BT-Drucksache 18/1849

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1849
18. Wahlperiode 23.06.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Roland Claus,
Dr. Dietmar Bartsch, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, ist zuzustimmen, wenn er fordert: „Keine Entwicklungsgelder für
militärische Einsätze“ (zitiert nach Leipziger Volkszeitung, 30.3.2014). Diese klare
Forderung steht jedoch im Widerspruch zur Ankündigung seines Ministeriums in
der Afrika-Strategie vom März 2014: „Weitere Stärkung der Afrikanischen Frie-
densfazilität mit 750 Mio. (2014 – 2016) aus Mitteln des Europäischen Entwick-
lungsfonds zur Unterstützung afrikanischer Friedensmissionen bei gleichzeitiger
Stärkung der zivilen Komponenten“.
Die Finanzierung der Afrikanischen Friedensfazilität (AFF) aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) stellt eine Zweckentfremdung von Mitteln dar, die drin-
gend für zivile Entwicklungsprogramme benötigt werden. Der Bundestag ist des-
halb in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament der Ansicht, dass der
EEF nicht länger als Finanzierungsquelle der Friedensfazilität herangezogen wer-
den darf und fordert, dass die dafür veranschlagten Mittel stattdessen in die Stär-
kung ziviler Krisenprävention investiert werden, darunter in den Aufbau eines
afrikanischen Zivilen Friedensdienstes.
Drucksache 18/1849 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– in der EU für den Aufbau eines europäischen und eines afrikanischen Zivilen
Friedensdienstes zu werben und einen angemessenen Beitrag zur Anschubfi-
nanzierung anzubieten;

– sich dafür einzusetzen, dass die Afrikanische Friedensfazilität nicht länger aus
dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden darf;

– die deutschen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds mit einer Zivil-
klausel zu versehen, die die ausschließliche Verwendung der Mittel für zivile
Ziele vorschreibt und jegliche Vermischung mit militärischen und polizeili-
chen Missionen untersagt.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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