 13. November 2013)?

Drucksache 18/2241 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Was kann die Bundesregierung zum Unfall einer „HERON“ auf dem Flug-
platz in Masar-i Scharif mitteilen, die nach Berichten notgelandet sei, da das
Bugfahrwerk nicht ausgefahren werden konnte (Bundeswehr Monitoring,
18. Juli 2014)?
a) Was kann die Bundesregierung mittlerweile über die Art und Höhe der

Beschädigung mitteilen?
b) Auf welcher Mission befand sich die Drohne?
c) Wer hatte die Drohne zum Zeitpunkt des Unfalls gesteuert?
d) Wann und durch wen wurde bzw. wird die Drohne repariert oder (auch

vorübergehend) ausgetauscht?
24. Welche Abstürze oder „kontrollierten Landungen“ mit Sach- oder Total-

schäden haben sich im Jahr 2014 mit Drohnen der Bundeswehr und der
Bundespolizei ereignet?

25. Über wie viele Unterwasserdrohnen (auch Prototypen, Versuchsträger oder
Demonstratoren) verfügt die Bundeswehr, um welche Typen handelt es sich
dabei, und wann wurden diese beschafft?
a) Welche Kosten entstanden für die Beschaffung?
b) An welchen Standorten bzw. auf welchen Schiffen sind die Drohnen je-

weils stationiert?
c) Für welche Zwecke wird die Drohne „Seacat“ derzeit genutzt, bzw. wel-

che Einsatzgebiete sind hierfür vorgesehen?
d) Welche neueren Beschaffungen sind anvisiert, und welche entsprechen-

den Verfahren sind hierfür eingeleitet worden?
26. Wie viele Unterwasser-Drohnen der Bundeswehr sind seit ihrer Beschaf-

fung verunfallt oder haben sonstige irreversible Schäden erlitten?
a) Welche Ursachen führten zu den jeweiligen Unfällen?
b) Welche Kosten sind hierfür entstanden?

27. Welche weiteren Details kann die Bundeswehr zum Verlorengehen und
Auffinden einer Unterwasser-Drohne sowie dem folgenden Rechtsstreit mit
einer Privatperson machen (Hamburger Abendblatt, 10. Juli 2014)?
a) Welchen Typs ist die Drohne, wann und wo ging sie verloren, und auf

welcher Mission befand sie sich?
b) Wann wurde die Drohne beschafft, welchen Neuwert hatte sie, und wie

viel war sie nach Meinung der Bundeswehr im vergangenen Dezember
wert?

c) Inwiefern trifft es zu, dass sich der Finder mit der Bundeswehr um die
angemessene Höhe des Finderlohns streitet?

d) Inwiefern trifft es zu, dass die Bundeswehr anstatt der üblichen 3 Prozent
„nach langem Hin und Her“ erst 500 und inzwischen 900 Euro Finder-
lohn angeboten habe?

28. Welchen Stand kann die Bundesregierung zur geplanten Beschaffung von
Drohnen des Typs „Camcopter S 100“ für die Marine mitteilen?
a) Inwiefern trifft es zu, dass das BMVg Risiken hinsichtlich der Zulas-

sungsfähigkeit der Drohnen sieht, und worin bestehen diese?
b) Welche weiteren Schritte hat das BMVg zur Prüfung der Zulassungs-

fähigkeit unternommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2241
c) Wie könnten die erforderlichen Nachweise nach jetzigem Stand erbracht
werden?

29. Inwiefern trifft es zu, dass der „Unmanned Mission Avionics Test Helicop-
ter“ (UMAT) der Firma ESG für zivile und militärische Forschungsprojekte
in Zusammenarbeit und mit finanzieller Unterstützung der Bundeswehr
entwickelt wurde, und um welche Beiträge handelte es sich dabei (www.ila-
berlin.de/ila2014/konferenzen2014/upload2014/UMAT%20ILA_
20140521.pdf)?

30. Inwiefern haben sich Bundesbehörden des Innern oder der Verteidigung be-
reits mit Forschungen oder Marktbeobachtungen zu Drohnen der Klasse
„Vertical take off and landing Fixed Wing“ (TILT WING) befasst?

31. Inwiefern ist der neue Chef der im bayerischen Grafenwöhr stationierten
„US-Armee Garnison Bavaria“, Oberst Mark Colbrook, bei Bundesbehör-
den hinsichtlich der Genehmigung für den Betrieb großer Drohnen in „Kor-
ridoren“ über Bayern vorstellig geworden?
a) Welche Gesamtfläche hat der beantragte Korridor?
b) Welchen Stand kann die Bundesregierung zur ausstehenden Genehmi-

gung mitteilen, und welche erforderlichen Unterlagen wurden mittler-
weile eingereicht bzw. fehlen weiterhin (sofern Unterlagen zur techni-
schen Beschaffenheit gefordert werden, bitte benennen, um welche es
sich handelt)?

c) Inwieweit geht die Bundesregierung weiter davon aus, dass die Korri-
dore lediglich zur Überführung der Drohnen genutzt werden sollen, um
den Straßenverkehr zu entlasten?

d) Wann soll ein Bescheid zur angefragten Genehmigung voraussichtlich
erteilt werden?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der
zu erteilenden Genehmigung aus einem Bericht der „Washington Post“,
wonach etliche Drohnen des Typs „HUNTER“, die auch über Bayern
fliegen soll, bereits im Einsatz und bei Trainingsflügen abgestürzt sind
(„Drone crash database – Fallen from the skies“, 20. Juni 2014)?

32. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, dass bereits jetzt
mehrmals Flüge von US-Drohnen außerhalb von US-Einrichtungen in
Bayern stattfanden (Frontal21, 15. Juli 2014)?
a) Was ergab die Prüfung der „in der Amberger Zeitung vom 26. Februar

2014 erhobenen Vorwürfe“ durch das BMVg (Bundestagsdrucksache
18/819)?

b) Auf welche Weise sind „US-Streitkräfte“ an der Untersuchung beteiligt,
und inwiefern verläuft dies aus Sicht der Bundesregierung zufriedenstel-
lend?

c) Welche Angaben wurden von ihnen geliefert, und welche wurden ver-
weigert?

d) Was ist der Bundesregierung, wie von „Frontal21“ berichtet, darüber be-
kannt, dass ab dem Jahr 2017 eine Drohne des Typs „SKYWARRIOR“
mit einer Spannweite von 17 Metern in Grafenwöhr stationiert werden
soll?

33. Welche einzelnen Fragen hat das Auswärtige Amt der amerikanischen Re-
gierung zu einer „möglichen Beteiligung deutscher Standorte der US-Streit-
kräfte“ bei Einsätzen von Drohnen übermittelt (Plenarprotokoll 18/45)?
a) An welche Stellen wurden die Fragen übermittelt?

Drucksache 18/2241 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Betreffen die Fragen nur AFRICOM oder sämtliche für eine mögliche
Beteiligung in Frage kommenden deutsche Standorte der US-Streit-
kräfte?

c) Inwiefern liegen die durch AFRICOM „innerhalb weniger Wochen in
Aussicht“ gestellten Antworten vor, und welchen wesentlichen Inhalt
haben diese?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antwor-
ten?

e) Sofern auch nach einer „Erinnerung“ noch keine Antworten vorliegen,
welche Verabredungen zur Beantwortung wurden getroffen (bitte mög-
lichst konkret antworten)?

f) Wird die Bundesregierung oder die Generalbundesanwaltschaft den frü-
heren US-Drohnenpiloten Brandon Bryant zu seiner Zeugenaussage be-
fragen, und wenn nein, warum nicht?

34. Inwiefern hat die Bundesregierung Nachforschungen angestellt oder sich
innerhalb der NATO darüber ausgetauscht bzw. sonstige Informationen er-
halten, ob der Flugzeugabsturz der Maschine MH17 in der Ukraine womög-
lich durch Störungen der Flugsicherheit erfolgt oder begünstigt worden sein
könnte, wie es auf Bundestagsdrucksache 18/1925 im Falle von mehrmali-
gen Störungen der Erfassung des Sekundärradars von 57 zivilen Flugzeu-
gen durch NATO-Manöver bestätigt wurde?

35. Welche Auflösung hat das „echtzeitfähige Überwachungssystem“, das im
Projekt VABENE++ vom DLR an einem Hubschrauber getestet wurde
(DLR, 2. Juli 2014)?
a) Zu welchem polizeilichen Zweck könnte das „3K-System“ nach Ein-

schätzung der Bundesregierung genutzt werden?
b) Inwiefern ließen sich durch das System auch Menschenmengen über-

wachen oder Personen darin ausforschen?
c) In welchen anderen Projekten testen welche Bundesbehörden Kameras

oder Sensorsysteme mit ähnlich hoher Auflösung?
36. Welche Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen (auch als Be-

obachterin von Anstrengungen anderer Behörden, Institute oder Firmen)
plant die Bundespolizei für die Jahre 2014 und 2015 hinsichtlich der Nut-
zung von Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 25 Kilogramm?

37. Auf welche Weise beschäftigt sich das Bundeskriminalamt (BKA) „unter
Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr
von unbemannten Luftfahrzeugen“ (Bundestagsdrucksache 18/819)?
a) Welche Aufträge oder Dienstleistungen wurden hierzu an welche Dritte

vergeben?
b) Welche Detektionsmethoden haben das BKA oder andere Bundesbehör-

den bereits begutachtet oder geprüft?
c) Welche Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“, zum Jamming,

Spoofing oder dem Versenden elektromagnetischer Impulse wurden
vom BKA oder anderen Bundesbehörden bereits auf welche Weise be-
gutachtet oder geprüft?

38. Welchen Inhalt hatte eine Präsentation der griechischen Polizei im Rahmen
eines Treffens des EU-Polizeinetzwerks ENLETS in Athen (Ratsdok.
9836/14) hinsichtlich eines Programms zur Nutzung von Drohnen zur
Grenzsicherung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2241
39. Mit welchem Inhalt hat das BKA die „potenzielle Schadwirkung“ und die
„Abwehr“ von unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen des European
Network for the Protection of Public Figures (ENPPF) erörtert (Bundes-
tagsdrucksache 18/819)?
a) Welche weiteren Behörden welcher Länder lieferten welche ähnlichen

Beiträge bzw. hielten welche ähnlichen Vorträge, und welche Zusam-
menarbeitsformen wurden vereinbart?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse
einer Erhebung „bei den europäischen Partnerdienststellen“ über die
Frage, „wie diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV
umgehen und welche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur
Verfügung stehen“?

Berlin, den 23. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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