BT-Drucksache 18/2065

Aktivcenter

Vom 4. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2065
18. Wahlperiode 04.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Matthias W. Birkwald, Kerstin Kassner, Kathrin Vogler, Harald Weinberg
und der Fraktion DIE LINKE.

Aktivcenter

Die Freie Hansestadt Hamburg plant, nach einem Artikel der Tageszeitung „taz“
vom 22. Juni 2014 500 so genannte Null-Euro-Jobs. Demnach soll die Maß-
nahme „Aktivcenter“ 500 Arbeitslosengeld-II-Bezieher/-innen, welche schon
länger Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen,
über neun Monate qualifizieren. Eine Entschädigung gibt es jeweils für die Ver-
pflegung, Kinderbetreuung oder Fahrten. Die Teilnahme wird nach § 45 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Nach § 45 Absatz 1
SGB III können Erwerbslose bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden,
die deren berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermitt-
lungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigung, 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung
einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen. Für die Aktivierung von Erwerbs-
losen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermitt-
lungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, be-
sonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhalt-
licher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstüt-
zungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen. Im Artikel der Tageszeitung
„taz“ werden diese Maßnahmen als „Null-Euro-Jobs“ im Gegensatz zu den
„Ein-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung) bezeich-
net.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Projekt „Aktivcenter“

in Hamburg, und welche Position hat sie zu diesem Ansatz?
2. Was sind die Zielsetzungen dieser „Aktivcenter“?
3. In welchen Bundesländern sind ebenfalls so genannte Aktivcenter geplant

oder im Gespräch (bitte jeweils nach Bundesland und Anzahl der „Aktivcen-
ter“ aufgliedern)?

4. In welcher Höhe werden bei diesen Maßnahmen Aufwandsentschädigungen
vergütet (bitte je Bundesland und Art der Aufwandsentschädigung aufglie-
dern)?

5. Inwiefern entspricht die Aufwandsentschädigung dem § 16d Absatz 7
SGB II?

Drucksache 18/2065 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Tritt nach § 45 Absatz 1 SGB III die Inanspruchnahme eines Aktivierungs-
und Vermittlungsgutscheins (AVGS) nach § 45 Absatz 4 SGB III in Kraft?
Wenn ja, in welcher Höhe und Dauer erfolgt die Vergütung an den Beschäf-
tigungs- oder Bildungsträger?
Wenn nein, nach welchen Richtlinien und welcher Höhe erfolgt die Ver-
gütung für den Aufwand an die Beschäftigungs- und Bildungsträger?

7. Wann und wo werden die „Aktivcenter“ ausgeschrieben?
Ist eine externe Bewerbung mit einem Curriculum eines Beschäftigungs-
oder Bildungsträgers außerhalb von vorgegebenen Verdingungsunterlagen
möglich?

8. Sind die „Null-Euro-Jobs“ bereits für das Jahr 2014 in dem bisherigen Ein-
gliederungstitel enthalten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, aus welchem Haushaltstitel werden diese finanziert?

9. Nach welchen Kriterien werden so genannte marktferne Kunden aus-
gewählt?

10. Wird § 31 ff. SGB II wirksam, wenn sich die/der Arbeitslosengeld-II-Be-
ziehende weigert, an einem „Aktivcenter“ teilzunehmen?

Berlin, den 4. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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