BT-Drucksache 18/1864

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1864
18. Wahlperiode 23.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Nach § 13 wird folgender § 14 eingefügt:

㤠14
Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehör-
den ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder
Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder
ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“

2. Die bisherigen §§ 14 bis 24 werden die §§ 15 bis 25.

Berlin, den 23. Juni 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

In den Bundeministerien und im Bundeskanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzei-
tig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an
der Erstellung von Gesetzentwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen.
Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch eindeutige Regeln
von Lobby-Druck entlastet werden.

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