BT-Drucksache 18/2043

Maßnahmen für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung

Vom 30. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2043
18. Wahlperiode 30.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Inge Höger, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Sabine Leidig,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche
Außenwirtschaftsförderung

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
(UN) benennen Exportkreditagenturen als einen Bereich, in dem der Staat zu
besonderer menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichtet ist. „Die Staaten sollten
zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch
Wirtschaftsunternehmen ergreifen, die sich in staatlichem Eigentum befinden
oder unter staatlicher Kontrolle stehen oder von staatlichen Stellen wie Export-
kreditagenturen und öffentlichen Investitionsversicherungs- oder Garantieagen-
turen erhebliche Unterstützung und Dienstleistungen erhalten, unter anderem,
indem sie ihnen gegebenenfalls die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht in Bezug
auf die Menschenrechte zur Auflage machen.“ (www.globalcompact.de „Leit-
prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, August 2013). Die Bundes-
regierung unterstützt die deutsche Exportwirtschaft jährlich mit Hermesbürg-
schaften von ca. 30 Mrd. Euro. Die Hauptsektoren für Exportkreditgarantien
sind der Flugzeugbau, die verarbeitende Industrie, der Schiffsbau, der Bau von
Infrastruktur und die Energiewirtschaft. Gerade in den Sektoren des Baus von
Infrastruktur und der Energiewirtschaft gab es in den letzten Jahren hoch um-
strittene Projekte, die Nutznießer von Hermesbürgschaften wurden.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absichtserklärung der Bundesregierung,
künftig keine Exportkreditgarantien mehr für Anlagen zur nuklearen Strom-
erzeugung zu übernehmen (www.spiegel.de vom 12. Juni 2014 „Aus für Atom-
kredite“). Leider gilt diese Regelung nur für künftig gestellte Anträge. Zudem
sollen Bürgschaften weiterhin für nukleare Forschungsprojekte bewilligt wer-
den können, ebenso wie für Firmen, die sich an Sicherheitsmaßnahmen für
Atomkraftwerke (AKW) beteiligen. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass
Exportkreditgarantien weiterhin dafür eingesetzt werden können, dass die Lauf-
zeit von Altreaktoren weiter verlängert wird. Deshalb ist es notwendig, dass die
Gewährung von Exportbürgschaften für nukleare Anlagen grundsätzlich unter-
sagt wird.
Auch bei ökologisch sinnvollen Projekten kann es zu Menschenrechtsverletzun-
gen kommen. Die auf OECD-Ebene (OECD = Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) vereinbarten Leitlinien zur ökologischen
und sozialen Prüfung von Projekten („Common Approaches for Officially Sup-
ported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“) erkennen
zwar die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten an, schreiben aber
bisher keine Menschenrechtsprüfung durch die Exportkreditagenturen und die
begünstigten Unternehmen vor.

Drucksache 18/2043 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die derzeitigen Projektprüfungen anhand von Weltbank- und IFC-Standards
reichen nicht aus, um die Menschenrechtskonformität der Bürgschaftsvergabe
zu gewährleisten. Menschenrechtsorganisationen fordern daher die Entwick-
lung von eigenen menschenrechtlichen Prüfstandards für Exportkreditagenturen
sowie im Rahmen der Projektprüfung eine verpflichtende menschenrechtliche
Folgeabschätzung einzuführen (CorA, Oktober 2013 „Für eine menschenrechts-
konforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung“, FIAN
fact sheet 2012/2). Auch von den profitierenden Unternehmen sollte eine ver-
bindliche nachprüfbare Menschenrechtsstrategie und ein Nachweis erfolgter
Menschenrechtsprüfungen eingefordert werden.
Die Norwegische Exportkreditagentur (GIEK, Norwegian Guarantee Institute
for Export Credits) verlangt in ihrer Menschenrechtsstrategie, die neben den
Common Approaches die UN-Leitprinzipien als Basis festlegt, dass geförderte
Projekte ein Menschenrechtsmanagementsystem haben (www.giek.no „Envi-
ronmental & Human Rights Due Dillegence Procedure“, August 2013). Auch in
den Niederlanden werden bei der Kreditvergabe die Einhaltung der Menschen-
rechte und die Auswirkungen des geplanten Exports auf die Menschenrechte in
Form einer Checkliste wesentlich umfangreicher abgefragt als in Deutschland
(www.institut-fuer-menschenrechte.de vom 11. November 2013 „Menschen-
rechtliche Risikostandards im System der Außenwirtschaftsförderung“).
Bisher ist nicht nachvollziehbar, inwieweit Menschenrechte bei der Projekt-
prüfung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat es abgelehnt, den
Nichtregierungsorganisationen GegenStrömung, Amnesty International und
urgewald e. V. Prüfberichte für in der Vergangenheit verbürgte Projekte vorzu-
legen. Sowohl die Zivilgesellschaft als auch das Parlament, der Haushaltsaus-
schuss, der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sowie der
Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen
Bundestages haben ein berechtigtes Anliegen an regelmäßigen detaillierten In-
formationen in Form dieser Prüfberichte.
Außer Exportkreditgarantien sind Investitionsgarantien und ungebundene
Finanzkreditgarantien wichtige Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. In
diesen Bereichen sind die Regelungen bisher noch weniger stringent und trans-
parent.
Neben einzelnen Großprojekten behindert auch häufig die Schuldensituation
eines Staates eine effektive Umsetzung von Menschenrechten. Um künftig einer
Überschuldung von Staaten vorzubeugen, hat die Welthandels- und Entwick-
lungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) „Prinzipien für die Förde-
rung verantwortlicher Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch
Staaten“ vereinbart, welche für Kreditgeber und kreditnehmende Staaten klare
Verantwortungsbereiche hinsichtlich Ermächtigung, Transparenz und Maßnah-
men zur Vermeidung von Überschuldung benennen (www.erlassjahr.de „Verant-
wortliche Kreditvergabe“).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entscheidung über Hermesbürg-

schaften die „Prinzipien für die Förderung verantwortlicher Kreditvergabe an
Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten“ der UNCTAD?
a) Wenn ja, wie werden die „Prinzipien für die Förderung verantwortlicher

Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten“ organisato-
risch und inhaltlich konkret berücksichtigt?

b) Wenn nein, welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, dass diese
Prinzipien nicht berücksichtigt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2043
2. Plant die Bundesregierung ein Audit der durch Hermesbürgschaften ent-
standenen Schulden auf Grundlage der UNCTAD-Prinzipien analog des von
Norwegen vorgenommenen Schuldenaudits (Norwegian Debt Audit 2013,
Report Audit & Advisory, Ministry of Foreign Affairs, March-August 2013)?
a) Wenn ja, wie soll dieses Audit konkret umgesetzt werden?
b) Wenn nein, welche Begründung hat die Bundesregierung, ein solches

Audit nicht einzuführen?
3. Plant die Bundesregierung, verbindliche Ausschlusskriterien für Hermeskre-

dite, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien festzule-
gen, wann bestimmte Projekte nicht gefördert werden, etwa wenn schwer-
wiegende Menschenrechtsverletzungen drohen?
a) Wenn ja, welche Kriterien werden herangezogen, und mit welchem

Zeitrahmen soll die Umsetzung erfolgen?
b) Wenn nein, warum nicht?

4. Plant die Bundesregierung, eine verbindliche menschenrechtliche Risiko-
und Folgenanalyse für Hermeskredite, Investitionsgarantien und ungebun-
dene Finanzkreditgarantien einzuführen, sodass diese Projekte nicht zu
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen und sich an bereits
bestehendes internationales Recht halten?
a) Wenn ja, in welcher Form will die Bundesregierung eine solche verbind-

liche Risiko- und Folgenanalyse für Hermeskredite, Investitionsgarantien
und ungebundene Finanzkreditgarantien einführen?

b) Wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung, eine verbindliche menschenrechtliche Risiko-

und Folgenanalyse für alle beteiligten Unternehmen einzufordern, die Nutz-
nießer von Hermeskrediten, Investitionsgarantien und ungebundene Finanz-
kreditgarantien sind?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?

6. Plant die Bundesregierung, Prüfberichte für verbürgte Projekte transparent
für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?

7. Plant die Bundesregierung, das Parlament über geplante und bewilligte Ex-
portkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredit-
garantien regelmäßig angemessen zu informieren?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchen Zeitabständen zur jeweiligen

Bewilligung?
b) Wenn nein, warum nicht?

8. Plant die Bundesregierung, einen Beschwerdemechanismus für Export-
kreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgaran-
tien einzurichten bzw. den geplanten Beschwerdemechanismus für Men-
schenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit auf Wirtschafts- und Kre-
ditbeschwerden zu erweitern?
Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/2043 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen
zur Herstellung von MDF-Platten (mitteldichte Holzfaserplatten) in Indone-
sien (Bürgschaftsvergabe 7/2010) die internationalen Arbeitsstandards ein-
gehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz
(bitte jeweils die Quelle der Informationen angeben)?
a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?
b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten

Projekten vor?
c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?
d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

10. Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen
zur Herstellung von MDF-Platten in Russland (Bürgschaft 10/2012) die
internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der
Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Infor-
mationen angeben)?
a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?
b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten

Projekten vor?
c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?
d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

11. Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen
zur Herstellung von MDF-Platten in Weißrussland (Bürgschaft 9/2012) die
internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der
Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Infor-
mationen angeben)?
a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?
b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten

Projekten vor?
c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?
d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

12. Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen
zur Herstellung von MDF-Platten in der Türkei (Bürgschaften 01/2012, 03/
2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließ-
lich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der
Informationen angeben)?
a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?
b) Handelt es sich bei den gennannten Bürgschaften (01/2012, 03/2013) um

unterschiedliche Projektvorhaben?
c) Wenn ja, um welche genau (bitte die Fragen im Folgenden für jedes Pro-

jektvorhaben einzeln beantworten)?
d) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten

Projekten vor?
e) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?
f) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

13. Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung einer Beizanlage mit einem
Tandem-Kaltwalzwerk nach China (Bürgschaft 11/2013) die internationa-
len Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2043
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum exis-
tenzsichernden Lohn?
a) In welcher Form wurde das geprüft?
b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?
c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prü-

fung herangezogen?
d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

14. Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung eines Aluminium-Kalt-
walzwerks nach China (Bürgschaft 2/2013) die internationalen Arbeitsstan-
dards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum existenzsichernden
Lohn?
a) In welcher Form wurde das geprüft?
b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?
c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prü-

fung herangezogen?
d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

15. Inwieweit wurde überprüft, ob bei den Lieferungen und Leistungen im Zu-
sammenhang mit der Errichtung einer Anlage zur Farbbeschichtung von
Aluminiumbändern (Bürgschaft 1/2013) in China die internationalen
Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum exis-
tenzsichernden Lohn?
a) In welcher Form wurde das geprüft?
b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?
c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prü-

fung herangezogen?
d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

16. Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung von drei DWE-Reaktor-
systemen nach China für die Produktion von Acrylsäure (Bürgschaft 1/
2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließ-
lich der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeits-
zeiten und zum existenzsichernden Lohn?
a) In welcher Form wurde das geprüft?
b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?
c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prü-

fung herangezogen?
d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

17. Wurde bei den Projekten zu Windkraftanlagen in der Türkei (Bürgschaften
2/2013, 9/2013, 12/2012, 12/2010, 8/2010, 7/2010, 5/2010, 7/2009) sicher-
gestellt, dass bei etwaigen Umsiedlungen internationale menschenrecht-
liche Standards beachtet wurden und es nicht zu rechtswidrigen Zwangs-
räumungen kam?
a) Handelt es sich bei den genannten Bürgschaften (2/2013, 9/2013, 12/

2012, 12/2010, 8/2010, 7/2010, 5/2010, 7/2009) um unterschiedliche
Projektvorhaben?

Drucksache 18/2043 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Wenn ja, um welche genau (bitte die Fragen im Folgenden für jedes Pro-
jektvorhaben einzeln beantworten)?

c) In wessen Besitz befanden sich die dafür genutzten Grundstücke (privat,
staatlich) vorher?

d) Inwieweit wurden durch die Transport- oder Baumaßnahmen Anwohne-
rinnen und Anwohner betroffen, und in welcher Anzahl?

e) Wie wurde gewährleistet, dass die von der Anlage bzw. der begleitenden
Infrastruktur betroffenen Privatpersonen angemessen konsultiert und
entschädigt wurden?

f) Wenn ja, erfolgte die Entschädigung auf Grundlage der nationalen Ge-
setze oder nach internationalen Standards?

g) Wurden Projektinformationen in allgemeinverständlicher Sprache in den
betroffenen Dörfern verteilt, und wurde eine Möglichkeit zur Kommen-
tierung bekannt gemacht?

h) Wurde überprüft, ob die Bevölkerung ohne Furcht vor Repression auch
kritische Positionen äußern konnte, und wenn ja, welche Bedenken ge-
genüber dem Projekt wurden geäußert?

i) Wie viele Arbeiter waren in den Bau des Windparks involviert, und um
welche Art von Arbeitern mit welcher Art von Arbeitsverträgen handelte
es sich?

j) Wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehalten
werden?
Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

k) Wurden bei der Standortentscheidung Vogelflugrouten berücksichtigt
und von unabhängigen Gutachtern analysiert?

l) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei eine landes-
weite und umfassende Datenerhebung über Vogelmigrationsfluglinien?

18. Wurde bei den Projekten zu einem Windkraftpark in Aserbaidschan (Bürg-
schaft 10/2009) sichergestellt, dass bei etwaigen Umsiedlungen internatio-
nale menschenrechtliche Standards beachtet wurden und es nicht zu rechts-
widrigen Zwangsräumungen kam?
a) In wessen Besitz befanden sich die dafür genutzten Grundstücke (privat,

staatlich) vorher?
b) Inwieweit wurden durch die Transport- oder Baumaßnahmen Anwohne-

rinnen und Anwohner betroffen, und in welcher Anzahl?
c) Wie wurde gewährleistet, dass die von der Anlage bzw. der begleitenden

Infrastruktur betroffenen Privatpersonen angemessen konsultiert und
entschädigt wurden?

d) Wenn ja, erfolgte die Entschädigung auf Grundlage der nationalen Ge-
setze oder nach internationalen Standards?

e) Wurden Projektinformationen in allgemeinverständlicher Sprache in den
betroffenen Dörfern verteilt, und wurde eine Möglichkeit zur Kommen-
tierung bekannt gemacht?

f) Wurde überprüft, ob die Bevölkerung ohne Furcht vor Repression auch
kritische Positionen äußern konnte, und wenn ja, welche Bedenken ge-
genüber dem Projekt wurden geäußert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2043
g) Wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehalten
werden?
Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

h) Wie viele Arbeiter waren in den Bau des Windparks involviert, um wel-
che Art von Arbeitern handelte es sich (Leiharbeiter, aus anderen Län-
dern)?
Mit welchen Arbeitsverträgen?
Wie wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehal-
ten werden?
Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

Berlin, den 27. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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